Planlos - Umzug in Eigentum, Erbe, Arbeitsaufnahme, Sanktionen, Leistungen?

Begonnen von Papaya, 17. Februar 2022, 18:25:46

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Papaya

 :help:

Hallo alle miteinander! Ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen.

Ich habe zu Anfang Februar einen Job aufgenommen und dem Jobcenter Bescheid gegeben, dass ich daher ab März keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen werde. Nun ist allerdings das Problem, dass der Job in einem andere Bundesland ist und ich auch schon zum 1.02. in dieses umgezogen war, und zwar in ein Haus, das ich demnächst offiziell erbe (ich hatte dem JC bereits Bescheid gegeben, dass mein Vater verstorben ist und ich daher ein Haus erben werde, aber der Erbschein liegt uns noch nicht vor, daher zählt es auch noch nicht als Einkommen). Beides, dass ich aus Sachsen nach Schleswig-Holstein gezogen bin und dass auch der neue Job in SH ist, weiß das JC noch nicht. Ich hatte die Befürchtung, wenn ich denen das mitteile, muss ich hinterher noch die Leistungen für den Februar ans Leipziger JC zurück zahlen und beim hierigen JC - nur für diesen Februar - einen extra Antrag stellen.
Das wollte ich gerne vermeiden und hatte auch ein bisschen gehofft, dass es jetzt ja auch nicht mehr darauf ankommt, wenn ich die Aufforderung zur Mitwirkung (ich wurde aufgefordert bis zum 20.02. eine Stellungnahme zu meiner Wohnsituation seit dem 1.2. und ggf. entsprechende Nachweise (Mietvertrag, Ummeldebescheinigung) sowie meinen Arbeitsvertrag einzureichen) ignoriere, da mir in dem Falle doch eh nur Streichung der Leistungen drohen kann, die ich ja eh nicht weiter beziehe, oder?

Frage: Sollte ich dem JC antworten/der Aufforderung zur Mitwirkung nachkommen und ihnen mitteilen, dass ich seit dem 1.02. umgezogen bin?
Was wären da die Konsequenzen?
Werde ich noch bestraft dafür, dass ich dies nicht rechtzeitig mitgeteilt habe? Muss ich dann vielleicht wirklich noch die Leistungen für den Februar ans Leipziger JC zurück zahlen und in Schleswig-Holstein einen neuen Antrag nur für diesen einen Monat stellen? Oder kann ich die Aufforderung zur Mitwirkung getrost ignorieren, weil die mir jetzt eh nichts mehr können, da ich ab März keine weiteren Leistungen beziehe? Oder können die mich auch irgendwie noch rückwirkend sanktionieren und bereits gezahltes Geld zurück fordern? Was soll ich tun?  :weisnich:

Danke, Danke, Danke!!!!!  :sehrgut:

Viele Grüße,
Laura



BigMama

Zitat von: Papaya am 17. Februar 2022, 18:25:46Muss ich dann vielleicht wirklich noch die Leistungen für den Februar ans Leipziger JC zurück zahlen und in Schleswig-Holstein einen neuen Antrag nur für diesen einen Monat stellen?
Ja
Zitat von: Papaya am 17. Februar 2022, 18:25:46Was soll ich tun?
Dem alten JC mitteilen, dass du umgezogen bist und beim neuen JC noch diesen Monat einen Antrag stellen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Wenn du ab Februar eine Arbeit hast und aus dem Bezug fällst, bzw. keine Leistungen mehr brauchst, musst du dich beim neuen JC nicht anmelden!
Du hast die Leistungen für Febr. ja schon vom alten JC bekommen.

Dem alten JC melden, dass du ab Febr. eine Arbeit hast und umgezogen bist und deine neue Adresse angeben. Dann musst du für Febr. die Leistungen zurück zahlen. Es sei denn, dein Lohn kommt erst im März, dann musst du das nachweisen und für Febr. keine Leistungen erstatten.

Yavanna

Hast du am alten Wohnort Kosten der Unterkunft bekommen? Wenn für Februar noch ein genereller Ansprhch besteht, weil der erste Lohn erst im März zufliesst, sind diese dennoch zu erstatten, da kommunale Leistung. 

