Auszugsrenovierung

Begonnen von Sensoriker, 07. Oktober 2021, 20:46:41

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Sensoriker

Hi.

Ich würde den auch auslachen wenn es sich um meine Wohnung handeln würde. Ich hätte diesen Vertrag allerdings auch gar nicht erst unterschrieben.
Und ja mir drängt sich auch stark der Verdacht auf, dass er öfters versucht die unerfahrenen Jugendlichen über den Tisch zu ziehen. Leider weiß ich nicht wie ich rausfinden kann wer vorher die Zimmer gemietet hat. Würde mich schon interessieren ob er da die Kaution wegen angeblicher Renovierung und Teppichverschleiß einbehalten hat.

Aktuell sieht es jedenfalls so aus:
Heute Termin zur Wohnungsübergabe gehabt und der Vogel ist nicht aufgetaucht. Sie hat noch versucht ihn telefonisch und über WhatsApp zu erreichen hatte aber kein Erfolg.
Eine Rückruf oder Antwort ist bisher nicht erfolgt.

Spätestens Montag müssen ja die Schlüssel abgegeben werden. (WE ist sein Büro geschlossen)

Was rätst du zum weiteren Vorgehen und wie wirkt sich die nicht Übergabe auf das ganze aus?

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Gast50147

Zitat von: Sensoriker am 30. Oktober 2021, 22:07:03Leider weiß ich nicht wie ich rausfinden kann wer vorher die Zimmer gemietet hat.
Beim Einwohneramt müsstest du Auskunft über den Vormieter erhalten wenn du deine Unterlagen vorlegst und dein berechtigtes Interesse nachweist.

Zitat von: Sensoriker am 30. Oktober 2021, 22:07:03Heute Termin zur Wohnungsübergabe gehabt und der Vogel ist nicht aufgetaucht.
Würde ich sofort Einschreibebrief am Dienstag aufgeben und den von VM-Seite aus (ohne jede Nachricht) geplatzten Termin rügen als Nachweis dass du zur Übergabe der Wohnung vereinbarungsgemäß dort warst.

Sensoriker

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 10:20:07
Beim Einwohneramt müsstest du Auskunft über den Vormieter erhalten wenn du deine Unterlagen vorlegst und dein berechtigtes Interesse nachweist.
Ok. Wusste nicht, dass ich dort darüber Auskunft bekommen kann.

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 10:20:07
Würde ich sofort Einschreibebrief am Dienstag aufgeben und den von VM-Seite aus (ohne jede Nachricht) geplatzten Termin rügen als Nachweis dass du zur Übergabe der Wohnung vereinbarungsgemäß dort warst.

Der Mietvertrag endet ja heute. Wollte morgen Vormittag mit ihr ins Büro fahren damit sie die Schlüssel abgeben kann, bzw im Umschlag in den Briefkasten werfen wenn mal wieder keiner da ist.

Reicht es wenn dort ein Schreiben beigelegt wird, dass sie beim Termin anwesend war, aber keiner zur Übergabe erschienen ist?

Evtl. noch eine Aufforderung die Kaution bis Ende November auf ihr Konto zu überweisen oder erst mal abwarten ob was von ihm kommt?


Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Gast50147

Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 12:43:49die Schlüssel abgeben kann, bzw im Umschlag in den Briefkasten werfen
Das isst schlecht. Für die Schlüsselübergabe würde ich mir eine Quittung ausstellen lassen mit Einzelbenennung (2 Haustür- 2 Wohnungstürschlüssel, 1 Briefkasten- 1 Kellerschlüssen - so in etwa)

Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 12:43:49die Kaution bis Ende November auf ihr Konto zu überweisen
Zur Auszahlung kann sich VM bis zu 6 Monaten Zeit lassen.
Und nicht vergessen: Das Übergabeprotokoll. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, ist aber eine beweiskräftige Urkunde

Sensoriker

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:47:57
Das isst schlecht. Für die Schlüsselübergabe würde ich mir eine Quittung ausstellen lassen mit Einzelbenennung (2 Haustür- 2 Wohnungstürschlüssel, 1 Briefkasten- 1 Kellerschlüssen - so in etwa)

Nur was machen wenn keiner da ist und der Vermieter nicht antwortet?
Reicht es nicht wenn ich als Zeuge das bestätigen kann?

