Sparkasse droht mit Kündigung einer Grundsicherungsempfängerin

Begonnen von themuppet, 06. März 2022, 14:52:57

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themuppet

Hallo Forum,

darf die Sparkasse einer über 86 jährigen die Grundsicherung erhält, das Konto kündigen, weil diese die neuen Sparkasse-AGBs, nicht unterzeichnen will?

Danke im Vorraus,
themuppet

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

themuppet

#2
Danke für die Antwort aber bist du dir sicher oder ist das eher eine Vermuttung? Ich schreibe nicht über die Eröffnung eines neuen Kontos das in der Tat am Anfang eine Zustimmung der ersten AGBs bedarf.

Hier in diesem Fall ist es ja nicht so, als würden die vorherigen AGBs ihre Gültigkeit verlieren nur weil neue nicht unterzeichnet wurden. Die AGBs sind somit nach wie vor vorhanden.

Ebenfalls habe ich gehört, dass der Empfang von Grundsicherung und das Alter (ich glaube ab 80 Jahren) auch eine Rolle spielt.

Hinzukommt, dass das Konto nicht bei einer Bank ist, sondern der Sparkasse.


Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

themuppet

Der Kunde ist somit gezwungen steets die neuen AGBs einer Sparkasse ohne wenn und aber zu akzeptieren?

Ist ein Kunde sagen wir mal mit einer Kostenerhöhung nicht einverstanden, kann ihm ein Sparkassenkonto einfach so gekündigt werden?

Entspringt diese Annahme den AGBs selbst oder ist dies im BGB verankert?

Sheherazade

Vielleicht googlest du einfach mal, dann findest du ganz viele Beiträge zu dem Thema. Zum Beispiel
ZitatOb Deutsche Bank, DKB, comdirect oder Postbank - viele Millionen Kunden haben in den vergangenen Wochen Post von ihrer Bank bekommen. Oder bekommen sie in nächster Zeit noch. Worum geht's? Du als Bankkunde sollst bitte neuen Geschäftsbedingungen und Gebühren zustimmen. Es ist aber nun nicht so, dass die Banken neuerdings aus Nettigkeit danach fragen. Nein, sie müssen das nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jetzt tun.

Bislang hatte eine einfache Info der Bank ausgereicht - du als Kunde musstest aktiv widersprechen. Jetzt ist es umgekehrt: Du musst ausdrücklich zustimmen! Klingt irgendwie verbraucherfreundlicher. Bedeutet am Ende aber auch nur: Wenn du nicht zustimmst, fliegst du wohl raus bei deiner Bank. Denn ohne deine Unterschrift dürfen Banken dir künftig keine neuen Konto- oder Kartengebühren mehr in Rechnung stellen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

themuppet

Ich bin nicht naiv, ich gehe den Sachen auf den Grund, ich möchte es verstehen und aufgrund der Gesetzgebung nachprüfen. Das kannst du schon daran erkennen, dass mir ein simples "ja" zu einer Frage, überhauptnicht ausreicht.

Ich habe schon gegoogelt. Auf der von dir verlinkten Seite war ich bereits, der Inhalt stinkt nach lanciertem Artikel eines Bankenverbandes um die Kundschaft zu eigenem Vorteil zu manipulieren.

Von Sparkassen steht da übrigens nichts, es ist wichtig da sie im öffentlichen Auftrag handeln und mit Banken nicht gleichzusetzen sind.

Im Artikel steht, dass man den neuen AGBs ausdrücklich zustimmen muss. Diese Aussage ist vieldeutig und manipulativ. Richtig dagegen ist, die Banken müssen für die neuen AGBs, Einverständniss des Kunden einhollen, damit die neuen AGBs in Kraft treten können. Solange dies nicht geschehen ist, gelten nach wie vor die AGBs, welchen davor seitens des Kunden zugestimmt wurde, selbst wenn es die AGBs bei der Kontoeröffnung sind.

Wie sich nun daraus eine Kontokündigung einer Bank oder in meinem Fall einer Sparkasse ergibt, erschliesst sich mir nicht. Es gilt es, anhand von Gesetzen zu prüfen.

BigMama

Zitat von: themuppet am 06. März 2022, 18:37:51Wie sich nun daraus eine Kontokündigung einer Bank oder in meinem Fall einer Sparkasse ergibt, erschliesst sich mir nicht. Es gilt es, anhand von Gesetzen zu prüfen.
Na, dann mach das doch wenn dich die Antworten hier nicht zufrieden stellen.  :weisnich:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

MAC517

Die Bank kann den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kontoführungsvertrag, der auch Zahlungsdiensterahmenvertrag genannt wird, nur kündigen, sofern dies vertraglich (meist in den AGB) vorgesehen ist (§ 675h Abs. 2 BGB). Hierbei darf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nicht unterschritten werden.

Was steht in den neuen AGB was nicht unterschrieben werden kann? Vielleicht Mal mit der Sparkasse reden wie man das lösen kann.
Die wollen sicher nicht das bekannt wird das sie jemand der seit 80 Jahren Kunde ist wegen 1,38 pro Monat gekündigt wird.

