Bewertung dieses Arbeitszeugnises , Geheimcode´s der AG deuten

Begonnen von Gast51589, 23. März 2022, 17:42:28

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Gast51589

Hallo liebe Foris,
mein Sohn hat sein Arbeitszeugnis erhalten, nachdem er gekündigt wurde.
Ich bin damit etwas überfordert, diese "Geheimcode´s" der Arbeitgeber zu deuten.
Irgendwie widerspricht sich das Zeugnis, so wie ich es als Laie lese, mit den Angaben des Arbeitgebers, der meinen Kind noch als unzuverlässig bezeichnete und unterstellte, dass er absichtlich öfter krank gewesen ist und deshalb gekündigt wurde.
Und ja, er war insgesamt 3 x krankgeschrieben innerhalb der letzten 6 Monate, aber er ist nun einmal chronisch krank, was er auch ehrlich beim Vorstellungsgespräch angegeben hat, aber der AG ihm trotzdem eingestellt hat und meinte, mit chronischen Kopfschmerzen (Migräne) und einer Herzerkrankung, könnte die Firma "leben" und stelle öfter Behinderte und chronisch Kranke ein, weil jeder Mensch eine Chance verdient hat usw. usw. usw !

Diese Firma hat dann aber immer nur gemeckert mit ihm; auch wenn er langsamer gearbeitet hat, die waren selten zufrieden mit ihm, haben gefordert, dass er schneller arbeitet und meinten auch mal, wenn er nicht besser wird, wird er entlassen....und nach der 3ten AU bekam er die Kündigung und dieses Arbeitszeugnis.

Da steht drin :
Herr X verfügt über umfassende und vielseitige praktische Fähigkeiten, die er jederzeit sicher und zielgerichtet einsetzte.
Dank seiner sehr schnellen Auffassungsgabe gelang die Einarbeitung auch bei wechselnder Tätigkeit immer mühelos.
Herr X überzeugte uns und unsere Kundenunternehmen durch seinen hohen Leistungswillen und seine stetige Bereitschaft; auch starkem Arbeitsanfall war er jederzeit gewachsen.
Herr X arbeitete stets sehr umsichtig, gewissenhaft, zuverlässig und genau.
Für unvorhergesehene Probleme fand er immer praktische Lösungsansätze, die er erfolgreich und wirksam umsetzte.
Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.
Auch mit allen Ansprechpartnern kam Herr X gut zurecht und begegnete ihnen stets mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art.
Herr X verlässt unser Unternehmen zum Vertragsablauf und wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X .
Wir danken Herrn X für seine Mitarbeit und wünschen ihm, für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.


Könnt ihr mir erklären, was das Arbeitszeugnis für eine Note hätte und ob es da drin versteckte Warnhinweise , für andere AG, gibt ?
Dieses Zeugnis habe ich gekürzt. Oben im Zeugnis stehen noch Firmenhinweise und seine Arbeitsaufgaben drin und in welchen Bereichen er eingesetzt wurde. Das habe ich deswegen hier nicht abgeschrieben.

Danke euch  :bye:

Ratlos

Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.
Vollstens statt voll zufrieden müsste es heißen.
Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28hohen Leistungswillen
durch beste Leistungen wäre besser (der Wille was zu tun hat ja nichts mit tatsächlicher guter Ausführung von Arbeiten zu tun

Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28gut zurecht
war er als kompetent geschätzt wäre richtiger

Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28Herr X verlässt unser Unternehmen zum Vertragsablauf
das ist schlecht weil man einen guten Mann nicht gehen lässt sondern den Vertrag verlängert
... verlässt uns auf eigenen Wunsch wäre gute Formulierung

Note 3 würde ich geben wegen dem fett geschriebenen.

Nirvana

Zitat von: Ratlos am 23. März 2022, 18:03:02
Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.
Vollstens statt voll zufrieden müsste es heißen.

Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28gut zurecht
war er als kompetent geschätzt wäre richtiger
Warum müsste das so heißen und warum wäre das richtiger? Aufgrund der Sachverhaltsschilderung lässt sich nicht beurteilen, ob die vom AG gewählten Formulierungen die Leistungen und das Verhalten zutreffend bewerten.

