Einbehalt von Nebenkosten aus vergangenem Zeitraum

Begonnen von Julia02, 06. September 2022, 20:32:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Julia02

Hallo,

meine Frage ist folgende:

Kann das Amt für Grundsicherung das ganze Neben- und Heizkostenguthaben einbehalten für einen vergangenen Zeitraum, in dem es nur die Hälfte der Miete und Nebenkosten gezahlt hat?

Ich wohne im Moment alleine in einer Wohnung und erhalte ergänzend Grundsicherung, darin eingeschlossen ist die Miete für mich alleine, weil ich ja nur alleine hier wohne.

Im ganzen vergangenen Jahr habe ich mit noch jemandem hier zusammen gewohnt, der die Hälfte der Miete gezahlt hat, das Amt für mich die andere Hälfte. Aus diesem vergangenem Jahr hat sich ein Guthaben an Nebenkosten ergeben, das der Vermieter bald mit der nächsten Miete verrechnen wird.

Das Amt, das jetzt diese Abrechnung gesehen hat, will jetzt das gesamte Neben- und Heizkostenguthaben aus dem letzten Jahr einbehalten, also mir von der nächsten Mietzahlung abziehen.

Ist das denn rechtens? Die eine Hälfte des Guthabens für das vergangene Jahr steht doch eigentlich der anderen Person zu, die in dem Jahr auch hier gewohnt hat.

Das Amt beansprucht aber das gesamte Guthaben.

Ich hätte gerne gewusst, ob das Amt da im Recht ist oder ob ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollte?

LG Julia

Julia02

Kann mir das niemand beantworten? Es ist dringend!

CCR

SGB 12 ist da immer etwas speziell, da kennen sich hier nicht viele aus.

Greywolf08

Zitat von: CCR am 08. September 2022, 20:50:59SGB 12 ist da immer etwas speziell, da kennen sich hier nicht viele aus.
Im SGB XII ist es nicht anders wie im SGB II.
Blöd das der Vermieter das Guthaben verrechnet und nicht auszahlt. Denn dann hättest du die Hälfte an deinen Ex Mitbewohner auszahlen können und das Sozi hätte deine Hälfte angerechnet.
So weiß ich jetzt auch nicht, was man da tun kann.

Ratlos

Zitat von: Julia02 am 06. September 2022, 20:32:31will jetzt das gesamte Neben- und Heizkostenguthaben aus dem letzten Jahr einbehalten, also mir von der nächsten Mietzahlung abziehen.
Darüber müsste doch ein Bescheid existieren? Ein Widerspruch kostet dich nichts.
Kann aber nicht genau sagen ob er aufschiebende Wirkung erzeugt.