Tätigkeit Beginn wann bekommt das jobcenter was mit?

Begonnen von Anon_veld, 12. März 2022, 12:59:00

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Anon_veld

Hallo,
Ich habe nur eine kleinen Frage. Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Erst nach der ersten Lohnabrechnung oder schon vorher?
Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten. Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen
P.S.: ich hoffe die Frage war verständlich

BigMama

Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Du (bzw. dein Betreuer) bist verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung dem JC umgehend mitzuteilen.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Dann hast du eine Betreuer, dessen Kompetenz ich nun in Frage stelle, wenn er das wirklich genau so von ihm gesagt wurde und er dich auffordert weiterhin arbeitslos zu bleiben obwohl du arbeiten kannst und auch möchtest. Die pauschale Aussage, dass deine Leistungen gestrichen werden ist falsch. Durch das Einkommen aus der Beschäftigung bist du weniger hilfebedürftig als ohne. Somit benötigst du weniger Arbeitslosengeld II.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann teilst du das dem JC mit.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wieso willst du kündigen. Wenn dir die Arbeit zusagt und du sie ausüben kannst, dann mach das. Damit hast du auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche als ohne diese Beschäftigung.


Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Anon_veld

Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:05:50
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Wann bekommt das jobcenter was von einer Tätigkeit mit?
Du (bzw. dein Betreuer) bist verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung dem JC umgehend mitzuteilen.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.
Dann hast du eine Betreuer, dessen Kompetenz ich nun in Frage stelle, wenn er das wirklich genau so von ihm gesagt wurde und er dich auffordert weiterhin arbeitslos zu bleiben obwohl du arbeiten kannst und auch möchtest. Die pauschale Aussage, dass deine Leistungen gestrichen werden ist falsch. Durch das Einkommen aus der Beschäftigung bist du weniger hilfebedürftig als ohne. Somit benötigst du weniger Arbeitslosengeld II.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Habe jetzt aber leider schon wo einen arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann teilst du das dem JC mit.
Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wieso willst du kündigen. Wenn dir die Arbeit zusagt und du sie ausüben kannst, dann mach das. Damit hast du auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche als ohne diese Beschäftigung.

Ich bin offiziell krank geschrieben aufgrund einer psychischen erkrankung.

BigMama

Wieso hast du dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben wenn du gar nicht arbeitsfähig bist?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

justine1992

Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Von der Kündigung "merken" sie sicher was - abgesehen von Deiner Meldepflicht. Und was eine grundlose Kündigung bedeutet, kannst Du ja mal in Erfahrung bringen.
Bitte kündige nicht!!!
Traust Du Dir den Job zu? Weiß Deine neue Arbeitgeberin von Deiner AU und Deinen Erkrankungen? Das ist Deine Chance. Vielleicht - je nach Krankeheitsbild - hilft Dir die Stelle auch bei der Genesung?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Anon_veld

Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:13:37
Wieso hast du dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben wenn du gar nicht arbeitsfähig bist?
Das Frage ich mich selber.
Also hat das arbeitsamt dann was mit bekommen von dem arbeitsvertrag wenn ich noch am montag kündige? Habe den vertrag letzte woche unterschrieben.
Habe halt angst dass sie deswegen nicht mehr alg 2 zahlen.

@oben mein betreuer empfiehlt mir nicht zu arbeiten.

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)


BigMama

Wie weit reicht eigentlich die Betreuung bzw. für welche Bereiche wurde der Betreuer bestellt?

Wie lange bist du denn aktuell krankgeschrieben?
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Anon_veld

Zitat von: BigMama am 12. März 2022, 13:19:40
Wie weit reicht eigentlich die Betreuung bzw. für welche Bereiche wurde der Betreuer bestellt?

Wie lange bist du denn aktuell krankgeschrieben?
Ich bin 6 monate krank geschrieben.
Er kümmert sich u.a. um vermögen und gesundheit glaube ich


BigMama

Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Werde natürlich kündigen aber merken die vom Jobcenter was?
Wenn keine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ist, was unwahrscheinlich ist, da das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Antritt wieder gekündigt wird, vermutlich nicht.
Ich weiß allerdings nicht, was der AG dazu sagt, dass du noch vor Antritt kündigst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

CCR

Zitat von: Anon_veld am 12. März 2022, 12:59:00Ich beziehe Alg2 und mein betreuer meinte zu mir ich soll nicht arbeiten gehen weil sonst die Leistungen gestrichen werden könnten.

Schon klar dein Betreuer wird ohne dich seine Arbeit verlieren.  :grins: sorry

Anon_veld

Habe jetzt heute zum 14.3 gekündigt, arbeitsbeginn war 15.3
Merkt das amt was davon?

posaidon