Beluga2

#3
Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28
mein Sohn hat sein Arbeitszeugnis erhalten, nachdem er gekündigt wurde.
Ich bin damit etwas überfordert, diese "Geheimcode´s" der Arbeitgeber zu deuten.
Irgendwie widerspricht sich das Zeugnis, so wie ich es als Laie lese, mit den Angaben des Arbeitgebers, der meinen Kind noch als unzuverlässig bezeichnete und unterstellte, dass er absichtlich öfter krank gewesen ist und deshalb gekündigt wurde.
Und ja, er war insgesamt 3 x krankgeschrieben innerhalb der letzten 6 Monate, aber er ist nun einmal chronisch krank, was er auch ehrlich beim Vorstellungsgespräch angegeben hat, aber der AG ihm trotzdem eingestellt hat und meinte, mit chronischen Kopfschmerzen (Migräne) und einer Herzerkrankung, könnte die Firma "leben" und stelle öfter Behinderte und chronisch Kranke ein, weil jeder Mensch eine Chance verdient hat usw. usw. usw !

Diese Firma hat dann aber immer nur gemeckert mit ihm; auch wenn er langsamer gearbeitet hat, die waren selten zufrieden mit ihm, haben gefordert, dass er schneller arbeitet und meinten auch mal, wenn er nicht besser wird, wird er entlassen....und nach der 3ten AU bekam er die Kündigung und dieses Arbeitszeugnis.

Da [hier: Im ,,Arbeitszeugnis"] steht drin :
Herr X verfügt über umfassende und vielseitige praktische Fähigkeiten, die er jederzeit sicher und zielgerichtet einsetzte. [...]
Dank seiner sehr schnellen Auffassungsgabe gelang die Einarbeitung auch bei wechselnder Tätigkeit immer mühelos. [...]
Herr X überzeugte uns und unsere Kundenunternehmen durch seinen hohen Leistungswillen und seine stetige Bereitschaft; auch starkem Arbeitsanfall war er jederzeit gewachsen. [...]
Herr X arbeitete stets sehr umsichtig, gewissenhaft, zuverlässig und genau. [...]
Für unvorhergesehene Probleme fand er immer praktische Lösungsansätze, die er erfolgreich und wirksam umsetzte. [...]
Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden. [...]
Auch mit allen Ansprechpartnern kam Herr X gut zurecht und begegnete ihnen stets mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. [...]
Herr X verlässt unser Unternehmen zum Vertragsablauf und wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X . [...]
Wir danken Herrn X für seine Mitarbeit und wünschen ihm, für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute. [...]

Könnt ihr mir erklären, was das Arbeitszeugnis für eine Note hätte und ob es da drin versteckte Warnhinweise , für andere AG, gibt ?
Dieses Zeugnis habe ich gekürzt. Oben [hier: oben angeführt] im Zeugnis stehen noch Firmenhinweise und seine Arbeitsaufgaben drin und in welchen Bereichen er eingesetzt wurde. Das habe ich deswegen hier nicht abgeschrieben.
Dein ,,Sohn" soll mit dem ,,Arbeitszeugnis" zum Rechtsanwalt FA Arbeitsrecht gehen.

madinksa

"stets voll zufrieden" bzw. "stets zur vollen Zufriedenheit" ist eine 2.
Da in der Schlussformel das Bedauern über das Ausscheiden ausgedrückt wird, sehe ich da keine schlechte Bewertung.

Aus meiner Sicht hat da die Personalabteilung ein ordentliches Zeugnis geschrieben, weil sie keine Lust auf Ärger wegen Formulierungen haben. Es gibt keinen Ansatzpunkt, mit einem Anwalt für Arbeitsrecht ein besseres Zeugnis zu erhalten. 

AlterGaul

Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter zu einer Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Solange er dieses geleistet hat, reicht es meiner Meinung nach vollkommen aus, das dieses sich im Arbeitszeugnis so wiederfindet. Das bedeutet, ein durchschnittliches Arbeitszeugnis mit der Note 3.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

voll zufrieden bedeutet soviel wie "hat seine Arbeit ganz gut gemacht"
vollstens zufrieden bedeutet dagegen "hat seine Arbeit hervorragend, fehlerfrei gemacht"
Zitat von: madinksa am 24. März 2022, 08:54:48Da in der Schlussformel das Bedauern über das Ausscheiden
Das ist eine übliche standartmäßige Höflichkeitsfloskel ohne Bedeutung und wird ganz schlecht durch den nächsten Satz ... "verläßt unser Unter nehmen durch Vertragsablauf"

Du wolltest Stellungnahme zur Formulierung wegen "Geheimsprache" der Arbeitgeber.
Man kann schon dem AG einen Text vorschreiben wie man ihn sich wünscht.
Aber ob der AG das dann auch nach Wunsch schreibt ist zweifelhaft.

