Schulische Ausbildung - aufstocken ?

Begonnen von Michael1990, 25. Januar 2022, 15:52:14

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Michael1990

Hallo,

falls ich es richtig verstehe kann ein Azubi, selbst bei einer Zweitausbildung eine Aufstockung beantragen wenn die Ausbildungsvergütung unterhalb der Grenze liegt.

Wie schaut es bei einer schulischen Ausbildung aus bei der man keine Vergütung erhält wie es zb. beim Ergotherapeuten üblich ist?
Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten oder muss man diese Zeit mit Krediten respektive einer sozialpflichtigen Teilzeitstelle samt Aufstockung finanzieren?

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 25. Januar 2022, 15:52:14
Wie schaut es bei einer schulischen Ausbildung aus bei der man keine Vergütung erhält

Hier wäre zuerst der Bafög-Anspruch zu klären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Da ich über 30 Jahre alt bin und es eine Zweitausbildung wäre habe ich mich nicht wirklich mit Bafög beschäftigt. Zumal laut dem Internet die maximale Grenze bei "nur" ~750€ liegt und somit nicht reichen würde.
Ein Bafög kann man wahrscheinlich nicht aufstocken...

Um eventuelle Missverständnissen vorzubeugen.
Bei einer sozialpflichtigen Teilzeitstelle darf man aufstocken und muss nicht zuerst ein Bafög beantragen um bei einer Genehmigung kein Anspruch auf Aufstockung zu haben?

Flip

Wenn ein Azubi Bafög bezieht oder Bafög wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, kann er ALG2 bekommen. Wird Bafög aus anderen Gründen abgelehnt, dann nicht.

Michael1990

Falls die Fragen teilweise sinnfrei sind dann tut es mir leid  :flag:


- Wenn ich Bafög wegen Vermögen ablehne kann ich doch keine Aufstockung beantragen - eben wegen dem Vermögen ?

- das Einkommen muss sozialversicherungsplichtig sein um aufzustocken. Oder anders gesagt kann ich kein Minijob ausüben, aufstocken und durch die vollzeit Schule dem Arbeitsmarkt trotzdem nicht zur Verfügung stehen ?

- inwiefern kann ich Bafög beziehen und trotzdem Anspruch auf ALG2 haben? Im Internet steht bei Bafög immer etwas von "Höchstsatz". Für mein Verständnis bedeutet dies, dass ich nicht zwingend den Höchstsatz in Anspruch nehmen muss. Somit wäre es "unklug" mehr als das Minimum an Bafög zu beantragen vorausgesetzt man plant sowieso eine Aufstockung ?

Wolf24

Zitat von: Michael1990 am 25. Januar 2022, 15:52:14Wie schaut es bei einer schulischen Ausbildung aus bei der man keine Vergütung erhält wie es zb. beim Ergotherapeuten üblich ist?
Aussichtslos  :nea:

Wir haben den Kampf mit BA, JC und SG voriges Jahr selbst durchgemacht, ebenfalls schulische Ausbildung zum Ergotherapeuten.

Schüler-Bafög - abgelehnt, da ü30, Voraussetzungen für eine Ausnahme zur Altersgrenzen-Regelung lagen nicht vor.

Härtefall gem. § 27 Absatz 3 Satz 2 SGB II wurde ebenfalls abgelehnt.
In diesem Fall muss man belegen, dass die Ausbildung zwingend erforderlich ist. Berufswünsche, Neigungen, Interessen etc. hat dabei niemanden interessiert. Man kann ja auch eine duale Ausbildung machen.

Letzter Strohhalm war die Initiative ,,Zukunftsstarter" der BA. Ein Programm, dass sich an ältere Auszubildende richtet, die sich eben doch noch für eine Ausbildung entscheiden.
Abgelehnt  :no:
Förderfähig sind nur Ausbildungen mit einer Dauer von 2 Jahren oder die auf 2 Jahre verkürzt werden können. Bei der Ausbildung zum Ergotherapeuten ist eine Verkürzung ausgeschlossen.

Von dem Berufswunsch Ergotherapeut wirst Du Dich leider verabschieden müssen, es sei denn, Du findest einen Sponsor.

Mit Zukunftsstarter zum anerkannten Berufsabschluss
Liest sich toll, nur die Realität sieht "etwas" anders aus.
LG Wolf24  :bye:

Sheherazade

Zitat von: Wolf24 am 25. Januar 2022, 19:37:42
Von dem Berufswunsch Ergotherapeut wirst Du Dich leider verabschieden müssen, es sei denn, Du findest einen Sponsor.

