Heirat und schon wieder Probleme mit Jobcenter

Begonnen von Diskus, 01. März 2022, 04:56:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Zitat von: Diskus am 23. März 2022, 14:20:07Die Dame meinte ich solle den Wiederspruch zurück nehmen und um Rückruf bitten. Das ginge schneller 
Rein Arbeitstechnisch hat die Dame, was die Bearbeitung betrifft, absolut recht.
Gegen welchen Bescheid richtet sich dein Widerspruch?
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Diskus

"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Zitat von: Diskus am 23. März 2022, 15:30:13
gegen die einstellung der Leistungen.
Gegen eine vorläufige Zahlungseinstellung ist ein Widerspruch nicht statthaft.

Grundsätzlich:
Eine vorläufige Zahlungseinstellung ist innerhalb von 2 Monaten abschließend zu bearbeiten, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid nicht aufgehoben wurde.
Bei einem Widerspruch prüft zuerst dein zuständiger SB, bevor er es an die Widerspruchstelle abgibt. Wenn diese nach Eingangsdatum arbeiten, wartest du definitiv länger als 2 Monate
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Diskus

Na wunderbar das Kunden Pingpong fängt schon wieder an.

Heute bekam meine Frau 2 Schreiben vom JC
1. Mitwirkung
Sie soll nochmals die EK von mir beifügen alternativ eine Bescheinigung von mir das ich nicht mehr einkommen wie Rente Grundsicherung und Pflegegeld habe
Ummelde Bestätigung und Probeantrag auf Wohngeld. Der Witz ist angeblich wurde das Schreiben am 3.3. erstellt und Sie hat Zeit bis zum 20.3. die Unterlagen einzureichen.

2 Schreiben ist Aufforderung zum Antrag auf Wohngeld.

Da meine Frau zu mir zieht am 1.4.2022 ist Sie doch gar nicht berechtigt Wohngeld zu beantragen da die Wohnung doch auf meinen Namen läuft. Oder wie verhält sich das nun ?

Genauso die Ummelde Bestätigung die bekommt Sie erst frühestens am 7.4. da vorher wegen Corona keine Terminvergabe war

Gruß Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Diskus

"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Diskus

Meine Frau hat dem JC nun folgendes geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 3.3.2022 eingetroffen bei mir am 25.3.2022 gebe ich folgende Stellungnahme.
1.   Die Bescheinigung über das Einkommen des Herrn Diskus  faxe ich Ihnen gleichzeitig mit diesem Brief
2.   Eine Ummeldebescheinigung kann ich Ihnen erst am 7.4.2022 zukommen lassen, da ich vorher leider keinen Termin bekommen habe.
Zu Ihrer Forderung Wohngeld zu beantragen kann ich Ihnen folgerndes mitteilen.
Nicht wohngeldberechtigt sind Empfänger von:
•   Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
•   Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
•   Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
•   Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
•   Verletztengeld nach SGB VII
•   ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
•   Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
•   Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfänger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.

Da mein Ehepartner Leistungen nach SGB XII bezieht kann ich also kein Wohngeld beantragen zumal diese Wohnung auch auf seinen Namen läuft.

Ich bitte Sie dieses zu berücksichtigen. Trotzdem werde ich Ihrem Wunsch nachkommen und bei Terminerhalt Wohngeld beantragen.

MFG

Ich hoffe sie hat das richtig gemacht ?


Lg Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Fettnäpfchen

Diskus

Zitat von: Diskus am 27. März 2022, 00:20:25Ich hoffe sie hat das richtig gemacht ?
Ist ja nicht so meins aber es liest sich gut.

Im Endeffekt machen die JC eh fast immer was sie wollen unabhängig wie gut das Schreiben ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Else Kling

Wohngeld ist möglich. Du (als Mieter der Wohnung) stellst den Wohngeldantrag für euch beide. Als Empfänger von Altersrente und Grundsicherung bist du vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das Wohngeld würde in diesem Fall für deine Frau (EU-Rente) und die Hälfte der Miete berechnet.