Tätigkeit Beginn wann bekommt das jobcenter was mit?

Begonnen von Anon_veld, 12. März 2022, 12:59:00

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Hary

Die Geschichte ist irgendwie seltsam. Natürlich merkt das Jobcenter etwas, nicht heute oder morgen, aber irgendwann bei einem Abgleich der Daten. Es hätte gereicht vor dem Beginn der Tätigkeit das Jobcenter darüber zu informieren. Jetzt hast du unter Umständen ein Problem. Du hattest einen Arbeitsplatz und diesen gekündigt. So etwas mehr man dann selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und bringt eine Sperre mit sich. Beim verschweigen wird es nicht besser...

Du solltest nur schauen was du tust. Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung einen Betreuer hast, dann stellt sich die Frage ob du überhaupt in der Lage warst einen wirksamen Vertrag zu unterschreiben und du überhaupt erwerbsfähig bist.

Sofern die Geschichte wahr ist würde ich dringend dazu raten sehr vorsichtig zu handeln und eine Beratung bei einem Juristen nutzen.

Anon_veld

Zitat von: Hary am 15. März 2022, 04:12:29
Die Geschichte ist irgendwie seltsam. Natürlich merkt das Jobcenter etwas, nicht heute oder morgen, aber irgendwann bei einem Abgleich der Daten. Es hätte gereicht vor dem Beginn der Tätigkeit das Jobcenter darüber zu informieren. Jetzt hast du unter Umständen ein Problem. Du hattest einen Arbeitsplatz und diesen gekündigt. So etwas mehr man dann selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und bringt eine Sperre mit sich. Beim verschweigen wird es nicht besser...

Du solltest nur schauen was du tust. Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung einen Betreuer hast, dann stellt sich die Frage ob du überhaupt in der Lage warst einen wirksamen Vertrag zu unterschreiben und du überhaupt erwerbsfähig bist.

Sofern die Geschichte wahr ist würde ich dringend dazu raten sehr vorsichtig zu handeln und eine Beratung bei einem Juristen nutzen.

Ich bin eben nicht erwerbsfähig sonst hätte ich nicht gekündigt. Es war daher auch nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Ich kann nicht arbeiten. Ich weiss auch nicht weshalb ich dann den vertrag unterschrieben habem ich schätze ich habe mich selbst überschätzt.
Und weshalb schweigen wenn ich vor arbeitsbeginn noch gekündigt habe.


BigMama

Zitat von: Anon_veld am 16. März 2022, 19:57:56Push
Wieso? Was möchtest du noch wissen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Anon_veld

Ob ich jetzt ein problem mit dem arbeitsamt habe.

justine1992

Hast Du gekündigt, weil Dein Betreuer gesagt hat, dass Dir sonst die Leistungen gestrichen werden?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Anon_veld

Zitat von: justine1992 am 17. März 2022, 11:50:57
Hast Du gekündigt, weil Dein Betreuer gesagt hat, dass Dir sonst die Leistungen gestrichen werden?
Ja.

justine1992

Du hättest 100%ig mehr Geld gehabt als bisher. Wurde Dir hier auch geschrieben. Wenn Du uns also nicht glaubst - was fragst Du dann weiter? Du wirst uns doch sowieso nicht glauben...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Anon_veld

Zitat von: justine1992 am 17. März 2022, 12:32:09
Du hättest 100%ig mehr Geld gehabt als bisher. Wurde Dir hier auch geschrieben. Wenn Du uns also nicht glaubst - was fragst Du dann weiter? Du wirst uns doch sowieso nicht glauben...

Ich bin aber krank.

Heinz-Otto

Wenn der Betreuer das verbockt hat, soll er dich da auch wieder raus boxen.
Notfalls mit einem Brief, dass du die Arbeit auf Grund deiner psychischen Erkrankung angenommen hast, obwohl du krank bist.
Vor Betreuern haben die JC einen heiden Respekt. Mit Betreuern legen sie sich idR nicht an und alles flutscht meist reibungslos.

Daher sehe ich keine Probleme, wenn dich dein Betreuer entsprechend unterstützt.


Kein Bittsteller

Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.

Anon_veld

Zitat von: Kein Bittsteller am 17. März 2022, 14:23:10
Sobald man sozialpflichtig beschäftigt und angemeldet ist übernimmt die DRV die Mitteilungen an andere Behörden und Institutionen.
Und was heisst beschäftigt? Sobald man seinen ersten Lohn erhält?

justine1992

Zitat von: Anon_veld am 17. März 2022, 11:43:43
Ob ich jetzt ein problem mit dem arbeitsamt habe.
Das wird sich zeigen. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also warte doch einfach ab. Und wenn sich jemand meldet, regelt Dein Betreuer das für Dich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Anon_veld


BigMama

Zitat von: Heinz-Otto am 17. März 2022, 12:50:33Vor Betreuern haben die JC einen heiden Respekt. Mit Betreuern legen sie sich idR nicht an und alles flutscht meist reibungslos.
Woher nimmst du denn diese Aussage? Mir sind schon sehr viele unfähige Betreuer in meinem Berufsleben über den Weg gelaufen. Einige waren so unfähig, dass die Leitung der Betreuungsbehörde eingeschaltet werden musste.
Nein, vor einem Betreuer hat ein JC nicht mehr Respekt als von einem eLb.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)