WBA widerrufen und zu späterem Zeitpunkt erneut stellen?

Begonnen von Karl, 01. März 2022, 23:31:22

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Karl

Guten Abend,
ich habe kürzlich etwas unbedacht online angefangen einen WBA zu stellen. Ich habe nicht damit gerechnet, dass das JC mich sofort anschreibt und mir eine Frist setzt, bis wann ich den Antrag vollständig einreichen muss. (Die Frist läuft schon am 3.3. ab.)

Ich habe gerade keine Zeit, mich darum zu kümmern. Deshalb würde ich gerne den WBA zurücknehmen/widerrufen und dann im April nochmal neu stellen. Kann ich das so machen? Muss ich irgendwelche Probleme befürchten?

Mein BWZ endet am 31. März. Mir ist klar, dass ich für April erstmal kein Geld mehr bekommen würde. Aber solange ich innerhalb des April einen WBA stelle, bekomme ich die Leistungen für April doch später nachgezahlt, oder?

Beste Grüße und danke für eure Antworten!  :smile:
Karl

BigMama

Ja, kannst du. Aber es wird Fragen beim JC aufwerfen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

superMeier

Hört sich unlogisch an, ich würde die Frist bis morgen mal nicht überbewerten. Ich würde das einfach später nachreichen und gut ist.

Sheherazade

Zitat von: Karl am 01. März 2022, 23:31:22
Ich habe gerade keine Zeit, mich darum zu kümmern. Deshalb würde ich gerne den WBA zurücknehmen/widerrufen und dann im April nochmal neu stellen. Kann ich das so machen? Muss ich irgendwelche Probleme befürchten?

Mein BWZ endet am 31. März.

Und warum bittest du nicht einfach um eine Fristverlängerung von 2 oder 3 Wochen? Die angeforderten Unterlagen für den WBA werden ja wohl nicht sooo umfangreich sein, dass du viel länger dafür brauchst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: Karl am 01. März 2022, 23:31:22Mein BWZ endet am 31. März.
Dann kommt auch keine Miete mehr für April.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

superMeier

....Beitrag kann gelöscht werden, hab mich vertan.

BigMama

Wenn kein WBA ab 01.04. eingereicht wurde, kommt auch keine Miete mehr. Das Geld wird immer im Voraus überwiesen. Das Geld für den März ist Ende Februar auf dem Konto, damit es am 01.03. zur Verfügung steht. Und da der Bewilligungsabschnitt am 31.03. endet. gibt es nach diesem Zeitpunkt kein Geld mehr.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Karl

Falls du ein Erbe damit verschleiern willst wird das nicht klappen.
Ansonsten musst du gar nicht reagieren und dann im April einen neuen WBA stellen.

MfG FN
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