Konto-Auszüge und Guthaben

Begonnen von Single-Man, 21. Februar 2022, 16:44:13

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Single-Man

Hallo,
da ich ein wenig den Überblick verloren habe inmitten der Corona-Pandemie und diverser Änderungen habe ich bezüglich meines Weiterbewilligungsantrages folgende 2 Fragen, in der Hoffnung, dass hier jemand über die aktuellen Regelungen Bescheid weiss.
1. Muss man nach wie vor Kontoauszüge aus den letzten 5 Monaten vorlegen? Oder gibt es hier eine Neuregelung?
2. Wieviel Guthaben darf man eigentlich angespart haben oder muss man generell auf 0 Euro stehen am Monatsende?
Ich frage deswegen, weil ich seit der letztjährigen Corona-Hilfe in Höhe von 150 Euro immer etwas habe stehenlassen auf dem Konto (also etwas gespart habe, auch um diverse Abbuchungen sicherzustellen für den Fall, dass das Geld einmal später auf dem Konto eingeht, was ja schon öfter mal vorgekommen ist).
Vielen Dank im Voraus.

Kopfbahnhof

1. kommt auf das JC an hier sind es immer die letzten 5 Wochen grundsätzlich wird es weiterhin Gefordert

2.150€ pro Lebensjahr + 750€ das Konto musste noch nie auf 0 stehen

Ansparen ist auf jeden fall Erlaubt

Noch ein Nachtrag, es sind keine 5 Monate, üblich sind Kontoauszüge aus max. den letzten 3 Monaten

Single-Man


Mrbouvier

1. Es kommt immer darauf an. Ich habe immer einen WBA gestellt ohne Kontoauszüge und der Antrag wurde immer gewährt.

2. Dein Lebensjahr mal 150 Euro. Sparen ist definitiv erlaubt.

Liebe Grüße

Single-Man


Ginsu

Zitat von: Single-Man am 21. Februar 2022, 16:44:13
1. Muss man nach wie vor Kontoauszüge aus den letzten 5 Monaten vorlegen?
Es sind 3 Monate und ja, wenn die Behörde es so möchte, führt kein Weg daran vorbei.

Zitat von: Single-Man am 21. Februar 2022, 16:44:13
2. Wieviel Guthaben darf man eigentlich angespart haben
Bis zum Vermögensfreibetrag (siehe Post von Vanessa), was aber realistischerweise unmöglich ist, wenn ALG II die einzige Einnahmequelle ist
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Single-Man


Maunzi

Zitat von: Mrbouvier am 21. Februar 2022, 17:09:382. Dein Lebensjahr mal 150 Euro. Sparen ist definitiv erlaubt.

Plus 750 für (Ersatz-)Anschaffungen (weswegen solche Anträge oftmals abgeschmettert werden - auch darlehensweise - mit bezug auf die Möglichkeit, dass man aus dem Regelsatz ansparen hätte können und sollen).

Wobei hier beachtet werden sollte, dass realistische Ausgaben immernoch vorhanden waren. Lässt man zB monatlich nahezu alles auf dem Konto fragt der SB berechtigterweise nach wovon man denn dann gelebt haben will / ob es andere Einnahmequellen gab / ob überhaupt Bedürftigkeit vorliegen kann usw.

Aber nicht vergessen: in diesem Freibetrag sind auch etwaige Anlagen / Depots / Wertpapiere / anderer wertvoller Krams drin, also nicht verkalkulieren.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)