Hier die Unterlagen, EU Rente ja oder nein?

Begonnen von PaulHilft, 03. März 2022, 20:56:13

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PaulHilft

Hallo,

hier sind meine Unterlagen. Ich würde mich über eure Bewertung sehr freuen!

In dem ersten Schreiben sieht man in der Mitte (bei 1850) den Eintrag: "33 30.05.2017 28.07.2017 28 Antrag abgelehnt"

Ich habe den Antrag gefunden, wer bei der DRV gestellt wurde.
Und danach habe ich das Ergebnis ebenfalls gefunden.

Bedeutete, "Die oben genannte Person erfüllt die in § 41 Abs. 3 SGB XII genannten Voraussetzungen nicht, weil ...." dass die DRV damals mich als nicht erwerbsgemindert einstuft hat? Was wäre nach eurer Meinung nun richtig? Was glaubt ihr, ist danach passiert?

A. Beim JobCenter SGB2 bleiben?
B. Zum Sozialamt SGB12 wechseln?

Was genau steht da?

PS: Alle Informationen in meinem Schreiben, stehen öffentlichen Internet.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

PaulHilft

Darf ich nachfragen, ob es eventuell ein Missverständnis gibt?

Ist es so klar und offensichtlich oder so komplex dass keiner zumindest eine Meinung oder Nachfrage dazu hat?
Oder ist meine Frage nicht verständlich genug?

kämpfer

#2
Hallo Paul
Danke für deine Information, bitte das nächste alle deine Pers. Daten schwärzen.

Grundsicherung nach SGBXII erhält man nur aufstockend als Altersrentner, oder bei voller Erwerbsminderung auf Dauer.
Bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (Zeitlich begrenzte Erwerbsunfähigkeit) SGBXII
Hier muss man für mehr als sechs Monate außerstande sind mindestens drei Stunden täglich
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
Alles andere läuft über den Jobcenter.

PaulHilft

Was du schreibst ist mir bekannt.

Dennoch beantwortet dies meine Frage nicht. Das Ergebnis ist auf Seite 5. Wie müsste laut dem Ergebnis von Seite 5 entschiedne werden?

PS: Ich bin auch mit meinen Daten in der Öffentlichkeit. Deswegen ist es in Ordnung, wenn meine eigenen Daten hier zu lesen sind.

Flip

Welche Relevanz sollen denn die Schreiben jetzt haben? Lt. dem Gutachten war deine Erwerbsminderung doch nur vorläufig bis zum 31.07.2020 festgestellt worden. Was ist denn mit dir seit dem 1.8.20?

PaulHilft

Nach dem 1.8.2020 ist das hier passiert.

Als ich diese Unterlagen aus dem ersten Beitrag gefunden habe, wollte ich euch fragen, wie Seite 1 von der DRV mit Seite 5 dem Ergebnis des Sozialamts zusammen passen.

Die Rente sagt doch, es wird abgelehnt.
Das Sozialamt hat so eine Zwischenlösung.

ist das damals richtig abgelaufen?

Ich hab euch die Zwei Stellen nochmal markiert. Ist das nicht widersprüchlich?


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Die DRV hat halt festgestellt, dass du die Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) nicht erfüllst, da du nicht dauerhaft erwerbsgemindert bist, sondern nur auf Zeit. Also dann 3. Kapitel SGB XII, wenn du alleinstehend bist.

Und sorry, ich gucke mir bestimmt kein YouTube Video an.

PaulHilft