Umzug - Antrag bei neuem Jobcenter

Begonnen von talokatel823, 14. März 2022, 12:29:49

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Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 14. März 2022, 17:05:36Jetzt hatte ich heute Folgendes im Briefkasten:
(...) Der Leistungsbezug endet zum (Mietvertragsende).
Wenn es uns trotz gemeinsamer Bemühungen nicht gelingt, Ihren Hilfebedarf bis (Mietvertragsende) zu beenden, füllen Sie bitte einen Weiterbewilligungsbscheid aus. (...)
Was soll der Quatsch denn nun wieder? Liest da überhaupt jemand den gesamten vergangenen Schriftverkehr? Ich frage mich echt, was da manchmal für ignorante, inkompetente Leute sitzen.  :wand:
Wenn du das so schriftlich hast dann sei froh
Diese SB hätte auch nach Gesetz reagieren können, was anscheinend nicht gemacht wurde. Vllt weil sie inkompetent ist  :weisnich:

Zitat von: talokatel823 am 15. März 2022, 12:25:39Wenn ich den Anfang April stelle, sollte es doch früh genug sein, damit ich Ende April die Leistungen für ab Mai vom neuen JC erhalte?
Den Bescheid vom alten JC, über die Mitteilung des Zeitpunktes des Leistungsendes, lege ich ja sowieso als Kopie dabei.
Dann solltest du, zumindest wenn es tatsächlich so problemlos gemacht wird, beim Antrag den Leistungsbezug ab Mai stellen. Ansonsten wird zum Monatsersten zurückdatiert also Anfang April was wieder für Probleme sorgen könnte.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. März 2022, 16:49:23
Wenn du das so schriftlich hast dann sei froh
Diese SB hätte auch nach Gesetz reagieren können, was anscheinend nicht gemacht wurde. Vllt weil sie inkompetent ist  :weisnich:

Das verstehe ich nicht. Ist doch logisch, dass mein Leistungsbezug endet, wenn ich wegziehe. Das müssen die mir ja auch schriftlich bestätigen. Was ist daran nicht richtig gemacht worden?

ZitatDann solltest du, zumindest wenn es tatsächlich so problemlos gemacht wird, beim Antrag den Leistungsbezug ab Mai stellen. Ansonsten wird zum Monatsersten zurückdatiert also Anfang April was wieder für Probleme sorgen könnte.
Wie genau meinst du das? Einfach ein Schreiben dazu, dass der Antrag für Mai gilt (mit Hinweis auf das beigelegte Schreiben vom alten Jobcenter)?

Heute habe ich mein Geld ganz normal erhalten. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wann und wie ich den Antrag beim neuen Jobcenter stelle und auf was ich im Bezug auf die WG achten muss.

Fettnäpfchen

talokatel823

Sorry war eine Zeitlang nicht im www.

Zitat von: talokatel823 am 31. März 2022, 14:57:22Das verstehe ich nicht. Ist doch logisch, dass mein Leistungsbezug endet, wenn ich wegziehe. Das müssen die mir ja auch schriftlich bestätigen. Was ist daran nicht richtig gemacht worden?
Die Antwort steht in fast jedem Beitrag von den hier mitschreibenden.
Einfach ausgedrückt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. März 2022, 13:51:04Zur Erklärung es zählt dein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der ist jetzt die neue Whg.
Das JC darf die KdUH nur bezahlen wenn du die Whg bewohnst und das ist ja nicht mehr der Fall.
Zitat von: talokatel823 am 31. März 2022, 14:57:22Ist doch logisch, dass mein Leistungsbezug endet, wenn ich wegziehe.
Genau und du bist weggezogen. Bekommst aber weiter Leistung bis zum Mietvertragsende was falsch ist. Da wäre der neue Träger zuständig.

