Vereinfachter hartz4 Antrag nach tot der Tochter

Begonnen von Hartz4 muss weg, 01. März 2022, 20:11:43

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Maunzi

Das ist relativ egal für die ganze Sache, AUSSER die Versicherung hat das Geld an die Mutter bezahlt, weil die Tochter minderjährig war und die Tochter war aber die Begünstigte laut Versicherung. Dann wäre das Geld ja im Besitz der Tochter gewesen und somit in die Erbmasse geflossen - damit wäre das Ganze nun um einiges chaotischer als bisher.

Mal angenommen die Mutter war Begünstigte aus der Versicherung und hat das Geld also zu Recht erhalten und darüber verfügt wie sie es nun getan hat: Ja ihr Schonvermögen muss natürlich auch berechnet werden.

Dazu aber ein Gedanke: seid ihr beide eine BG? Falls ja wäre nämlich alles in einen Topf zu werfen, also zB auch euer beider Vermögen und Schonvermögen! Da heißt es dann nicht mehr x sie, y du, sondern z = alles zusammen addiert.

Ansonsten wäre auch die Frage ob sie sich wirklich hilfebedürftig gemacht hat, wenn sie zB 6000 Schonvermögen haben darf und auch sonst nix besitzt, offensichtlich aber mehr als 2000 an den Vater überwiesen hat aufgrund der Schulden, dann wäre das ein gutes Indiz (bzw Argument) um zu zeigen, dass sie nicht nur die über gebliebenen 2000 loswerden wollte sondern regulär wie möglich die Schulen weiter abbezahlt hat.

Sind ggf in dem Zeitraum auch andere Zahlungen geflossen zb für Beerdigung usw? Wäre möglich zu sagen, dass die 2000 für Beerdigung usw drauf gingen, alles darunter wäre sowieso egal wenn es im Schonvermögen liegt.

Ob es sich um den vereinfachten Antrag handelt weiß ich nicht, da muss jemand anderes helfen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Hartz4 muss weg

Also wir sind keine BG wohnen getrennt und natürlich ging das Geld an die Tochter über dem Konto der Mutter , da aber das Kind Pflegegeld 5 hat und nicht volljährig war ( sie ist mit 15 Jahren gestorben,hatte die Mutter sowieso die Verfügung drüber oder nicht das Kind war ja nicht geschäftsfähig . Und die Rechnung vom Friedhof kommt auch noch 500-800 Euro das Geld hat sie aber noch auf dem Konto.

Den vereinfachten Antrag haben wir abgegeben nicht den regulären .



Sie hat wie gesagt seit 2019 diese Schulden getilgt einmal mit einem Dauerauftrag von monatlich 50€ vermerk mit Darlehen Rück , und jede zusätzliche Überweisung von den unterschiedlichsten Summen ebensfalls mit Darlehn rück , der Dauerauftrag läuft auch trotz hartz4 weiter also sie zahlt weiterhin 50€ monatlich Ab.

Maunzi

Dann ist diese Summe eigentlich in der Erbmasse gewesen, die hätte sich dann mangels Testament (gehe mal davon aus, dass es keines gab) auf beide Elternteile verteilen müssen, sofern der zweite Elternteil noch lebt.

Daraus ergibt sich vermutlich eine neue Baustelle die ihr abklären solltet?

Versucht einfach mal es auf den vereinfachten zu schieben, nach dem Motto: kann sich gar nicht hilfebedürftig gemacht haben, da ja beim vereinfachten Antrag das Vermögen in der Höhe sowieso irrelevant gewesen wäre. Somit egal was damit passiert ist.

Sofern keiner eine bessere Idee hat wäre das immerhin ein Ansatz.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Hartz4 muss weg

Zitat von: Hartz4 muss weg am 29. Mai 2022, 21:03:52wir haben den Antrag am 18.3.2022 abgegeben bewilligt wurde der Antrag am 1.4.2022
Ist zwar egal aber wurde ab dem 01.03. oder dem 01.04 bewilligt. Das war ja am Anfang des Threads mit ein Thema oder habt Ihr denn Antrag so gestellt das er erst zum 01.04 Gültigkeit hat.

Deswegen
Zitat von: Hartz4 muss weg am 29. Mai 2022, 21:03:52a ist er und Anfang Februar ist das Geld zugeflossen und wurde sofort auf 3 mal an ihren Vater verschickt mit dem vermerk Darlehn Rück , weil sie nur so und so viel pro tag überweisen kann.
ist es egal. Der Zufluss war vor Bewilligung und kann nicht als Einkommen gerechnet werden, sondern als Vermögen. Und das war zudem Zeitpunkt eindeutig bei 60. 000.-! Und nur das würde ich dem JC begreiflich machen.  auch nicht das mit den 2000.- über dem vor
Corona gültigen Schonvermögen.


Da aber eine Rückzahlung die Ihr festgelegt habt stattgefunden hat kann es auch kein sozialwidriges Verhalten sein. Siehe deine Beschreibung seit 2019
Zitat von: Hartz4 muss weg am 29. Mai 2022, 21:03:52die nächste frage ist sie hat ja noch den Vereinfachten Antrag gestellt nicht den normalen gilt da nicht sowieso die Regel mit den 60000 Euro?
Doch das siehst du schon richtig, siehe oben!

Ob der Schuldschein allerdings anerkannt wird kann ich nicht beantworten da weiß ich nur das ein Darlehensvertrag benötigt wird der einem sogenannten Fremdvergleich standhält. Selbst das würde ich dem JC gegenüber nicht kommunizieren nicht das denen was neues einfällt.

Zitat von: Maunzi am 30. Mai 2022, 17:46:48Versucht einfach mal es auf den vereinfachten zu schieben, nach dem Motto: kann sich gar nicht hilfebedürftig gemacht haben, da ja beim vereinfachten Antrag das Vermögen in der Höhe sowieso irrelevant gewesen wäre. Somit egal was damit passiert ist.
Sofern keiner eine bessere Idee hat wäre das immerhin ein Ansatz.
Eigentlich der einzige Ansatz der problemlos funktionieren sollte.

Das mit dem Erbe und so macht es extra kompliziert und man kann hoffen das es vom JC nicht auf die Methode versucht wird. M.M.n. unwahrscheinlich denn dann hätten sie es wahrscheinlich sofort versucht.
Dazu muss ich sagen dahingehend habe ich nicht weiter nachgedacht; weiß also nicht ob das irgendwie stimmig wäre/sein könnte.

MfG FN
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Hartz4 muss weg

Guten Abend und danke für die schnelle Hilfe also der Vater ist 2014 verstorben naja wir werden jetzt mal abwarten was passiert wir werden auf jeden Fall falls was kommen sollte das Argument mit dem vereinfachten Antrag versuchen !

wir haben den Antrag am 18.3.2022 abgegeben bewilligt wurde der Antrag zum 1.4.2022 also es kam für den 1.4.2022 das erste mal .

Maunzi

Es zählt was im Bescheid steht, aber ja wenn das Geld für April um den 30.4. rum kam sollte es stimmig sein.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)