Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?

Begonnen von Maunzi, 01. März 2022, 14:33:13

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Maunzi

Bei Anmietung war Partner A arbeitssuchend (ALG2-Bezug), Partner B selbstständig. Das wurde so kommuniziert und war in Ordnung. Dass mittlerweile beide Partner im Sozialhilfebezug stecken, wenn auch im SGB12 weiß die Vermietung nicht.

Es gibt keine offenen Mieten, jedoch einen Rechtsstreit der gerade in den Kinderschuhen steckt.

Im Rechtsstreit wurde bereits mit Kündigung gedroht seitend der Vermietung - ob das so rechtens ist wird ggf vor Gericht geklärt. Noch ist alles etwas unklar, auch ob Anwälte involviert werden oder es sich noch so klären lässt steht offen.

Im Falle dessen, dass es vor Gericht landet und der Sozialhilfebezug dann offensichtlich wird: kann daraus ein Kündigungsgrund entstehen? Anders gefragt: ist man verpflichtet der Vermietung solche Infos preiszugeben? Finde nur Infos die sich auf die Anmietung der Wohnung beziehen und keine die über den weiteren Verlauf im Mietverhältnis berichten.

Wäre sehr dankbar über eure Antworten mit Quellenangabe.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 01. März 2022, 14:33:13
Im Falle dessen, dass es vor Gericht landet und der Sozialhilfebezug dann offensichtlich wird: kann daraus ein Kündigungsgrund entstehen?

Nein.

ZitatAnders gefragt: ist man verpflichtet der Vermietung solche Infos preiszugeben?

Nein, nicht in einem bestehenden Mietverhältnis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Danke für die Rückmeldung, nehme an § oder Rechtsprechung dazu existieren nicht, da über eine nicht vorhandene Vorschrift auch keiner etwas schreibt?

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Grundsätzlich gehen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter einen Vermieter nichts an im bestehenden Mietverhältnis - solange die Miete immer fristgerecht bezahlt wurde.

Wäre ja noch  schöner, wenn man seinen Vermieter über wechselnde Lebensumstände wie Krankheit, Rente oder Sozialleistungsbezug informieren müsste. Wie schon geschrieben, das geht den NICHTS an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Dass es eine Genossenschaft ist ändert aber nichts daran oder? Weil in der Satzung zB ein Ausschluss (und damit einhergehend Wohnungsverlust) bei Privatinsolvenz-Anmeldung auch drinsteht. Somit müsste es nicht korrekt sein was die in der Satzung stehen haben oder es hat ggf was mit der Tatsache zu tun, dass der Vermieter hier eine Genossenschaft ist?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

mousekiller

Das mit der Privatinsolvenz steht vermutlich nur drin, weil der Insolvenzverwalter die Herausgabe der Kaution verlangen kann, da es sich dabei um Genossenschaftsanteile handelt.

Die normale Einkommenssituation geht die Vermietung nichts an.

Maunzi

Okay vielen lieben Dank euch beiden, dann kann man einem Prozess immerhin auf diesen Punkt bezogen beruhigt entgegen sehen :)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)