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Morgens krankgeschrieben, 3 Stunden später wurde mir gekündigt

Begonnen von TomH1985, 10. März 2022, 15:28:03

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Bundspecht

 :offtopic:

keine gute Idee, sich mit einem Admin anzulegen .... :grins:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Wer sich trotz Ermahnung nicht mäßigt, fliegt raus.
Wer sich trotz Ermahnung nicht mäßigt, sondern stattdessen noch mehr provoziert und sich im Ton vergreift, der fliegt sofort.
Wem gegenüber ist dabei egal.
Leider finden viele wieder den Weg zurück ins Forum, wie Süchtige zu ihrem "Stoff". Ich gehe davon aus, dass dies auch hier der Fall war - und wieder sein wird.
Manche schaffen es, sich eine Zeit lang zu beherrschen und zu verbergen, aber irgendwann wird "das Jucken" zu starkt und dann geht "das Hauen und Stechen" wieder los, und natürlich legt man sich dann mit der angenommenen höchsten Autorität an, denn das bringt den größten Kick und alle(s) Andere(n) wäre unter der eigenen Würde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 18. März 2022, 10:00:52Wer sich trotz Ermahnung nicht mäßigt, sondern stattdessen noch mehr provoziert und sich im Ton vergreift, der fliegt sofort.

Ich hatte das schon so im "Urin" ... Aber das muss jeder selber wissen, wie weit er geht
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

TomH1985

Was ein Unding: Die Ex-Chefin argumentiert jetzt per WhatsApp, dass sie mir den ganzen Lohn für den Monat nicht auszahlen kann. Und, jetzt kommts: ob ich nacharbeiten könnte, damit ich das Geld kriege? - Also: sie hat mich zum 9.03 gekündigt, verlangt jetzt von mir, dass ich nacharbeiten gehe. Nur, weil ihr bester Arbeiter nächste Woche in Urlaub geht - das ist der signifikanteste Grund, da sie jemanden braucht, der für sie arbeitet, weil sie ganz einfach keine Lust hat.
Leute, mal ehrlich: wie kann man sich nur auf diese Weise verhalten?! Bin sprachlos.

Maunzi

Alles doppelt und dreifach sichern!

Freundlich aber bestimmt klar machen, dass du nicht verpflichtet bist nach Kündigung freiwillig in ihrem Betrieb auszuhelfen. Das wäre schon versicherungstechnisch ein Unding! Dazu bedürfte es wohl eines entsprechenden Vertrages damit du da abgesichert arbeitest und zudem wäre dir nicht nur der ausstehende Lohn zu zahlen, auch der für die zusätzlich geleistete Arbeit der dann noch anfiele!

Das schreit nach Anwalt und Arbeitsgericht, aber hallo!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

AlterGaul

@TomH1985
Was hast du bisher gegen dem AG unternommen und wie hast du dich verhalten bezüglich der Kündigung?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

TomH1985

unternommen: Sie hat mir gekündigt, also habe ich mich sofort beim Jobcenter angemeldet. Alle Daten angeben, etc.
Sie hat mir dann eine Woche später per Post eine Kündigung geschickt. Jetzt möchte sie, dass ich wieder arbeite. Also ganz ehrlich: Tut wieder auf freundlich, da sie jemanden braucht, weil ihr bester Arbeiter in Urlaub geht.
Ich werde definitiv nicht erneut dort arbeiten! Ich bin doch arbeitslos gemeldet, bekomme demnächst Arbeitslosengeld - rein rechtlich gesehen geht das doch gar nicht.
Kann ich dagegen was unternehmen? Ich meine: Das ist doch die Höhe, mir Arbeit anzubieten..quasi um es abzuarbeiten, damit ich auf den vollen Lohn komme.

Ottokar

Zitat von: TomH1985 am 29. März 2022, 02:57:34Die Ex-Chefin argumentiert jetzt per WhatsApp, dass sie mir den ganzen Lohn für den Monat nicht auszahlen kann.
Für welchen Monat?

Zitat von: TomH1985 am 29. März 2022, 13:30:44Sie hat mir dann eine Woche später per Post eine Kündigung geschickt.
Wann erhalten? Was steht da drin?
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TomH1985

Für März. Das Argument von ihr ergibt aber überhaupt kein Sinn. Ich wurde zum 9. März gekündigt, also steht mir lediglich das Geld vom 1 bis zum 9 März zu (gut ich war bis zum 18.März krankgeschrieben) - da bin ich überfragt, wie sich da in diesem Zusammenhang die Lohnzahlung fortsetzt?
Sie denkt, dass ich quasi vom 18. bis 31 März nacharbeiten soll, damit ich vollen Lohn bekomme.

Kündigung per Post: dasselbe schreiben wie per Mail. Mit ihrer Unterschrift.

