Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt-Widerspruch(Fristende 02.03.+3Tag)

Begonnen von BobMahoo, 27. Februar 2022, 20:56:56

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BobMahoo

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Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe vom Jobcenter am 10.01.22 eine Eingliederungsvereinbarung per Post zugeschickt bekommen die ich "freiwillig" unterschreibnen solle mit Androhung auf Verwaltungsakt. Es geht in Punkt 5 hervor das ich mich 4x pro Monat zu Bewerben habe und in Punkt 3 ist als Ziel angegeben "Minderung / Beendigung der Hilfebedürftigkeit" jedoch nichts weiter konkretes.
Jedenfalls bin ich damit nicht einverstanden gewesen und habe die Punkte in dem Vertrag abgeändert bzw weggestrichen, unterschrieben und zurück geschickt.
Danach kam per Verwaltungsakt das gleiche Schreiben nochmal und meine Änderungen wurden als nichtig erklärt und der alte Vertrag gekündigt und den dann per VA ersetzt.
Ich würde gern Widerspruch einreichen aber weiß nicht genau wie da ich damit keine Erfahrung habe.
Ich bin seit einigen Jahren in Harz IV und bisher keine weiteren Probleme gehabt bis auf einige Sanktionen.

Wegen der zuletzt anhaltenden Unwetter war ich die letzten Tage nicht daheim da bei meinen Eltern am Grundstück einige Schäden repariert werden mussten und somit ist die Frist leider kurz vor ablauf geraten. Ich habe im Netz gefunden das man zum Fristende im Schreiben 3 Tage addieren kann die als "postal Zugestellt / Zustellungszeitraum" gelten womit ich notfalls die Frist etwas schieben könnte bis zu einer Hilfestellung hier. Kennt sich damit jemand aus?

Ich möchte bitte konkret wissen ob und wo ich hier Widerspruch ansetzen kann.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Gast32644

Nabend,

warum willst denn Widerspruch einlegen? Die VA-EGV sieht doch ziemlich human aus und 4 Bewerbungen im Monat sind doch auch ok.

So wie ich das verstanden habe, hast du in der ursprünglichen EGV nur die Bewerbungsbemühungen gestrichen und bist dann zum Termin nicht erschienen. Damit hast du schlechte Karten, denn bewerben musst du dich auf jeden Fall, ob du damit einverstanden bist oder nicht.