Umzug - Antrag bei neuem Jobcenter

Begonnen von talokatel823, 14. März 2022, 12:29:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

talokatel823

Hallo an alle,

ich beziehe an meinem aktuell gemeldeten Wohnort ALG II vom dortigen Jobcenter. Ich habe meine Wohnung gekündigt, das JC darüber informiert und bereits einen Bescheid bekommen, dass alle Leistungen mit meinem Auszug eingestellt werden. Bis zum Ende des Mietverhältnisses, dem offiziellen Auszug und der Ummeldung ist es noch ein bisschen hin, aber ich bin bereits mit all meinen Sachen raus, weil die Zustände dort seit Jahren unerträglich waren und ich dort keinen Tag länger aushalten will. Ich halte mich seitdem bei meinem künftigen Mitbewohner auf, mit dem ich eine WG gründen möchte.

Meine Frage ist nun, ab wann ich am besten die Anträge beim neuen Jobcenter einreichen soll, damit es keine Leistungsverzögerung gibt?
Kann ich jetzt schon einen Antrag abschicken, obwohl ich noch Leistungen vom anderen Jobcenter erhalte?
Kann ich dafür den vereinfachten Antrag verwenden, obwohl ich die Leistungen erst für Mai brauche?

Ich danke im Voraus.

Du musst erstmal dein derzeitiges JC darüber informieren dahingehend informieren, dass du dich nicht mehr dort aufhältst.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: Nö am 14. März 2022, 13:19:14Du musst erstmal dein derzeitiges JC darüber informieren dahingehend informieren, dass du dich nicht mehr dort aufhältst.
und damit werden die Leistungen nach einer zu erwartenden Anhörung gestrichen und evtl ein Anteil zurückgefordert.
Das gehört zu deinen Mitwirkungspflichten und melden kannst du es mit einer VÄM

Du hast das durch dein Vorgehen nur kompliziert gemacht. Zur Erklärung es zählt dein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der ist jetzt die neue Whg.

Der einzige Vorteil ist das du keine Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten geltend machen wirst weil ja schon alles erledigt ist. Antrag auf Zusicherung zum Umzug hast du wohl auch keinen gestellt daher gibt es auch keine Kaution auf Darlehensbasis.

Eine Übernahme der doppelten Wohnkosten  :weisnich: in dem Fall könnte es durchaus abgelehnt werden. Kannst ja trotzdem einen Antrag dazu stellen, dann muss das JC zumindest antworten.
Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu ...

Zitat von: talokatel823 am 14. März 2022, 12:29:49
Meine Frage ist nun, ab wann ich am besten die Anträge beim neuen Jobcenter einreichen soll, damit es keine Leistungsverzögerung gibt?
Sofort!

Zitat von: talokatel823 am 14. März 2022, 12:29:49Kann ich jetzt schon einen Antrag abschicken, obwohl ich noch Leistungen vom anderen Jobcenter erhalte?
Kann ich dafür den vereinfachten Antrag verwenden, obwohl ich die Leistungen erst für Mai brauche?
das hat sich beides erledigt wie du nach dem oben geschriebenen erkennen wirst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Ja, kompliziert gemacht habe ich es mir und es war sicher nicht klug, aber nun ist es, wie es ist.

Einen Antrag auf Wohnungswechsel hatte ich vorher schon gestellt, damit ich wenigstens die Umzugskostenpauschale bekommen kann. Es wurde dann ein vollständig ausgefülltes Mietangebot von mir gefordert, damit der Antrag als vollständig angesehen wird. Nur dieses existiert ja nicht, da ich ja keine eigene Wohnung beziehe und sich auch die Zuständigkeit ändert, was ich denen bereits erklärt habe. Der Antrag ist noch offen.

Zitatund damit werden die Leistungen nach einer zu erwartenden Anhörung gestrichen und evtl ein Anteil zurückgefordert.
Die Miete muss bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch bezahlt werden. Wie soll das gehen, wenn ich nicht mehr in der Wohnung bleiben kann, aber die Vermietung nicht auf eine Bitte zur früheren Wohnungsübergabe reagiert?
Das neue Jobcenter ist für die Mietzahlung der alten Wohnung doch gar nicht zuständig.

Jetzt hatte ich heute Folgendes im Briefkasten:
(...) Der Leistungsbezug endet zum (Mietvertragsende).
Wenn es uns trotz gemeinsamer Bemühungen nicht gelingt, Ihren Hilfebedarf bis (Mietvertragsende) zu beenden, füllen Sie bitte einen Weiterbewilligungsbscheid aus. (...)

Was soll der Quatsch denn nun wieder? Liest da überhaupt jemand den gesamten vergangenen Schriftverkehr? Ich frage mich echt, was da manchmal für ignorante, inkompetente Leute sitzen.  :wand:

Birgit63

Wenn du dich nicht in deiner Wohnung aufhälst, muss das JC keine Miete zahlen. Du lebst ja dort nicht mehr. Das gibt großen Ärger.

talokatel823

Zitat von: Birgit63 am 15. März 2022, 07:00:14
Wenn du dich nicht in deiner Wohnung aufhälst, muss das JC keine Miete zahlen. Du lebst ja dort nicht mehr. Das gibt großen Ärger.
Es wird doch wohl möglich sein, die Wohnung vorzeitig zu verlassen, wenn es gesundheitlich nicht mehr tragbar ist, dort bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bleiben. Die Miete muss aber solange noch gezahlt werden.