Meph1977

und wann ist das Schreiben per Post bei dir angekommen? die zwei Wochen Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen. Wenn du zum 23.03 gekündigt wurdest steht dir auch Lohn bis zum 23.03 zu bzw  vom Zeitpunkt des Eintreffens der schriftlichen Kündigung + 2 Wochen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Ottokar

Also das:
Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Im Kündigungsschreiben steht:
hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgereicht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung, also ab dem 9.03.2022. Von Ihrem Gehalt werden die freien Tage abgezogen, da kein Urlaubsanspruch bestand und sie den nicht mehr erwerben können.

Wenn du die Kündigung am 08.03.2022 erhalten hättest, würde das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 22.03.2022 enden, d.h. dir steht für den Zeitraum 01. - 22.03.2022 Lohn zu.
Wenn du die schr. Kündigung erst am 15.03.2022 erhalten hast, läuft die 14tägige Kündigungsfrist vom 16. - 29.03.2022, d.h. dir steht für den Zeitraum 01. - 29.03.2022 Lohn zu.
Das würde ich der Ex-Cheffin auch so antworten und ankündigen, dass du den ausstehenden Lohn einklagen wirst, falls sie ihn dir verweigert.
Außerdem würde ich das Arbeitsangebot ablehnen, mit der Begründung, dass durch die anlasslose Kündigung das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt wurde.

Zitat von: TomH1985 am 29. März 2022, 14:04:42gut ich war bis zum 18.März krankgeschrieben) - da bin ich überfragt, wie sich da in diesem Zusammenhang die Lohnzahlung fortsetzt?
Warst du zu Beginn der AU bereits länger als 4 Wochen beschäftigt? Dann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Andernfalls kannst du bei deiner Krankenversicherung für die Dauer der AU Krankengeld beantragen.
Für den Zeitraum nach dem 18.03.2022 muss man allerdings prüfen, ob Lohnanspruch besteht (sofern du dem AG deine Arbeitskraft angeboten und er diese abgelehnt hat), oder ob wegen unentschuldigtem Fehlen kein Lohnanspruch besteht.
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TomH1985

Die Kündigung per Post kam 5 Tage später an. Aber Datum der Kündigung ist 9.03. Was nun?
Besteht dann trotzdem Geld bis zum 23 März oder noch länger, da per Post die Kündigung fünf Tage später kam - wie gesagt: auf der Kündigung, die per Post gekommen ist, steht dasselbe wie Kündigungsschreiben per Mail.
Im Anhang findet ihr die Kündigung

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Maßgeblich für alle Fristen ist der Tag, an dem du die schr. Kündigung nachweislich erhalten hast. Am Folgetag beginnen dann alle Fristen zu laufen.
Wenn du die Kündigung nachweislich am 14.03.2022 erhalten hast, beginnt die 14tägige Kündigungsfrist am 15. zu laufen und endet mit Ablauf des 28.03.2022. D.h. du hast bis einschl 28.03.2022 einen Lohnanspruch.
Wie das für den Zeitraum der Krankschreibung aussieht hängt davon ab, ob du Anspruch auf Lohnfortzahlung hattest oder nicht (siehe Antwort #40).
Was mit dem Zeitraum ab 18.03.2022 ist, kann ich so nicht beurteilen, dass muss dann ein Richter am Arbeitsgericht tun. Der wird fragen, ob du nach der AU dem AG deine Arbeit angeboten hast und er sie ablehnte, oder ob dieser dich freigestellt hat. In beiden Fällen muss Lohn gezahlt werden. Nur wenn der AG nachweisen kann, dass du unentschuldigt gefehlt hast, besteht kein Lohnanspruch.

Die Frist für eine sog. Kündigungsschutzklage endet hier übrigends mit Ablauf des 04.04.2022, d.h. die Klage muss noch am 04.04.2022 beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.
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TomH1985

Vorab noch einmal vielen Dank für die ganzen Informationen, Ratschläge.
Ich hab jetzt ein neues Schreiben von ihr bekommen (im Anhang zu finden)
Was jetzt? So langsam ist es mir egal, wie viel Lohn ich erhalte. Dieses emotionale Kapitel möchte ich eigentlich schon ad acta legen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

TomH1985

folgendes ist jetzt passiert:
Ich schrieb: Ist die Lohnabrechnung schon per Post unterwegs zu mir. Brauche die Lohnabrechnung fürs Jobcenter. Bis 14.April ist Stichtag.
Ihre Antwort: Nein. Meine Sacharbeiterin kommt erst morgen aus dem Urlaub. Ich überweise dir schon mal 1000 Euro. Sollte mehr aus der Abrechnung rauskommen, wird es nachgezahlt? Die ganzen Erledigungen könnten bis zu drei Wochen dauern.

Mein Gott...hanebüchener geht es wohl nicht mehr...mal eben 1000 Euro überweisen....Erledigungen dauern bis zu drei Wochen...