Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC

Begonnen von nimra, 14. Februar 2022, 10:46:07

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nimra

Der Fallmanager vom JC hat mir mitgeteilt, dass ich eine Intensivbetreuung bekomme, die bei Arbeitgebern mit einer Bezuschussung von Geld wirbt. Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren, die auf Niedriglohn ausgelegt ist, ich bin 61 Jahre und habe eine kaufmännische Ausbildung.

BigMama

Um welche Förderung geht es? Normaler EGZ, 16e oder 16i?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

nimra

Unterlagen zu der Angelegenheit, mit einer neuen EGV werden mir zugesendet.  Ich gehe von 16 i aus.

justine1992

Was hast Du denn noch für Möglichkeiten? Hast Du Aussichten auf eine Stelle im "Hochlohnbereich"?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

nimra

Ist nicht meine Materie aber falls es wirklich nur eine Maßnahme wäre muss folgendes enthalten sein:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 12:50:35Ich gehe von 16 i aus.
Dann bist du schon recht lange arbeitslos und man möchte dir mit dieser Förderung die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 14:00:44Ist nicht meine Materie aber falls es wirklich nur eine Maßnahme wäre muss folgendes enthalten sein


Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB2 läuft nicht über eine Maßnahmezuweisung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 14:34:54
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 12:50:35Ich gehe von 16 i aus.
Dann bist du schon recht lange arbeitslos und man möchte dir mit dieser Förderung die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Und der AG möchte eine billige, willige Arbeitskraft.

Heinz-Otto

Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.

Kopfbahnhof

#9
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07hat mir mitgeteilt, dass ich eine Intensivbetreuung bekomme
Hier sollte man mal den Sinn hinterfragen.
Wozu braucht jemand der Ü 60 ist so was noch?

Klingt schwer nach Verheizung, billige Kraft für den AG der womöglich nicht mal Lohn zahlen müsste?

Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren
Wird man erst sagen können, wenn man weiß um was es hier gehen soll.

BigMama

Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren, die auf Niedriglohn ausgelegt ist, ich bin 61 Jahre und habe eine kaufmännische Ausbildung.
Wie kommst du darauf, dass sie auf Mindestlohn ausgerichtet ist? Du musst dich nicht wehren. Du kannst einfach mitteilen, dass du kein Interesse daran hast.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4.
Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Bevor man Dokumente verlinkt, und andere von der Seite anmacht, sollte man lieber die Behauptung widerlegen.
ZitatUnd danach landet man wieder in H4.

Stimmt das etwa nicht? Falls doch, was soll dann deine Keule von wegen Grundlagenwissen?
Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt!
Und freiwillig zahlen kann man sie auch nicht.
Also landet man danach wieder in H4 wenn es zu keiner Übernahme kommt.

Und das hier
Zitat
Wie kommst du darauf, dass sie auf Mindestlohn ausgerichtet ist? Du musst dich nicht wehren. Du kannst einfach mitteilen, dass du kein Interesse daran hast.

Er sprach von Niedriglohn. Bevor du in die Tasten haust empfehle ich, die Auseinandersetzung mit der Thematik "Unterschied zw. Niedriglohn und Mindestlohn".


BigMama

Du nimmst dir nur den Ausschnitt aus meinem Beitrag der dir passt und reißt ihn aus dem Zusammenhang.
Das hier hatte ich gepostet:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Erkennst du den Unterschied zu dem Teilausschnitt, den du gepostet hast? Dann hast du auch sicherlich erkannt, dass sich der Satz auf deine Aussage zur Werbemaßnahme für die Politik bezogen hat.
Und im unten angefügten Satz bezog ich mich ausschließlich auf die Situation des TE, nämlich das er sich bei einer Förderdauer von 5 Jahren keine Sorgen mehr um Arbeitslosigkeit machen braucht, da er schon 61 Jahre alt ist.

Wenn du dich also aufgrund des von dir selektiert betrachteten Ausschnitts von der Seite angemacht fühlst, dann geht das ganz allein mit dir nach Hause. :bye:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

BigMama

Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:37:51
Du nimmst dir nur den Ausschnitt aus meinem Beitrag der dir passt und reißt ihn aus dem Zusammenhang.
Das hier hatte ich gepostet:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Erkennst du den Unterschied zu dem Teilausschnitt, den du gepostet hast? Dann hast du auch sicherlich erkannt, dass sich der Satz auf deine Aussage zur Werbemaßnahme für die Politik bezogen hat.
Und im unten angefügten Satz bezog ich mich ausschließlich auf die Situation des TE, nämlich das er sich bei einer Förderdauer von 5 Jahren keine Sorgen mehr um Arbeitslosigkeit machen braucht, da er schon 61 Jahre alt ist.

Wenn du dich also aufgrund des von dir selektiert betrachteten Ausschnitts von der Seite angemacht fühlst, dann geht das ganz allein mit dir nach Hause. :bye:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 18:26:09Er sprach von Niedriglohn.
Sowohl eine Bezahlung nach Mindestlohn noch im Niedriglohnsektor sind hier erstmal spekulativ.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

BigMama,
Dann zitiere halt richtig und lass den Teil auf den du dich nicht beziehst weg!
Bzw. zitiere nur, worauf du dich beziehst.
Wie man korrekt zitiert sollte dir sicher bekannt sein.
Wenn du ein Vollzitat machst und mir dann vorwirfst, ich reiße etwas aus dem Zusammenhang, ist das gaaaanz schlechter Stil ;)
Und dass man sich bei deiner Wortwahl angemacht fühlen kann, musst du dich nicht wundern.