Oder einen vergüteten Ausbildungsplatz wie z. B. bei diesem kirchlichen Träger.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Das sich die Agentur für Arbeit nicht aktiv an den Kosten beteiligen würde war mir ansich schon klar.

Einen Sponsor habe ich leider nicht, deswegen wäre ein vergüteter Ausbildungsplatz natürlich das Beste. Leider stelle ich mich bei der Suche scheinbar blöd an oder es gibt keine in meiner Nähe (Regensburg), denn umziehen würde ich nur seeeehr ungern.
Eventuell klappt es ja mit Initiativbewerbungen

Wolf24

Es gibt doch noch einen Lichtblick  :sehrgut:

ZitatBei der finanziellen Situation der Auszubildenden in der Ergotherapie und anderer Therapieberufe hat sich in letzter Zeit viel getan. Wer seine Ausbildung an einer Schule absolviert, die an ein kommunales Krankenhaus oder eine Uniklinik in öffentlicher Trägerschaft angeschlossen ist, dem steht seit Neuestem ein Ausbildungsgehalt zu: und zwar im Schnitt 990 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 1.045 Euro im zweiten und 1.1120 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Was verdient ein Ergotherapeut während der Ausbildung?

Die Info ist jetzt auch für mich neu. Als meine Tochter auf Suche war, gab es ausschließlich nur schulische, nicht vergütete Ausbildungsplätze.

391 freie Ausbildungsplätze - vielleicht ist in Deiner Nähe etwas dabei.

LG Wolf24  :bye:

Michael1990

Ich will mich gerne noch einmal melden.

Durch meine langanhaltende Erkrankung kommt Schüler-bafög scheinbar doch in Frage, deswegen erkundige ich mich aktuell über die finanziellen Möglichkeiten und hoffe hierbei auf eure Unterstützung weil ich mir nicht ganz sicher bin.

Kurz zu mir:
- ich habe eine betriebliche 3,5 Jährige Ausbildung und bin über 30 Jahre
- kein Vermögen oder Zuverdienste vorhanden
- aktuell wohne ich alleine
- ich könnte theoretisch in das Haus meiner Eltern ziehen

Ziel:
- eine 3 jährige Schulausbildung zum Ergotherapeuten in Vollzeit absolvieren


Fragen:
- die Ausbildungsform fällt sehr wahrscheinlich unter (Berufs)Fachschulklasse §12.1 ?
- sind beim Bafög mit "Schulgeld" auch Aufnahme und Prüfungsgebühren bzw monatliche Verwaltungsgebühren gemeint oder wirklich nur "Schulgeld"
- wieviel Bafög kann ich beantragen wenn ich alleine bzw bei meinen Eltern wohne? (leider geben die Rechner unterschiedliche Zahlen aus)
- Ist es möglich zu dem Schüler Bafäg noch zusätzlich ein Darlehen zu beantragen ?

Flip

Beim Bafög wird kein Schulgeld berücksichtigt. Das ist ein monatlich fester Betrag für den Lebensunterhalt. Da die Ausbildung m. W. n. einen abgeschlossenen vorherigen Ausbildungsberuf voraussetzt und an einer Berufsfachschule stattfindet, sollte Bafög ohne eigene Wohnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gefördert werden, mit eigener Wohnung dann nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 BAföG. Die Förderhöhen stehen in § 12 BAföG.

Von wem möchtest du ein Darlehen und wozu? Solltest du tatsächlich Bafög bekommen, kannst du mit ALG 2 aufstocken.




Michael1990

Danke für Deine Antwort.

Hier der Link der Schule

https://www.doepfer-schulen.de/ausbildung/ergotherapie/

Als Zulassungsvoraussetzung steht folgendes:
-   Mittlerer Schulabschluss oder höher
-   Nachweis der gesundheitlichen Eignung
-   Persönliche und soziale Kompetenz

d.h. es ist keine Berufsausbildung als Voraussetzung erforderlich und somit müsste ich aktuell in § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG fallen? (bei den Eltern wohnen in § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG)
Das wären dann monatlich 585€ (247€ ohne Miete) zuzüglich ein Anteil zur Kranken und Pflegeversicherung. Deswegen bräuchte ich für die Ausbildungszeit sehr wahrscheinlich ein Darlehen oder sonstiges...


Du hast es schon mal geschrieben, jedoch habe ich es gekonnt überlesen da ich es mir nicht vorstellen kann/konnte :flag:
Wenn ich BAföG erhalte (jeglicher Form oder nur das Schüler BAföG ?) kann ich aufstocken...?
d.h. Regelsatz + Miete + Minijob?