Ein Arbeitszeugnis soll keine negativen Bewertungen enthalten und negatives steht nicht drin. Würde sagen es ist kein 100 % gutes Zeugnis aber ein zu 75 % Gutes.

Gast51589

Hallo, ihr lieben Foris
vielen Dank, für eure Antworten  :clever:

geraldxx

Die Arbeitszeugnisse haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Nicht nur die Formulierungen sind wichtig (was gut aussieht kann leicht eine 4-5 sein). Auch dürfen AGs nicht mehr schlechter als 3 bewerten, ich sehe das Zeugnis als ordentlich aber entspricht eher einer 3 statt 2 also irgendwas in Richtung 3. Und damit die schlechteste Note, die man sich heutzutage einhandeln kann (wie gesagt, schlechter als 3 kassieren die Gerichte, jeder AG weiß das).

3mal krankgeschrieben in der Probezeit? Das ist mal eine Leistung für einen jungen Menschen. Bitte sucht hier nicht die Schuld beim AG.

Ratlos

Zitat von: Gast51589 am 23. März 2022, 17:42:28Und ja, er war insgesamt 3 x krankgeschrieben innerhalb der letzten 6 Monate, aber er ist nun einmal chronisch krank, was er auch ehrlich beim Vorstellungsgespräch angegeben hat, aber der AG ihm trotzdem eingestellt hat und meinte, mit chronischen Kopfschmerzen (Migräne) und einer Herzerkrankung, könnte die Firma "leben" und stelle öfter Behinderte und chronisch Kranke ein, weil jeder Mensch eine Chance verdient hat
Allerdings wusste der AG im voraus dass er chronisch krank ist und nicht die volle Leistung von einem Kerngesunden bringen kann

Nirvana

Zitat von: geraldxx am 02. April 2022, 16:03:57
Auch dürfen AGs nicht mehr schlechter als 3 bewerten, ich sehe das Zeugnis als ordentlich aber entspricht eher einer 3 statt 2 also irgendwas in Richtung 3. Und damit die schlechteste Note, die man sich heutzutage einhandeln kann (wie gesagt, schlechter als 3 kassieren die Gerichte, jeder AG weiß das).
Natürlich dürfen Arbeitgeber schlechter als Note 3 bewerten. Allerdings tragen sie im Streitfalle die Beweislast dafür, dass eine schlechtere Note als 3 gerechtfertigt ist. Diesen Beweis zu erbringen ist schon sportlich.

geraldxx

Zitat von: Nirvana am 03. April 2022, 22:48:26
Natürlich dürfen Arbeitgeber schlechter als Note 3 bewerten. Allerdings tragen sie im Streitfalle die Beweislast dafür, dass eine schlechtere Note als 3 gerechtfertigt ist. Diesen Beweis zu erbringen ist schon sportlich.

Ob dürfen oder nicht ist uninteressant. Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt, denn praktisch gibt es keine schlechteren Noten als befriedigend mehr und das ist quasi irgendwas zwischen 4-5-6, die AGs sind ja nicht blöd und passen sich den Gegebenheiten an (wenn man nur noch von 1-3 bewerten darf entspricht die Drei eben der vorherigen Sechs).

Ratlos

#12
Ob Note 1 oder 6 ists doch völlig egal. Dieser Satz ist wichtig und den würde ich streichen lassen.

Zitat von: Beluga2 am 24. März 2022, 08:31:36Herr X verlässt unser Unternehmen zum Vertragsablauf und wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X .
Das heißt übersetzt: Er hatte einen befristeten Arbeitsvertrag und der AG hat sich nicht darum bemüht ihn zu halten mit einem unbefristeten Vertrag. Natürlich weil er mit dem behinderten Mitarbeiter unzufrieden war und dieser die erweartete Leistung nicht erbracht hat.
Aber von der Behinderung und dadurch geminderten Arbeitsleistung wusste AG im voraus Bescheid.

CCR

man muß ja nicht immer ein AG Zeugnis erhalten, bei mir steht z.b. in der Kündigungsbestätigung das mich mein früherer Chef mich wieder einstellen würde auf 30 Std. Basis, ich habe selbst gekündigt. Am Ende ist aber der Lebenslauf entscheidend für eine neue Stelle.