Zitat von: talokatel823 am 31. März 2022, 14:57:22Wie genau meinst du das? Einfach ein Schreiben dazu, dass der Antrag für Mai gilt (mit Hinweis auf das beigelegte Schreiben vom alten Jobcenter)?
ALG 2 Anträge
Beim momentan gültigen HA unter Punkt 2 kann das Datum eingetragen werden.
Die Regelung zum vereinfachten Antrag wurden offensichtlich noch nicht verlängert.
Von daher weiß ich aktuell auch nicht was alles mit abgegeben werden muss, aber das wirst du ja lesen wenn du den Antrag ausfüllst. VM wird seltsamerweise innerhalb des HA gefragt ob es da die Anlage VM noch braucht  :weisnich:

Zitat von: talokatel823 am 31. März 2022, 14:57:22Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wann und wie ich den Antrag beim neuen Jobcenter stelle und auf was ich im Bezug auf die WG achten muss.
Zeitnah wenn du im Mai Leistungen des neuen JC willst.

Ob das alles so reibungslos klappt kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen selbst wenn das alte JC nichts verstanden hat wird spätesten das neue JC mitbekommen
das da was nicht stimmt. Aber vllt. sind das ja auch so Koryphäen.

MfG FN
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talokatel823

Vielen Dank Fettnäpfchen!
ZitatBeim momentan gültigen HA unter Punkt 2 kann das Datum eingetragen werden.
Das gab es beim vereinfachten Antrag glaube ich nicht, deswegen die Frage. Den hätte ich gern genutzt, wenn er offiziell verlängert worden wäre. Jetzt muss man sich wieder über einen Hauptantrag "durchärgern".  :no:

Dann werde ich mich mal an den Antrag setzen.
Da ich bisher immer allein gelebt habe und nun Einiges anders ist, als bei meinem letzten Umzug, wo ich den Antrag erst nach der Ummeldung gestellt habe, könnt Ihr mir hoffentlich beim Ausfüllen helfen.

1. Da der Antrag ab Mai gelten soll, muss ich meine alte Adresse und Wohnsituation angeben oder bereits die ab 01.05.?
Einen Untermietvertrag müssen wir erst noch machen, der existiert noch nicht.

2. Welche Angaben muss ich bei Kosten für Unterkunft und Heizung machen, wenn ich zur Untermiete wohne? Welche Unterlagen darf das JC verlangen? Da ich nicht nur ein Zimmer, sondern die gesamte Wohnung zur Hälfte mit nutze, werden wir die Wohnkosten durch 2 teilen.

3. Welche Unterlagen darf das JC bei einer WG vom berufstätigen Mitbewohner verlangen? Was muss er an Anträgen mit ausfüllen und was nicht?

4. Wie weit zurück darf das JC Kontoauszüge verlangen? Im Antrag stehen 3 Monate, aber es kam auch schon vor, dass ich trotzdem weitaus mehr vorlegen musste.

5. Was passiert, wenn man ankreuzt, dass man sich nicht in der Lage fühlt, täglich 3 Stunden eine Tätigkeit auszuüben?

6. Ich allein bin eine Bedarfsgemeinschaft, aber mit meinem Mitbewohner bin ich eine Wohngemeinschaft. Trennen die das oder muss ich da irgendwo beim Ausfüllen aufpassen, dass ich uns nicht als Bedarfsgemeinschaft angebe? Gibt ja durchaus solche Fallen.

7. Was muss ich unter Punkt 7.1 ankreuzen? Die letzten 5 Jahre habe ich auch ALG2 bekommen. Wie muss ich das Nachweisen?

Das waren erstmal die Fragen, die mich am meisten beschäftigen. Ich lasse mir auch gern per PN beim Ausfüllen helfen.

