Demnächst evtl. erstmals ALG2 - Was mit machen mit dem Angesparten/ Aktien

Begonnen von MSchni1076, 14. März 2022, 10:59:12

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MSchni1076

Hallo zusammen,

es könnte gut möglich sein, dass ich demnächst zum ersten Mal ALG2 beziehen müsste. ALG1 bekomme ich keine 3 Monate mehr und ein Job ist nicht in Aussicht.  Nun meine Frage. Ich habe eine gewissen Geldsumme in Aktien und ETF-Fonds anlegen können, die weit über dem Freibetrag liegt. Kann mir jemand sagen, ob das Jobcenter alle Banken abfragt und ob es sinnvoll wäre, meine Depots vorher Bezug von ALG 2 aufzulösen. Vielen Dank für Eure Hilfe, ich kenne mich da wirklich nicht aus.

Beste Grüße
Marc

Also wenn dein Vermögen weit über dem Freibetrag (derzeit 60.000 €) liegt, warum machst du dir dann Gedanken zur Antragstellung?
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

hase_du_bleibst_hier

wenn du weit über dem freibetrag bist, bist wohl kaum hilfebedürftig bzw "arm"

MSchni1076

Zitat von: Nö am 14. März 2022, 11:25:36
Also wenn dein Vermögen weit über dem Freibetrag (derzeit 60.000 €) liegt, warum machst du dir dann Gedanken zur Antragstellung?

wie gesagt, ich kenne mich überhaupt nicht aus. Man dürfte also 60.000€ besitzen? Ich hatte was gelesen von 150€ pro Lebensjahr, oder ist dies etwas anderes?

Zitat von: MSchni1076 am 14. März 2022, 12:25:00150€ pro Lebensjahr/quote]
Das ist gemäß §12 SGB II erstmal so korrekt. Beachte dazu noch den Absatz 2 Nr. 4 (750,00 €).
Derzeit ist die Vermögnesprüfung jedoch ausgesetzt.
Als Antragsteller versicherst du, nicht über Vermögen mit einem Wert von 60.000 € zu verfügen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

MSchni1076

Zitat von: MSchni1076 am 14. März 2022, 12:25:00
wie gesagt, ich kenne mich überhaupt nicht aus. Man dürfte also 60.000€ besitzen? Ich hatte was gelesen von 150€ pro Lebensjahr, oder ist dies etwas anderes?
Zur Zeit ist das was anderes, momentan bis Ende 03.22. Soll aber sehr wahrscheinlich verlängert werden. Im Link ganz unten, den Anfang solltest du aber auch lesen:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

MfG FN
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MSchni1076