Vereinfachte Antragstellung für Selbständige Anlage KAS Einkommensschätzung

Begonnen von Gummibärchen, 15. März 2022, 19:46:27

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Gummibärchen

Hallo!

Ich frage heute für einen Bekannten von mir, welcher selbständig ist.
Aufgrund der Pandemie ist sein Hauptkunde weggefallen, neue Kunden sind rar, so dass mein Bekannter sich jetzt endlich dazu entschieden
hat, den vereinfachten Antrag auf ALG II für Selbständige zu stellen. Seine Ersparnisse sind nämlich endgültig aufgebraucht.
Er hat mich um Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare gebeten und nun stehe ich auch auf dem Schlauch.

Es geht um die Anlage KAS in der man das Einkommen der kommenden 5 Monate (und des Monats der Antragstellung) schätzen soll.
Nun meine "blöde" Frage: ist damit das reine Einkommen gemeint, also nach Abzug der Betriebsausgaben wie Miete usw.? Und geht es hier um netto oder brutto Beträge?
Was soll man da genau "schätzungsweise" eintragen? Einkommen ist ja nicht Umsatz. Aber was meint das JC bitte mit Einkommen in diesem Fall?


Ich habe dazu leider keine "Ausfüllhinweise" gefunden, welche das erläutern würden.

Ich hoffe, Ihr könnt mir bzw. meinen Bekannten helfen.

LG

Gummibärchen

Sheherazade

Zitat von: Gummibärchen am 15. März 2022, 19:46:27
Nun meine "blöde" Frage: ist damit das reine Einkommen gemeint, also nach Abzug der Betriebsausgaben wie Miete usw.? Und geht es hier um netto oder brutto Beträge?

Die Einnahmen kommen unter Punkt 5 (Angaben zu den Betrieseinnahmen), die Ausgaben unter Punkt 6 (Angaben zu den Betriebsausgaben), alles in brutto.

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