P-Konto Freibeträge und Übertrag

Begonnen von marapale, 25. November 2022, 16:39:14

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marapale

Hallo Ihr lieben,
ich bin seit ca. 6 Monaten voll berufstätig und vom Amt weg.
Ich habe ein P-Konto und einen Pfändungsfreibetrag von 3200€.
Ich bin mir aber noch bzgl. der Übertragung von Geld in den nächsten Monat nicht ganz sicher, vieleicht könnt Ihr mir da helfen.
Wir erhalten 663€ Kindergeld anfang des Monats. Am ende des gleichen Monats kommt mein Lohn, diesen Monat 3100€.
Wie verhällt es sich jetzt:
1. 3200€ Freibetrag - 663€ KiGe - 3100€= (-563€ Gepfändet) oder werden diese 563€ dann mit den nächsten Monat übertragen? In meinem Homebanking Konto steht, im nächsten Monat pfändbarer Betrag 0€?
Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
ARGE-Mitarbeiter sind auch nur Menschen, aber erst nach Dienstschluss.

Nicht alle Hartz4 empfänger sind gleich, jedoch werden sie so behandelt.

Ratlos

Auch Kindergeld kann grundsätzlich gepfändet werden. Nicht aber auf einem P Konto weil es sich um ein Geld handelt das dir dem Schuldner nicht zusteht - siehe § 850 k ZPO.

Was deinen Lohn betrifft gelten die Pfändungsfreigrenzen - siehe Tabelle in § 850 c ff ZPO.
Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag die Freigrenze erhöhen.

Hier die aktuelle Pfändungstabelle - gültig bis Juni 2023: https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle