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Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen

Begonnen von Lautern98, 15. Februar 2022, 14:34:13

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CCR

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Gut. Ich hoffe dass es reicht dies nächsten Dienstag so zu machen. Ich hatte aber nicht den Eindruck dass die überhaupt jemand mitgelassen hätten. Denn wenn ich "Begelitperson" sage, die aber nur einen "Beistand" erlauben könnten die mir das doch mitteilen...
am besten immer alles schriftlich per Fax machen, mit dem Beistand meine ich so hat man was auf der Hand. Hinterher ist man immer schlauer, ich weiß.

Jan Mustermann

Wie wäre es mit einem Beistand per Videoschalte oder per Telefonschalte ?
Ich habe das schon des öfteren gemacht mit Leuten wo der Außendienst einen Hausbesuch gemacht hat. Funktioniert ganz gut.

Lautern98

Zitat von: Jan Mustermann am 17. Februar 2022, 11:38:01
Wie wäre es mit einem Beistand per Videoschalte oder per Telefonschalte ?
Ich habe das schon des öfteren gemacht mit Leuten wo der Außendienst einen Hausbesuch gemacht hat. Funktioniert ganz gut.

Hallo. Das wäre natürlich eine Idee. Aber wenn ich zuhause am PC warte kann ich leider nicht zeitgleichbeim Jobcenter sein und kontrollieren dass sie auch wirklcih den Videoanruf starten.

Trotzdem danke.

Es gab gestern noch ein Update. Man hat mir geantwortet was die aktuellen Corona Regeln sind. Ihr Sachbearbeiterin meint wohl dass aktuell Beistände vorher angemeldet werden müssen. (Komisch dass die Dame am Empfang das nicht wusste). naja, wir haben ihr mal eine Email geschickt, meine Mutter ruft auch Montag nochmal direktbei ihr an. Ich hoffe dass das reicht. (bzw: wie ihr dem Brief entnehmen können steht nicht drin wie diese Anmeldung auszusehen hat, lediglich dass sie sie bekommen muss). Ich sehe aber jetzt keine Regel mehr die dagegen spricht dass ich mitkommen kann.

Alle anderen Kommentare werde ich hoffentlich morgen abarbeiten können. Ich bin heute 5 Stunden alle Briefe, Abrechnungen und Kontoauszüge durchgegangen. Blicke noch nicht ganz durch.

Soweit ich es bisher sehe hat das Jobcenter zwischen 200 und 600 weniger in 2021 überwiesen als meine Mutter laut den Bescheiden hätte bekommen sollen.
Außerdem hat der Vermieter auch 200 - 600 Euro zu viel überwiesen bekommen (Also bis November hat er soviel mehr bekommen als er in der fristlosen Kündigung bemängelt. Seit Dezember kam gar nichts mehr...). Die 400 Euro unterschied kommen daher dass einmal meine Mutter die Miete direkt überwiesen hat nachdem der Vermieter gemeint hat dass nichts kam; jetzt muss ich herausfinden wer lügt: 1) Das Jobcenter, weil es in einem anderen Brief behauptet dass zwischen Januar und November die Miete von Ihnen gezahlt wurde oder 2) Der vermieter der für Juli evetuell doppelt abkassiert hat, und sie jetzt aber doch gekündigt hat.

tl;dr: Es wurden auf allen Seiten Fehler gemacht; natürlich bleibt aber alles bei ihr hängen.

Wenn ihr noch was zum schmunzeln wollt: Hier ist die Nebenkostenabrechnung von 2020 die er wieder eingefordert hat. Ihr solltet wissen dass meine Mutter in ihrer aktuellen Wohnung erst am 14. November 2020 eingezogen ist. Jetzt lasse ich euch mal suchen wer de meisten Fehler in der Nebenkostenabrechnung findet...

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Hmm, kann da auf den 1. Blick nicht viel erkennen.
Er weißt die Gesamtsumme aus, dann den Verteilerschlüssel (qm oder Wohneinheiten) und dann den Jahresanteil für deine Mutter.
Das wird runter addiert und unten auf die 1,5 Monate reduziert, die sie tatsächlich dort gewohnt hat. Der Vormieter hat wahrscheinlich die anderen 10,5 Monate berechnet bekommen.
Deine Mutter hat keine Vorauszahlung in 2020 geleistet, daher ist der fällige Betrag 93,53 noch offen.

Was ich bemängeln würde:
Wasser sollte nach Köpfen und nich qm abgerechnet werden
Wenn die Bk Vorauszahlung nachgezahlt wurde, sollte sie auch in der Abrechnung auftauchen. Ich vermute nicht, dass sie 1,5 Monate keine Vorauszahlung leisten musste.
Warum bei Müll 100% als Schlüssel? Gibt es für jede Wohnung separate Müllabrechnungen?

mousekiller

@Lautern: Was bedeutet "nicht ausgeführte Wartung"? Heißt das der hat die Wartung nicht gemacht und knallt jetzt genau was auf die Abrechnung Deiner Mom drauf?

Ich vermisse einen Heizkostenschlüssel oder eine Berechnungsformel.