Fettnäpfchen

Papaya

Zitat von: Papaya am 17. Februar 2022, 18:25:46Nun ist allerdings das Problem, dass der Job in einem andere Bundesland ist und ich auch schon zum 1.02. in dieses umgezogen war, und zwar in ein Haus, das ich demnächst offiziell erbe (ich hatte dem JC bereits Bescheid gegeben, dass mein Vater verstorben ist und ich daher ein Haus erben werde, aber der Erbschein liegt uns noch nicht vor, daher zählt es auch noch nicht als Einkommen). Beides, dass ich aus Sachsen nach Schleswig-Holstein gezogen bin und dass auch der neue Job in SH ist, weiß das JC noch nicht.
Da du seit 02 nicht mehr beim alten JC in dessen Zuständigkeitsbereich bist und du den Umzug nicht gemeldet hast hast du natürlich ein kleines Problem.
Denn für die Leistungen wäre das neue JC zuständig gewesen.

Melden musst du es und je nach dem verlangen sie mit Sicherheit die KdUH zurück da der überwiegende Aufenthalt zählt und wenn die nicht besonders großzügig sind auch den RL was wahrscheinlicher ist.

Das Erbe zählt erst bei Zufluß. Das Haus müsstest du uU verkaufen und dann kommt es noch darauf an ob du auch Bargeld bzw. flüssige Mittel erbst. Jetzt bist du aber ab März durch Verzicht nicht mehr im Bezug und wenn du die Feb. Leistung zurück zahlen musst eigentl. seit Feb. nicht mehr im Bezug.

Soweit so gut
jetzt kommt aber das Problem das du nicht ohne weiteres verzichten kannst wenn ein Erbe ansteht. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Kann also kompliziert werden.
Auf jeden Fall so kompliziert dass es hier, zumindest für mich, nicht möglich ist weiter zu helfen da fehlt einfach das Fachwissen durch die komplizierte Konstellation.
Vllt. hast du Glück und Ottokar antwortet hier denn der hat mMn das entsprechende Wissen
oder jemand anderes der davon Ahnung hat
oder du brauchst dann einen RA der sich in der SGB 2 Materie sehr gut auskennt. Letzteres ist leider auch nicht so einfach.

Die wichtigste Frage wäre jetzt eigentlich bis wann deine Bewilligung vom ALG 2 gültig ist?
Denn uU wäre 03 der letzte Monat und wenn du keinen neuen Antrag beim neuen JC gestellt hast wäre das ein passiver Ausstieg und dein Erbe würde nicht als Einkommen angerechnet werden weil nicht mehr im Bezug.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Kann mir mal jemand erklären, warum eine Meldung beim neuen JC ab Februar nötig sein soll?

Zitat von: Papaya am 17. Februar 2022, 18:25:46
Ich habe zu Anfang Februar einen Job aufgenommen und dem Jobcenter Bescheid gegeben, dass ich daher ab März keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen werde.

Wo liege ich mit dem hier falsch?
Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 18:41:14
Wenn du ab Februar eine Arbeit hast und aus dem Bezug fällst, bzw. keine Leistungen mehr brauchst, musst du dich beim neuen JC nicht anmelden!
Du hast die Leistungen für Febr. ja schon vom alten JC bekommen.

Dem alten JC melden, dass du ab Febr. eine Arbeit hast und umgezogen bist und deine neue Adresse angeben. Dann musst du für Febr. die Leistungen zurück zahlen. Es sei denn, dein Lohn kommt erst im März, dann musst du das nachweisen und für Febr. keine Leistungen erstatten.



justine1992

Zitat von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:11:29
Wo liege ich mit dem hier falsch?
Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 18:41:14
Du hast die Leistungen für Febr. ja schon vom alten JC bekommen. [...] Es sei denn, dein Lohn kommt erst im März, dann musst du das nachweisen und für Febr. keine Leistungen erstatten.

Das alte JC ist seit dem 01.02. nicht mehr zuständig. Es ist komplett zu erstatten. Ohne Ausnahme.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Zitat von: justine1992 am 18. Februar 2022, 17:47:59
Das alte JC ist seit dem 01.02. nicht mehr zuständig. Es ist komplett zu erstatten. Ohne Ausnahme.

Das ist mir klar. Wobei ohne Ausnahme stimmt nicht, wenn der Lohn erst im März kommt.
Ich wollte wissen, warum alle sagen, die TE müsse sich beim neuen JC melden. Sie ist zum Febr. umgezogen, hat einen Job ab Februar und will keine Leistungen mehr ab März. Die Leistungen von Febr. hat sie ja vom alten JC bekommen.
Das neue JC hat damit null zu tun.
Sie muss beim alten JC die neue Adresse angeben und den Lohneingang nachweisen. Dann die Leistungen für Febr. ggf. zurück zahlen.
Und selbst wenn sie ein Überbrückungsdarlehen möchte, wäre m. E. das bisherige JC zuständig.



