Geldverschwendung seitens der ARGE erlaubt?!

Begonnen von Xellos, 17. Februar 2022, 18:37:00

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Xellos

Kann man eigentlich die ARGE auch irgendwo anzeigen (oder so) wenn man nachweisen kann, dass sie mutwillig Gelder verschwendet?

Realer Fall:

A. reicht ein gewünschtes Dokument ein und erklärt, dass er es sofort wiederhaben will, man sich bitte eine Kopie machen soll. Man sagt A dass das nicht gehe, sondern man ja derzeit soooo überlastet sei, dass selbst eine Kopie nicht gehe (Ha Ha Ha!) und man diese in einigen Tagen dann per Post (!) zurücksenden würde.

Hier liegt ja ganz unbestreitbar schon eine mutwillige Verschwendung vor.

Aber wem kann man das melden? (Abgesehen davon dass das machen einer Kopie keine Minute dauert ...)

Heinz-Otto

Vergiss es.
Zudem müssen die Dokumente eingescannt werden für die elektronische Akte.
Das dauert eine Weile.
Wenn erst eine Papierkopie gemacht wird, um die dann einzuscannen kostet das unnötig Papier, Arbeitszeit und Toner/Patronen.
Also auch nicht billiger.

Nirvana

Zitat von: Xellos am 17. Februar 2022, 18:37:00
Kann man eigentlich die ARGE auch irgendwo anzeigen (oder so) wenn man nachweisen kann, dass sie mutwillig Gelder verschwendet?
Die "ARGE" gibt es seit dem 01.01.2011 nicht mehr.

Zitat von: Xellos am 17. Februar 2022, 18:37:00
A. reicht ein gewünschtes Dokument ein und erklärt, dass er es sofort wiederhaben will, man sich bitte eine Kopie machen soll. Man sagt A dass das nicht gehe, sondern man ja derzeit soooo überlastet sei, dass selbst eine Kopie nicht gehe (Ha Ha Ha!) und man diese in einigen Tagen dann per Post (!) zurücksenden würde.

Hier liegt ja ganz unbestreitbar schon eine mutwillige Verschwendung vor.

Aber wem kann man das melden? (Abgesehen davon dass das machen einer Kopie keine Minute dauert ...)
Bei wem auch immer man sich lächerlich machen möchte.

Hary

Wenn Geldverschwendung strafbar wäre, dann würden wir alle wohl im Gefängnis sitzen, da es immer von Blickwinkel abhängt was Verschwendung ist und was nicht.

Würde ein Sachbearbeiter Gelder veruntreuen, dann wäre das eine Straftat, unnötige Kosten durch vermeidbare Porto zu generieren wäre höchstens etwas das intern Sanktionen nach sich ziehen könnte, aber kein Straftatbestand.