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 06. April 2022, 10:22:59
1. Da der Antrag ab Mai gelten soll, muss ich meine alte Adresse und Wohnsituation angeben oder bereits die ab 01.05.? Natürlich mit der Adresse die existiert.Sonst kommt keine Post an, ebenso solltest du die neue Adresse ab Mai mit angeben.
Einen Untermietvertrag müssen wir erst noch machen, der existiert noch nicht.
Beispiel für einen Untermietvertrag wenn es Eigentum des Mitbewohners ist dann geht nur ein MV kein U.-MV
2. Welche Angaben muss ich bei Kosten für Unterkunft und Heizung machen, wenn ich zur Untermiete wohne? Welche Unterlagen darf das JC verlangen? Da ich nicht nur ein Zimmer, sondern die gesamte Wohnung zur Hälfte mit nutze, werden wir die Wohnkosten durch 2 teilen.
Dann die Hälfte aller Kosten die das JC übernimmt also ohne Strom/Telefon etc.
3. Welche Unterlagen darf das JC bei einer WG vom berufstätigen Mitbewohner verlangen? Was muss er an Anträgen mit ausfüllen und was nicht?
Gar nicht und überhaupot nicht Ausnahme ist der U.-MV unterschreiben. Falls dieser Bezug auf den MV nimmt kann das JC diesen MV/aktuelle BK Abrechnung verlangen
4. Wie weit zurück darf das JC Kontoauszüge verlangen? Im Antrag stehen 3 Monate, aber es kam auch schon vor, dass ich trotzdem weitaus mehr vorlegen musste.
Drei Monate Ratgeber Kontoauszüge
5. Was passiert, wenn man ankreuzt, dass man sich nicht in der Lage fühlt, täglich 3 Stunden eine Tätigkeit auszuüben?
Dann wirst du uU aufgefordert eine Amtsärztliche Untersuchung mitzumachen oder dein Antrag wird gleich abgelehnt und du an das zuständige Amt verwiesen. Da geht alles von vorne los und die verweisen dich an den RV Träger...uws.usf..
6. Ich allein bin eine Bedarfsgemeinschaft, aber mit meinem Mitbewohner bin ich eine Wohngemeinschaft. Trennen die das oder muss ich da irgendwo beim Ausfüllen aufpassen, dass ich uns nicht als Bedarfsgemeinschaft angebe? Gibt ja durchaus solche Fallen.
Ja da musst du aufpassen auch besonders beim ausfüllen der Anträge. Wenn gefragt wird ob du allein im Haushalt wohnst dann ja nicht das du eine zwei treinschreibst, ansonsten kenne ich den neuen Antrag noch nicht. Du kannst ja nachfragen wenn du unsicher bist.
7. Was muss ich unter Punkt 7.1 ankreuzen? Die letzten 5 Jahre habe ich auch ALG2 bekommen. Wie muss ich das Nachweisen?
Weiß nicht vllt. mit deinen Bewilligungsbescheiden in Kopie?
Das waren erstmal die Fragen, die mich am meisten beschäftigen. Ich lasse mir auch gern per PN beim Ausfüllen helfen.
Lies doch mal die Nutzungsbedingungen dann weißt du dass das nicht erlaubt ist.

MfG FN
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talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. April 2022, 16:51:30
talokatel823
Natürlich mit der Adresse die existiert.Sonst kommt keine Post an, ebenso solltest du die neue Adresse ab Mai mit angeben.
Die Post kann auch schon an der neuen Adresse ankommen, das ist nicht das Problem. Mir geht es darum, ob ich die Adresse nehmen muss, bei der ich noch gemeldet bin, oder die nehmen muss, bei der ich ab Mai dann gemeldet bin und für die auch der Antrag gilt.

ZitatGar nicht und überhaupot nicht Ausnahme ist der U.-MV unterschreiben. Falls dieser Bezug auf den MV nimmt kann das JC diesen MV/aktuelle BK Abrechnung verlangen
Das heißt sie dürfen von ihm weder eine Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge o.Ä. verlangen?

ZitatDann wirst du uU aufgefordert eine Amtsärztliche Untersuchung mitzumachen oder dein Antrag wird gleich abgelehnt und du an das zuständige Amt verwiesen. Da geht alles von vorne los und die verweisen dich an den RV Träger...uws.usf..
Dann werde ich "Ja" ankreuzen, damit der Antrag bewilligt wird. Alles andere sehe ich ja dann.

ZitatJa da musst du aufpassen auch besonders beim ausfüllen der Anträge. Wenn gefragt wird ob du allein im Haushalt wohnst dann ja nicht das du eine zwei treinschreibst, ansonsten kenne ich den neuen Antrag noch nicht. Du kannst ja nachfragen wenn du unsicher bist.
Ich frage ja hier nach, weil ich den Antrag per Post schicken werde und der persönliche Termin vermutlich danach kommt. Keine Ahnung, wie das laufen wird. Jedenfalls sollte ich jetzt schon sicherstellen, dass ich das richtig ausfülle, damit es später keine Probleme gibt.
Mir geht es um die Anlage VE, die verlangt wird, wenn ich ankreuze, dass ich mit jemandem zusammen wohne und das tue ich ja dann. Ich habe gelesen, dass man die nicht ausfüllen sollte, weil man sonst bestätigt, dass man eine VuE ist. Wie mache ich das also, wenn ich allein eine BG bin?
Genauso ist es, wenn das JC bestimmte Unterlagen zur Bewilligung verlangt, auf die sie aber kein Recht haben, was mache ich dann?
Wir werden auf jeden Fall eine Kostenbeteiligungsvereinbarung nach Vorlage aus diesem Forum machen. Das sollte doch reichen, damit die Anlage VE nicht ausgefüllt werden muss?


Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 12:43:12Die Post kann auch schon an der neuen Adresse ankommen, das ist nicht das Problem. Mir geht es darum, ob ich die Adresse nehmen muss, bei der ich noch gemeldet bin, oder die nehmen muss, bei der ich ab Mai dann gemeldet bin und für die auch der Antrag gilt.
Warte mal was andere User dazu schreiben. Meine Antwort taugt anscheinend nicht.
Ich selber würde keine Adresse nehmen an der ich noch nicht gemeldet bin. Rechtlich weiß ich es auch nicht anders, aber nur aus der Logik.

Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 12:43:12Das heißt sie dürfen von ihm weder eine Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge o.Ä. verlangen?
Diese zwei nicht im Zitat sollten nichts heißen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. April 2022, 16:51:305. Was passiert, wenn man ankreuzt, dass man sich nicht in der Lage fühlt, täglich 3 Stunden eine Tätigkeit auszuüben?
Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 12:43:12Dann werde ich "Ja" ankreuzen, damit der Antrag bewilligt wird. Alles andere sehe ich ja dann.
:weisnich:  :scratch:
Dein Ja verstehe ich anders als der Rest des Satzes in Verbindung mit deiner gestern gestellten Frage hergibt.

Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 12:43:12Mir geht es um die Anlage VE, die verlangt wird, wenn ich ankreuze, dass ich mit jemandem zusammen wohne und das tue ich ja dann.
Tust du nicht
Du wohnst alleine in deinem Haushalt, allerdings wohnt noch jemand in der Wohnung nämlich dein Vermieter.
Du musst die VuE nicht ausfüllen.
Wenn das JC dann die VuE verlangt kannst du diese ausfüllen da man damit auch die VuE verneinen kann. (s. Anhang)
oder
dem JC per Schreiben mitteilen das du keine VuE mit deinem VM bildest weil du nicht bereit bist für diesen aufzukommen.
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG

Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 12:43:12Genauso ist es, wenn das JC bestimmte Unterlagen zur Bewilligung verlangt, auf die sie aber kein Recht haben, was mache ich dann?
Dem JC klar das es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

MfG FN

Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. April 2022, 15:50:50
Warte mal was andere User dazu schreiben. Meine Antwort taugt anscheinend nicht.
Ich selber würde keine Adresse nehmen an der ich noch nicht gemeldet bin. Rechtlich weiß ich es auch nicht anders, aber nur aus der Logik.

Deine Antworten taugen durchaus. Ich finde sie absolut hilfreich. Und andere scheinen ja nicht so interessiert daran zu sein zu antworten.  :weisnich:
Würde den Antrag schon gern im Laufe der nächsten Woche abschicken. Vielleicht lege ich auch ein eigenes Schriftstück dazu, in dem ich die Situation erkläre.
So oder so muss ich mich demnächst um Einiges kümmern.


Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 19:03:10Vielleicht lege ich auch ein eigenes Schriftstück dazu, in dem ich die Situation erkläre.
So hab ich das Eingangs gemeint.
Wohnhaft und postalisch erreichbar bis xx.xx.xxxx und ab xx.xx.xxxx in xy.

