Stadt verlangt Eintragung von Grundschuld zur Gewährung von ALG II als Darlehen

Begonnen von Jessica1978, 21. März 2022, 14:30:30

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Meph1977

Es wäre Unsinn es nicht zu tun wenn die Lage so günstig ist wie du schreibst.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Jessica1978

Zitat von: Meph1977 am 22. März 2022, 09:05:23
Es wäre Unsinn es nicht zu tun wenn die Lage so günstig ist wie du schreibst.

Das hilft mir in der aktuellen Situation ja aber nicht weiter. Ich will nicht möglichst viel Gewinn aus dem Haus schlagen, ich möchte auch nicht kurzfristig alleiniger Hausbesitzer sein, weil das wieder viel zu viel Bürokratie mit sich zieht. Und als Mensch ohne Einkommen ist man bei der Bank nicht unbedingt DER Kandidat, dem man gerne ein Darlehen gibt, schon gar nicht in einer Höhe von jenseits der 100.000 €.

jordon

Zitat von: Jessica1978 am 21. März 2022, 21:33:12
Zitat von: madinksa am 21. März 2022, 17:52:39
Eine Grundschuld hat auf den Verkaufsprozess eines Hauses überhaupt keinen Einfluss.
Der Verkäufer löst die Grundschuld gemäß Notarvertrag ab und übergibt ein grundschuldfreies Haus.

Ich kann ja aber die Grundschuld erst wieder löschen lassen, wenn ich der Stadt das Darlehen zurückgezahlt habe und das geht erst, wenn das Haus verkauft ist und der Käufer den Kaufpreis beglichen hat. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?
Der Ablauf ist eigentlich folgendermaßen.
Wenn du einen Käufer gefunden hast, gehst du mit diesen zum Notar, lässt einen Kaufvertrag anfertigen, darin wird bestimmt, dass das Geld in Höhe der Grundschuld von dem Käufer an das Jobcenter gezahlt wird und der Rest an euch Erben.
Danach bekommt man eine Löschbewilligung und lässt die im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen.
Der Verkaufspreis müsste dann eben 15.000 EUR weniger sein, da diese dann ja vom Käufer an das Jobcenter gegen.
Oder Ihr einigt euch mit dem Käufer preislich, dass er die Grundschuld übernimmt und diese dann eigenständig an das Jobcenter zurückzahlt.

Yavanna

Das Problem liegt wohl eher darin, dass das JC sich aus Sicherheits Gründen eine viel höhere Grundschuld, hier 15.000, eintragen lassen will, obwohl die aller Voraussicht nach gar nicht geleistet werden.

TE müsste also die Grundschuld eintragen lassen und nach Verkauf des Hauses mit dem JC "abrechnen " wieviel tatsächlich zurück zu zahlen ist, damit die ganze Summe wieder gelöscht wird. Ob ein Käufer das so einfach schluckt?

Ratlos

15.000 € Grundschuld bei max. 3.000 € Darlehen ist unzulässig. Das ist eine akzessorischen Sicherheit und bei 110 % ist das Darlehen dann übersichert sagt der BGH. Die Forderung 15000 eintragen zu lassen ist wohl auch sittenwidrig.
Das würde ich dem JC klar machen. Aber gleich dem Vorgesetzte, denn so ein SB weiß das doch gar nicht.

justine1992

Zitat von: Ratlos am 23. März 2022, 12:12:2115.000 € Grundschuld bei max. 3.000 € Darlehen ist unzulässig.
Wie viele ALG2-Erstbeantragende denken/hoffen, dass sie nur wenige Monate LB bleiben?????

TE denkt doch nur, dass es so schnell geht. Aber so sicher, dass sie nun einen Kredit für die andere Haushälfte aufnehmen würde, ist sie nun auch wieder nicht. (Das Einkommen der Kundin hat bei einer Sicherheit von einer Immobilie nicht so viel zu sagen.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

madinksa

Zitat von: Yavanna am 22. März 2022, 19:06:07
TE müsste also die Grundschuld eintragen lassen und nach Verkauf des Hauses mit dem JC "abrechnen " wieviel tatsächlich zurück zu zahlen ist, damit die ganze Summe wieder gelöscht wird. Ob ein Käufer das so einfach schluckt?

Das ist ein völlig normaler Vorgang.
Bei monatlicher Tilgung wird die Grundschuld auch nicht monatlich gesenkt. Die Grundschuld ist immer höher als die Schulden.
Das interessiert den Verkäufer nicht die Bohne.
Wichtig ist, dass die nachweisbaren Schulden mit dem Kaufpreis bezahlt werden, so dass die Grundschuld gelöscht werden kann.

jordon

So ist es.
Der Vorteil einer Grundschuld ist ja, dass man diese immer wieder verwenden kann, falls neue Kredite notwendig sein sollten.
Das sparte eine Menge Gebühren.

Ratlos

Das JC/die Stadt wird ganz sicher nicht das Risiko eingehen, dass der Verkäufer wenn er den Kaufpreis hat seine Schulden nicht bezahlt.
In der Praxis wird es so gehandhabt, dass das JC z.B. 10 000 € abrechnet,
der Käufer dieses Schuld an das JC überweist
und der Verkäufer den Restbetrag erhält.
Dazu wird ihm jeder Notar raten.
Zahlt nämlich der Verkäufer nicht, hätte der Käufer ein belastetes Haus, denn das JC lässt nur löschen wenn es sein Geld hat.
So wars bei einem Bekannten.