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:47:57
Zur Auszahlung kann sich VM bis zu 6 Monaten Zeit lassen.
Und nicht vergessen: Das Übergabeprotokoll. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, ist aber eine beweiskräftige Urkunde

Im Mietvertrag steht Kaution gibt's  nach 1 Monat zurück wenn keine Schäden etc sind.
Und auch hier. Was machen wenn der nicht auftaucht?

Gruß Sensoriker
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Gast50147

Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 17:27:49
Im Mietvertrag steht Kaution gibt's  nach 1 Monat zurück
Dann zählt das was im MV steht = 1 Monat.
Der 6-Monatszeitraum ist Gesetz. 3 - längstens 6 Monate werden von der Rechtsprechung noch als normal angesehen.
Zitat von: Sensoriker am 31. Oktober 2021, 17:27:49Reicht es nicht wenn ich als Zeuge das bestätigen kann?
Natürlich reicht auch ein Ehemann, Bruder, Schwester, Schwager.
Aber solche Zeugnisse können gern auch als Gefälligkeit ausgelegt werden.
Viel besser wäre dann aber eine fremde ( nicht verwandte) Person.

Sensoriker

Wir sind nicht verwandt.
Sie ist die Tochter einer entfernten Bekannten die nicht mehr hier in der Nähe wohnt und mich deshalb gefragt hat ob ich dort ein Auge drauf werfen könnte.
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Gast50147

Es gibt 3 anerkannte Beweisformen:
Den Zeugenbeweis, den Fotobeweis und den Schriftbeweis

Sensoriker

Moin.
Die Ganze geht jetzt doch mal weiter.

Bei der Übergabe glänzte der Vermieter durch Abwesenheit und schickte seinen Hausmeister zur Abnahme. Soweit ok nur weigerte er sich einen Übernahmeprotokoll zu erstellen.

Inzwischen wurde der Vermieter dran erinnert die Kaution zu erstatten, was ignoriert wurde.
Es kam dann vor ein paar Tagen ein Schreiben was ich schon erwartet hatte mit einer Kostenaufstellung für einen neuen Teppich inkl. Verlegung, Material und Arbeitszeit für Reparaturen (muss zugeben da waren ein paar Stellen) sowie für eine komplette Renovierung.
,,Erstaunlicherweise" ist die Summe fast identisch mit der einbehaltenen Kaution.

Bei der Übergabe kam ich mit dem Hausmeister ins Gespräch wegen dem Teppich. Er bestätigte mir, dass der Teppich eigentlich schon vor über einem Jahr hätte getauscht werden sollen, da er damals schon völlig hinüber war.
Sie soll, aber jetzt laut Kostenaufstellung über 400,- für einen neuen Teppich inkl. Verlegung bezahlen.

Da die Individualklausel ungültig ist greift ja die Klausel bezüglich Besenreine Übergabe.
Es waren an einigen Stellen die Tapeten etwas ,,kaputt" und an 2 Ecken einer Wand (Durchgang zur anderen Hälfte des Zimmers) ca. 20 cm hoch der Putz etwas abgebröckelt.
Das sie dafür aufkommen muss ist wohl klar, aber wie hoch kann man dafür die Kosten ansetzen?

Ich würde mich über weitere Hilfe freuen auch bezüglich Formulierung eines Antwortschreibens.

Gruß Sensoriker
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Sensoriker

Rückmeldung

Nach einigen Hin und Her hat der Vermieter 3/4 der Kaution überwiesen.
Ich habe der Tochter empfohlen das so anzunehmen und die Sache als geklärt zu betrachten.

Ende gut fast alles gut. (Bin noch am überlegen ob ich ihn beim Jugendamt melde, damit sie das ganze mal überprüfen was er so macht)

Aber das Problem ist hier gelöst und ich danke allen für ihre Hilfe.

Gruß Sensoriker
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Ratlos

Zitat von: Sensoriker am 04. Januar 2022, 18:24:32Da die Individualklausel ungültig ist greift ja die Klausel bezüglich Besenreine Übergabe.
Nach BGH Urteil vom 28.06.2006VIII ZR 124/05 muust du nur groben Schmutz entfernen. Der Rest geht dich nichts an :grins:

Les mal das
https://www.juraforum.de/lexikon/besenrein