Du eröffnest mit 18 ein Konto und die Bank darf dir nie kündigen oder die Kosten erhöhen, wie soll das funktionieren? Das gleiche bei Gas + Strom und allen Versicherungen?

Joleen

Zitat von: themuppet am 06. März 2022, 18:37:51Es gilt es, anhand von Gesetzen zu prüfen.
Oder anhand der unterschriebenen AGB.

themuppet

#10
Zitat von: MAC517
Die Bank kann den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kontoführungsvertrag, der auch Zahlungsdiensterahmenvertrag genannt wird, nur kündigen, sofern dies vertraglich (meist in den AGB) vorgesehen ist (§ 675h Abs. 2 BGB).
Danke MAC517, sind aufgrund des BGH Urteils alle nicht- bestätigten/unterzeichneten AGBs unwirksam? Bedeutet dies, dass nur die erste unterzeichnete AGB wirksam ist?

Zitat von: MAC517
Was steht in den neuen AGB was nicht unterschrieben werden kann?
Es wird befürchtet, dass durch die Unterschrift, die entstandenen und erhöhten Beiträge, nicht mehr zurückverlangt werden können. Anders gesagt, man befürchtet einen (vielleicht versteckten) Verzicht der, durch die BGH bestätigte, Rückerstattung.


Zitat von: Joleen
Oder anhand der unterschriebenen AGB.
Dürfte dann die allererste bei der Kontoeröffnung sein.


Zitat von: BigMama
Na, dann mach das doch wenn dich die Antworten hier nicht zufrieden stellen.
Zu erwarten, dass ein Fragesteller jede Antwort ohne wenn und aber annimmt ist aber auch etwas kurzsichtig, meinst du nicht? Zumal ich die Helfer nicht kenne, daher kommt das Vertrauen in jede schlichte Antwort, schwer zum tragen.

Daher muss ich die Antworten nunmall verifizieren und nachvollziehen. Ich selbst entscheide, was ich mit den Antworten mache, da muss niemand beleidigt sein. Tut mir leid, ich kann nicht eine Antwort ohne nachzudenken annehmen.

Was zählt ist die Hilfestellung selbst, für welche ich mich stets bedanke.


Zitat von: Sheherazade
Ja, die AGB sind nunmal Grundlage des Vertrages.
Ich glaube ich habe dich hier falsch verstanden. Du meinstest wahrscheinlich, dass die Entscheidung einer Kündigung, in den AGBs verankert bzw. zu finden ist. Ich dagegen dachte, dass du meinst, dass es ohne die Unterschrift, keine AGBs gibt.

Maunzi

Haben das schon mit 3 Konten der Sparkasse von einer Bekannten und ihren Kids durch: ob sie es dürfen oder nicht, gekündigt wurden alle drei nach mehreren Aufforderungen.

Anwalt einschalten wäre möglich, ob es am Ende was bringt ist fraglich. Problematisch ist bei sowas immer, dass die Bank am längeren Hebel sitzt und man ab einer erzwungenen Lösung sicherlich ständig Scherereien haben würde.. daher wäre ggf eine andere Bank eine bessere Lösung? Oder auch mal nach einem anderen Kontomodell mit besseren Konditionen fragen?

Ein bisschen Lesestoff:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/banken-gebuehren-zustimmung-101.html
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/wp-content/uploads/2013/07/AGB-Sparkassen.pdf (etwas älter aber auch aufschlussreich, Seite 7, Kündigungsrecht)
https://raheinemann.de/bgh-kuendigungsklausel-in-nr-26-der-sparkassen-agb-ist-unwirksam/ (je nachdem wie alt ihr eigentlicher Vertrag ist, wäre das hier auch eventuell noch interessant)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

themuppet


Hary

Es gibt bei den AGB's ja einige Probleme. Es ist grundsätzlich so dass bei einem Vertrag die AGB nur mit Zustimmung beider Seiten geändert werden können. Stimmt eine Seite während der Laufzeit nicht zu, dann können diese in der vertraglich vereinbarten Laufzeit auch nicht angewendet werden. Das betrifft erst einmal alle Verträge.

Nun ist die Vertragslaufzeit bei einer Bank in der Regel nur sehr kurz und beide Seiten können entsprechend kurzfristig den Vertrag kündigen. Unterbreitet dir also die Bank eine neue AGB und du lehnst diese ab, dann wird die Bank dich zum ende der bis dahin vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Da kannst du auch juristisch wenig machen, sofern die neue AGB nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Es bleibt also nur deine Zustimmung oder der Wechsel zu einer anderen Bank. Alles andere kostet nur Geld, Nerven und führt oft nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

themuppet

Danke Hary,

aber beisst sich die Zustimmung nicht mit der Rückerstattung der erhöhten Gebühren?

Hier meine obige Antwort auf die Frage von MAC517, was gegen eine Zustimmung der neuen AGBs spricht: "Es wird befürchtet, dass durch die Unterschrift, die entstandenen und erhöhten Beiträge, nicht mehr zurückverlangt werden können. Anders gesagt, man befürchtet einen (vielleicht versteckten) Verzicht der, durch die BGH bestätigte, Rückerstattung."