Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?

Begonnen von Benutzername, 16. Februar 2022, 12:31:04

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Benutzername

Ja, in diesem Fall geht es darum dass das JC zu viel zahlt, weil Mieter vergessen haben zu melden dass es weniger ist. In dem Fall wäre es auch so dass JC mitbekommen hat dass etwas nicht passt, und die Mieter erst dadurch gemerkt haben das etwas nicht stimmt! 😅

Wie gesagt, ging aber in erster Linie darum ob der Vermieter das eben ordentlich angeben muss, und weniger darum was in diesem Fall nun wegen dem JC passieren würde!

Ich Dank euch für die zahlreichen Antworten! 🙂 Meine Hauptfrage wurde ja beantwortet (der Vermieter müsste es ordentlich berechnen, und durfte nicht sagen "juckt mich nicht, macht das mit dem JC aus")! 👍

Yavanna

Könnte, wenn du ein bissiges JC hast, noch ein Owig Verfahren nach sich ziehen

Flip

Und natürlich die Frage nach einem Guthaben, das Anlass für die Minderung der Vorauszahlung war.

Heinz-Otto

Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld nach § 63 Abs. 1 Nr. 6.
Zumindest, sofern die NKA aus der der neue Abschlag hervorgeht, nicht vorgelegt wurde.
Das müssen sie aber nicht. Sie können auch davon absehen, weil kein finanzieller Nachteil entsteht und das Guthaben dem JC wieder zukommt.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld nach § 63 Abs. 1 Nr. 6.

Was ist daran gehässig, dass eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird?

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Sie können auch davon absehen, weil kein finanzieller Nachteil entsteht und das Guthaben dem JC wieder zukommt.

Der Schaden ist schon längst entstanden und ob das Geld tatsächlich zurück gezahlt wird, ist noch unbekannt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld
Sehe ich hier anders, es kann hier durchaus auch Absicht unterstellt werden.

Wenn man darauf Abzielt bei der nächsten BK Abrechnung einen Job zu haben und das "fette" Guthaben zu Kassieren.

Jeder dürfte klar wissen, Änderungen bei den KdU sind sofort zu Melden.
Mit habe ich "Vergessen" kann es beim JC schwierig werden.