MfG FN
Zitat von: talokatel823 am 07. April 2022, 19:03:10
Würde den Antrag schon gern im Laufe der nächsten Woche abschicken.
Mach von allem Kopien und hefte die daheim ab, im Computer am besten auch speichern. Und das Immer und Alles.
Und am besten auch nichts entsorgen ausser nach 10 Jahren o.s.ä.  :zwinker:

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2022, 12:11:56
So hab ich das Eingangs gemeint.
Wohnhaft und postalisch erreichbar bis xx.xx.xxxx und ab xx.xx.xxxx in xy.
Das hab ich dann nicht verstanden.  :schaem:

Könnte der Nachweis einer Kostenbeteiligungsvereinbarung einen Untermietvertrag ersetzen beim Antrag auf KDU? Für den Fall, dass mein Mitbewohner nicht rechtzeitig eine Rückmeldung von der Vermietung erhält oder ihm ein UMV nicht erlaubt wird.
Bei dieser Vereinbarung bräuchte er dann nicht um Erlaubnis fragen (was wieder Zeit kostet) und ich könnte gegenüber dem JC trotzdem KDU geltend machen, oder?

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 08. April 2022, 12:31:05Könnte der Nachweis einer Kostenbeteiligungsvereinbarung einen Untermietvertrag ersetzen beim Antrag auf KDU? Für den Fall, dass mein Mitbewohner nicht rechtzeitig eine Rückmeldung von der Vermietung erhält oder ihm ein UMV nicht erlaubt wird.
Bei dieser Vereinbarung bräuchte er dann nicht um Erlaubnis fragen (was wieder Zeit kostet) und ich könnte gegenüber dem JC trotzdem KDU geltend machen, oder?
Im Prinzip ist eine KbV auch nicht anderes als ein MV o. U.-MV

Das JC geht es nichts an ob dein VM eine Erlaubnis zur Untervermietung hat. Das ist nicht im SGB zu finden. (s. Anhang da aber nur das was ganz am Anfang steht der Rest ist unwichtig!)
Mietrechtlich muss vom Hauptmieter beim Vermieter nachgefragt werden ob eine Untervermietung erlaubt ist und selbst da gibt es Ausnahmen.

Das JC muss eine Zahlungsvereinbarung von dir akzeptieren solange sie in den Angemessenheitskriterien liegt.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2022, 12:46:46
Im Prinzip ist eine KbV auch nicht anderes als ein MV o. U.-MV

Das JC geht es nichts an ob dein VM eine Erlaubnis zur Untervermietung hat. Das ist nicht im SGB zu finden. (s. Anhang da aber nur das was ganz am Anfang steht der Rest ist unwichtig!)
Mietrechtlich muss vom Hauptmieter beim Vermieter nachgefragt werden ob eine Untervermietung erlaubt ist und selbst da gibt es Ausnahmen.

Das JC muss eine Zahlungsvereinbarung von dir akzeptieren solange sie in den Angemessenheitskriterien liegt.

MfG FN
Vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter! :sehrgut:

talokatel823

Leider ist es alles ein bisschen anders gekommen als geplant und ich werde den Antrag erst nächste Woche persönlich bei einem Termin abgeben. Ich habe aber bereits alles ausgedruckt, was ich denke, das sie verlangen könnten. Mein Mitbewohner kommt als Zeuge und Beistand mit zu dem Termin.

Folgende Unterlagen habe ich nun zusammen:
- Hauptantrag inkl. Kontoauszüge der letzten 6 Monate (zur Absicherung, falls sie mehr verlangen)
- Unterschriebene Kostenbeteiligungsvereinbarung
- Letzte Betriebskostenabrechnung meines Mitbewohners*
- Teilweise geschwärzter Kontoauszug meines Mitbewohners**
- Letztes Schreiben vom alten JC bezüglich des Leistungsendes (nehme sowieso den ganzen Ordner mit)
- Erklärung zur Vermutung einer VuE (nach Vorbild aus dem Forum)
- Anlage EK (nur für mich)

*Aus der letzten Betriebskostenabrechnung ist leider nicht die Höhe der aktuellen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten ersichtlich, die ich deshalb auch nicht im HA bei KdU eintragen kann. Die Auflistung ist für einen Laien wirklich nicht zu entschlüsseln.
**Deswegen haben wir nun den letzten Kontoauszug genommen, auf dem die Miete abgebucht wurde. Ich habe seine Kontonummer und Kontostand geschwärzt. Geht das JC ja nichts an.

Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Mietvertrag wird ja nicht notwendig sein, wenn ich die BK-Abrechnung und KbV habe, oder?
2. Welche der Unterlagen darf das JC einbehalten und welche nur angucken?
3. Darf das JC Perso, Gesundheitskarte und Bankkarte kopieren und speichern?
4. Wenn Unterlagen von meinem Mitbewohner verlangt werden, auf was kann ich mich da berufen, dass sie kein Recht haben diese einzufordern?
5. Ich werde nicht mit im Mietvertrag stehen, wir belassen es bei der KbV. Ist das schlimm?

MfG

justine1992

Was ist der Grund für den Termin (in der Einladung)?

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:361. Mietvertrag wird ja nicht notwendig sein, wenn ich die BK-Abrechnung und KbV habe, oder?
Das kommt darauf an, ob die Kbv sich darauf bezieht.

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:363. Darf das JC Perso, Gesundheitskarte und Bankkarte kopieren und speichern?
Ja, mit Deinem Einverständnis.

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:364. Wenn Unterlagen von meinem Mitbewohner verlangt werden, auf was kann ich mich da berufen, dass sie kein Recht haben diese einzufordern?
Du kannst darauf nur antworten, dass Du darauf keinen Zugriff hast.

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:365. Ich werde nicht mit im Mietvertrag stehen, wir belassen es bei der KbV. Ist das schlimm?
Schlimm? Für das JC ist es unerheblich. Für das Mietverhältnis und das Verhältnis zwischen Euch (und Dir uns Vermieter...) spielt es eine Rolle.

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:36- Unterschriebene Kostenbeteiligungsvereinbarung
Ich würde keine Originale aus der Hand geben, auch nicht zum Kopieren.

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:36- Letzte Betriebskostenabrechnung meines Mitbewohners*
Warum? Muss er Dir nicht zeigen/geben. Wie passt das mit dem zusammen, dass Du Dich weigern willst, seine Unterlagen heraus zu geben?

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:36- Teilweise geschwärzter Kontoauszug meines Mitbewohners**
Wie kommst Du daran? Was hat das mit Dir und Deiner Bedürftigkeit zu tun?

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:36- Erklärung zur Vermutung einer VuE (nach Vorbild aus dem Forum)
Aber bringst ihn mit? Bist Du sicher, dass Du alle Details geachtet hast (da Du ja anscheinend was abgeändert hast)?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

talokatel823

ZitatWas ist der Grund für den Termin (in der Einladung)?
Es ist keine Einladung. Ich gehe einfach hin und bitte um einen unverzüglichen Termin. Hat schonmal funktioniert.

ZitatDas kommt darauf an, ob die Kbv sich darauf bezieht.
Ja, tut sie. Aber die Kosten der Miete haben sich natürlich längst geändert (Mietvertrag ist über 8 Jahre alt) und sind nur der letzten BK-Abrechnung zu entnehmen (die leider total unübersichtlich ist).
Oder brauchen die trotzdem dazu den Mietvertrag? Und wenn ja, welche Seiten davon reichen aus?

ZitatJa, mit Deinem Einverständnis.
Und bei welchen der Dokumente dürfen die das ohne meine Erlaubnis nicht bzw. welche dürfen sie auch rechtlich nicht kopieren?

ZitatIch würde keine Originale aus der Hand geben, auch nicht zum Kopieren.
Warum? Muss er Dir nicht zeigen/geben. Wie passt das mit dem zusammen, dass Du Dich weigern willst, seine Unterlagen heraus zu geben?
Aber die brauchen die KbV und BKA doch für die Berechnung der KdU. Auf irgendeiner Basis müssen sie die doch berechnen. Wie soll das sonst gehen?
Originale kriegen die eh nicht von mir.

ZitatWie kommst Du daran? Was hat das mit Dir und Deiner Bedürftigkeit zu tun?
Habe ich oben erklärt.

ZitatAber bringst ihn mit? Bist Du sicher, dass Du alle Details geachtet hast (da Du ja anscheinend was abgeändert hast)?
Vielleicht ist es für Euch hilfreicher zu wissen, dass mein Mitbewohner kein Fremder ist, sondern ein langjähriger Kumpel.
Abgeändert habe ich gar nichts. Mir geht es nur darum, was das JC von mir für Unterlagen braucht und welche ich verweigern kann.