Mietbescheinigung

Begonnen von Joy6789, 25. Februar 2022, 19:22:33

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Joy6789

Hallo,
ich beziehe seit 2 Jahren Harz 4, nun bekam ich Post das ich eine neue mietbescheinigung vorlegen soll. Muss ich diese wirklich alle 2 Jahre erneut abgeben obwohl sich nichts verändert hat. Das Jobcenter hat ja meine Nebenkosten und Gasrechnung ja. Zur Zeit würde ich ungerne meine Vermieter danach fragen weil wir kein gutes Verhältnis haben und ich möchte nicht erneut meinen Sozialstatus vor ihn offen legen.

Danke für eure Hilfe


a_good_heart

 :smile:
ZitatIhre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Sehr geehrte SB,

es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt. Diese Nachweise dürfen von Ihnen auch nicht erneut gefordert werden (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG).

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Spritzenhalter

Mit freundlichen Grüßen ist etwas übertrieben...

Joy6789

Erstmal vielen Dank für eure antworten, ich hab heute erstmal ein Brief dahin geschickt. Mal abwarten was kommt 😅. Warum wird sowas noch abgefragt wenn es verboten ist? Ist doch für die auch mehr Arbeit.

Fettnäpfchen

Zitat von: Joy6789 am 02. März 2022, 11:29:35Warum wird sowas noch abgefragt wenn es verboten ist? Ist doch für die auch mehr Arbeit.
Dich mit einer unnötigen Anforderung zu nerven ist leichter als in die Akte zu schauen und seine Arbeit richtig zu machen.
Übrigens ist es nicht verboten sondern nur nicht erlaubt.

MfG FN
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