BigMama

Zitat von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:52:04Das ist mir klar. Wobei ohne Ausnahme stimmt nicht, wenn der Lohn erst im März kommt.
Der TE hält sich seit Februar nicht mehr in der örtlichen Zuständigkeit des alten JC auf. Somit hat er generell keinen Anspruch auf Leistungen von diesem JC und muss diese zurückzahlen.
Stellt er nun im Februar beim neuen JC einen Antrag, so hat er dort einen Anspruch auf Leistungen für den Februar die er nicht mehr zurückzahlen muss, wenn das Gehalt im März zufließt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Heinz-Otto


Yavanna

Wobei die Regelleistung bei gEs nicht zurück gefordert und von woanders gezahlt wird, weil alles Leistung der BA. Das wird verrechnet, wenn beim neuen JC ein Anspruch besteht. Bei den KDU sieht es anders aus.

Fettnäpfchen

Zitat von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:59:46Endlich eine klare Erklärung.
Ich habe mich ja nicht angesprochen gefühlt weil ich nicht geraten habe das er sich beim neuen JC anmelden muss aber eine für dich verständliche Erklärung wie von BigMama habe ich eigt. schon geschrieben:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Februar 2022, 17:07:42Da du seit 02 nicht mehr beim alten JC in dessen Zuständigkeitsbereich bist und du den Umzug nicht gemeldet hast hast du natürlich ein kleines Problem.
Denn für die Leistungen wäre das neue JC zuständig gewesen.

Ein schönes WE
FN
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Heinz-Otto

@FN

Da saß ich mal wieder gewaltig auf der Leitung  :wand:


Ganz ehrlich. In dem Fall würde ich den Umzug nicht mehr melden.
Man hat ja normal Postnachsendeauftrag.
Das JC um Erstattungsbescheid bitten, Leistungen zurück zahlen und Ende.

Sonst ist das an Verwaltungsaufwand und hin und her Geschreibe in keiner Relation.
So lange das JC sein Geld bekommt, ist doch alles ok.

Papaya

Hey Leute,

erst mal vielen, vielen Dank für Eure ganzen Antworten!  :yes: Nur leider verwirren sie mich etwas bzw. widersprechen sie sich nicht auch?  :weisnich: Ich versuche wirklich draus schlau zu werden, aber habe den Eindruck Eure unterschiedlichen Meinungen spiegeln bisher eher genau die unterschiedlichen Gedanken wider, die auch in mir Zwiesprache führen. 

Also mein Gehalt für diesen Februar bekomme ich auf jeden Fall erst im März - und habe das auch so schon dem JC mitgeteilt. Warum sollte ich dann für diesen Februar Leistungen zurück zahlen?

Weil ich nicht mehr beim zuständigen JC wohne, schon klar. Aber genau das wissen die ja nicht! Und da sie jetzt gefragt haben, wo ich wohne (und Arbeitsvertrag etc) angefragt hier noch mal meine Frage: Was kann mir passieren, wenn ich denen darauf einfach nicht mehr antworte? Können die rückwirkend noch Geld zurück verlangen, also bspw für diesen Februar?

Wenn ich denen jetzt die Sachlage mitteile, wecke ich dann nicht nur schlafende Hunde?

Bzw. wenn ich das tue, und dann jetzt beim hierigen JC einen Antrag extra für diesen Monat stelle, bei dem noch nicht mal KDU mit drin wäre (weil ich hier keine Miete zahle und die Nachweise für Abgaben etc. anzuführen ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre für das, was ich dafür von denen bekomme) - dann ist das doch mega viel Aufwand für quasi nix?

:scratch:


BigMama

Zitat von: Papaya am 18. Februar 2022, 20:09:06Können die rückwirkend noch Geld zurück verlangen, also bspw für diesen Februar?
Ja
Zitat von: Papaya am 18. Februar 2022, 20:09:06Wenn ich denen jetzt die Sachlage mitteile, wecke ich dann nicht nur schlafende Hunde?
Nein, die sind schon wach.

Außerdem hast du für Februar Miete bekommen für eine Wohnung in der du nicht mehr wohnst. Die musst du auch zurückzahlen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)