Wir haben hier im Forum ein paar Kenner der Materie. Ich bin nur ein blutiger Laie.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Lautern98

Okay auflösung:

1. Das Datum ist Februar 2020. Wie kann er denn die Nebenkostenabrechnung schon ausgestellt haben bevor das Jahr rum ist?

Zitat von: mousekiller am 20. Februar 2022, 08:29:12
@Lautern: Was bedeutet "nicht ausgeführte Wartung"? Heißt das der hat die Wartung nicht gemacht und knallt jetzt genau was auf die Abrechnung Deiner Mom drauf?

Ich vermisse einen Heizkostenschlüssel oder eine Berechnungsformel.

Wir haben hier im Forum ein paar Kenner der Materie. Ich bin nur ein blutiger Laie.

2. Guter Punkt. Ich hatte das so gelesen dass der Vormieter einen Termin nciht wahrgenommen hat und deshalb höhere Kosten entstanden sind. So wie ich beispielsweise auch draufzahlen müsste wenn ich den Rauchmeldertermin nicht wahrnehme.
Ich hatte ihm gestern diesbezüglich geschrieben, er ist nicht explizit auf den Punkt eingegangen, sondern hat nur allgemein gesagt dass alle Wartungskosten der Heizung auf den Mieter abgewälzt werde können.

und 3. Fehler: Anfang 2021 gingen dann die fehlenden Nebenkosten von 2020 ein, diese hat er auch auf der Nebenkostenabrechnung von 2021 noch nciht verrechnet.

Fettnäpfchen

Lautern98

Für den Fall dass die dich wieder abweisen wollen würde ich sehr nachdrücklich darauf bestehen dass dir der geänderte Gesetzestext vorgelegt wird! unten im § steht dass du wenn zurückgewiesen wirst
a ) ein Grund (den es bei dir nicht gibt weil eigtl. nur zwei Fälle zutreffen um abgewiesen werden zu können deiner nicht! ) angegeben werden muss und
b) Dir das SCHRIFTLICH gegeben werden muss! (Druck dir den § auch noch aus um es deinem evtl. widerspenstigen JC vorzulegen, evtl. mit den Kopien wegen Anzeige..hab ich glaube ich schon relativ am Anfang eingestellt.)
Den gibt es nämlich nicht, also den Grund für das JC.

Und eine Anmeldung ...... lächerlicher geht es wohl nicht. Wenn die wissen wollen wer der Beistand ist können sie dankbar sein wenn du deinen Namen angibst. Streng genommen dürfen die nämlich nicht mal danach fragen. Du bist Beistand und fertig!

Und obendrauf braucht es eine Vollmacht für dich nur wenn du als Vertretung für deine Mutter hingehst und nicht wenn du nur als Beistand dabei bist.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html

Zitat von: Lautern98 am 20. Februar 2022, 00:41:16Ich sehe aber jetzt keine Regel mehr die dagegen spricht dass ich mitkommen kann.
Wenn`s nach denen geht schon dann ist deine Anmeldung einfach nicht angekommen ist.....

MfG FN
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ErnestoDisput

Solange sich nichts durch das Infektionsschutzgesetz oder diesbezügliche Vorschriften geändert hat, gilt IMHO immer noch das hier:
Zitat§ 13 SGB X "Bevollmächtigte und Beistände"

(1) 1Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. 3Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. 4Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
...
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.
"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.

a_good_heart

Zitat von: ErnestoDisput am 20. Februar 2022, 19:59:23"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.

Na ja,
wenn du nicht rein kommst und draußen bleiben musst, kannst du logischerweise nicht deiner Freiheit beraubt worden sein.
Es hindert dich doch keiner daran den Laden zu verlassen... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

justine1992

Naja,

wiki zu Rechtsbruch: "Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer."

Und verbeamtet sind evtl. auch nicht alle der Mindestlohn-Minijobber bei den Sicherheitsfirmen.

Und wenn wir jetzt noch kleinkariert sein wollen: "holen" heißt hin gehen und mitbringen - auch nicht wahnsinnig sinnvoll in dem Zusammenhang

Aber ansonsten finde ich @Ernestos Einwand prima.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

ErnestoDisput

Zitat von: a_good_heart am 21. Februar 2022, 07:07:46
Zitat von: ErnestoDisput am 20. Februar 2022, 19:59:23"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.

Na ja,
wenn du nicht rein kommst und draußen bleiben musst, kannst du logischerweise nicht deiner Freiheit beraubt worden sein.
Es hindert dich doch keiner daran den Laden zu verlassen... :scratch:
Doch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/freiheitsberaubung
..."Jeder Mensch hat das Recht, sich frei und nach eigenem Willen fortzubewegen – wer in dieses Recht eingreift, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig."....u.v.m. dort

a_good_heart

Ach, Ernesto... :nea:

Zitat"Eine Freiheitsberaubung liegt vor, wenn der Täter das Opfer einsperrt und er es am Wegbewegen hindert. Das können z. B. das Verschließen der Türe oder psychische Hürden sein."
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

justine1992

Zitat von: ErnestoDisput am 22. Februar 2022, 23:15:45

..."Jeder Mensch hat das Recht, sich frei und nach eigenem Willen fortzubewegen – wer in dieses Recht eingreift, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig."....u.v.m. dort
Lol, auch damit lasse ich Dich nicht in meine Wohnung.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.