Erstantrag/Umzug/Erstausstattung/Zuständigkeiten

Begonnen von Maja02, 11. März 2022, 11:11:00

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Maja02

Hallo zusammen,
Wegen der Trennung von meinem Mann und den damit verbundenen Umzug musste ich einen Antrag auf Hartz4 stellen. Ich bekomme zwar eine befristete Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) aber die reicht halt nicht. Ich muss auch so schnell wie möglich aus der gemeinsamen Wohnung raus da mein Mann mit seinen Psycho Attacken das Leben unerträglich macht. Eine Wohnung in der Nähe meiner  Eltern habe ich auch schon gefunden und kann Mitte April einziehen. Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Wohnung befindet sich in einem anderen Bundesland nämlich in dem Dorf wo ich aufgewachsen bin. Die Nähe zu den Eltern ist mir sehr wichtig. Mein Vater ist 85 und meine Stiefmama hat Krebs.
Nun möchte ich wissen wo ich welche Anträge stellen muss für die
Übernahme der Umzugskosten, Erstausstattung ( mein Mann rückt nichts raus), Kosten für die Renovierung und wer ist für die neue Wohnung zuständig? Das JC wo ich noch wohne oder das JC am neuen Wohnort ?
Ich muss noch erwähnen das ich 60 Jahre alt bin und wegen meiner Rücken Versteifung auf Umzugshilfe angewiesen bin.
Nun möchte ich wissen wo ich

Heinz-Otto

Antrag auf Umzugskosten beim JC am Wohnort.
Antrag auf H4 und Erstausstattung am neuen Wohnort.

Maja02

Also müsste ich vom derzeitigen Wohnort schon die entsprechenden Anträge aus stellen?

Sheherazade

Zumindest den für die Umzugskosten. Du bist hoffentlich schon bei einem Anwalt gewesen bezüglich Trennungsunterhalt und Aufteilung der Möbel aus dem ehelichen Haushalt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Maja02

Lies dir mal den Ratgeber Umzug dazu durch.

Die Angemessenheit wäre zZ nur zweitrangig zumindest bis Ende 03 da es keine Prüfung der Angemessenheit gibt wird aber wahrscheinlich verlängert.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

Du bekommst schon ALG 2 ?
Dann solltest du den nicht unterschriebenen MV beim neuen JC vorlegen und schriftlich genehmigen lassen, dann kannst du ihn auch unterschreiben.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Und dann die weiteren Anträge stellen.
Umzugsfirma wenn du nicht kannst und keine Hilfe hast. Da verlangen viele JC drei Angebote. Diese Angebote dann ans alte JC.

https://hartz.info/index.php?topic=9724.0 = Vorsicht Falle für ALG II Bezieher: Kostenerstattung der Einzugsrenovierung durch Mietverzicht

Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.


Fettnäpfchen

Maja02

Zitat von: Yavanna am 12. März 2022, 06:17:36Vorsicht, bei Neuanmietung zählt die Angemessenheit sehr wohl. Da greift der §67 nicht.
Genau iund auch gut dass das nochmal hervorgehoben wird.
Nicht dass das bei meinem Beitrag falsch verstanden wurde!

Ein schönes WE
FN
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