Wirkliche Lösungsansätze, was ich jetzt wie machen kann, bekomme ich hier grade irgendwie nicht. Dann sitze ich das eben weiter aus und schaue, was auf mich zukommt. Den Antrag beim neuen Jobcenter werde ich dann erstmal nicht stellen.

Sheherazade

Zitat von: talokatel823 am 15. März 2022, 07:56:39
Zitat von: Birgit63 am 15. März 2022, 07:00:14
Wenn du dich nicht in deiner Wohnung aufhälst, muss das JC keine Miete zahlen. Du lebst ja dort nicht mehr. Das gibt großen Ärger.
Es wird doch wohl möglich sein, die Wohnung vorzeitig zu verlassen, wenn es gesundheitlich nicht mehr tragbar ist, dort bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bleiben.

Gibt es bestimmt, allerdings muss das dann mit dem Jobcenter VOR dem fluchtartigen Verlassen des Wohnraumes geklärt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: talokatel823 am 15. März 2022, 07:56:39Den Antrag beim neuen Jobcenter werde ich dann erstmal nicht stellen.
Das solltest Du schleunigst tun. Denn das alte JC wird alles zurück fordern, was es seit Deinem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich bekommen hast. Du bekommst dort ALG2 (und KdU), wo Du Dich aufhältst. Dir mag es gleich sein, von wem Du Geld bekommst. Denen, die es zahlen, ist es nicht.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2022, 08:43:29
Gibt es bestimmt, allerdings muss das dann mit dem Jobcenter VOR dem fluchtartigen Verlassen des Wohnraumes geklärt werden.
Es ging einfach nicht anders. Dafür werde ich mich nicht weiter rechtfertigen.

Zitat von: justine1992 am 15. März 2022, 08:46:03
Das solltest Du schleunigst tun. Denn das alte JC wird alles zurück fordern, was es seit Deinem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich bekommen hast. Du bekommst dort ALG2 (und KdU), wo Du Dich aufhältst. Dir mag es gleich sein, von wem Du Geld bekommst. Denen, die es zahlen, ist es nicht.
Und wer zahlt dann für den letzten Monat die Miete? Vermutlich niemand.

Sheherazade

Naja, besser die Miete für einen Monat selbst zusammenkratzen als Miete und Regelsatz (und Krankenkasse) seit deinem Auszug zurückzuzahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2022, 09:16:15
Naja, besser die Miete für einen Monat selbst zusammenkratzen als Miete und Regelsatz (und Krankenkasse) seit deinem Auszug zurückzuzahlen.
Man kriegt ja auch so viel ALG II, dass man sich eben mal eine volle Miete aus dem Ärmel schütteln kann.  :lol:

Birgit63

Versuch ein Attest vom Arzt zu bekommen, dass es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, dort länger zu wohnen. Ansonsten fordert das JC das Geld zurück. Das wurde hier im Forum mehrfach gesagt. Wenn du dich  beim JC nicht rechtfertigen willst, ist das deine Sache. Aber dann musst du auch die Konsequenzen tragen.

talokatel823

Zitat von: Birgit63 am 15. März 2022, 11:57:10
Versuch ein Attest vom Arzt zu bekommen, dass es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, dort länger zu wohnen.
Daran habe ich gar nicht gedacht. Danke. :ok:

jens123

Zitat von: talokatel823 am 14. März 2022, 12:29:49
...
Meine Frage ist nun, ab wann ich am besten die Anträge beim neuen Jobcenter einreichen soll, damit es keine Leistungsverzögerung gibt?
Kann ich jetzt schon einen Antrag abschicken, obwohl ich noch Leistungen vom anderen Jobcenter erhalte?
...
Du musst den Antrag rechtzeitig vorher stellen! Wie soll es sonst zur unterbrechungsfreien Zahlung kommen? Man kann den Antrag auch zwei oder drei Monate vorher stellen, wenn die Dinge feststehen. Solltest Du in einen anderen JC-Zuständigkeitsbereich umziehen, muss ein kompletter Neuantrag gemacht werden. Die Sache mit dem Attest vom Arzt kannst Du vergessen.

talokatel823

Zitat von: jens123 am 15. März 2022, 12:17:45
Du musst den Antrag rechtzeitig vorher stellen! Wie soll es sonst zur unterbrechungsfreien Zahlung kommen? Man kann den Antrag auch zwei oder drei Monate vorher stellen, wenn die Dinge feststehen. Solltest Du in einen anderen JC-Zuständigkeitsbereich umziehen, muss ein kompletter Neuantrag gemacht werden. Die Sache mit dem Attest vom Arzt kannst Du vergessen.
Wenn ich den Anfang April stelle, sollte es doch früh genug sein, damit ich Ende April die Leistungen für ab Mai vom neuen JC erhalte?
Den Bescheid vom alten JC, über die Mitteilung des Zeitpunktes des Leistungsendes, lege ich ja sowieso als Kopie dabei. Beim Antrag würde dann nur noch meine alte Adresse drinstehen, da ich mich noch nicht ummelden kann, solange der Mietvertrag noch läuft. Das ist nicht schlimm, oder?

Mir wächst das alles schon wieder total über den Kopf.  :sad: