EM-Rente + Grusi, permanenter Lärm in der Wohnung über mir, Umzugswunsch

Begonnen von MJBerlinHD, 23. März 2022, 20:16:05

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MJBerlinHD

Dazu habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Tatsächlich ist es aber auch so, dass ich diesen Fakt etwas verdränge. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aktuell belastet es mich so sehr, dass ich nach jedem Strohhalm greife.

Ratlos

Genossenschaften sind nicht so streng was eine schlechte Schufa betrifft. Und wenn du nachweist dass du seit Jahren pünktlich bezahlst sind die Aussichten auf eine Wohnung bei einer Genossenschaft viel viel größer als bei einem Privatvermieter


Birgit63

Meine Freundin ist in eine Wohnung gezogen, die unter einer alleinerziehenden Mutter mit 3 Kindern liegt. Sie wurde bei der Besichtigung direkt darauf hingewiesen und ihr wurde auch gleich gesagt, dass sie sich nicht über den Kinderlärm beschweren soll, weil die Wohnungsgenossenschaft diese toleriert. Weil meine Freundin die Wohnung unbedingt haben wollte, ist sie eingezogen. Ja, manchmal ist es recht schlimm. Sie ist auch schon bei der Mutter gewesen und hat versucht mit ihr zu reden. Aber das bringt nix. Jetzt muss sie es hinnehmen.


Bundspecht

Aus dem oben verlinkten Artikel ....

"Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt aber selbstverständlich auch für die Eltern. Sie haben auf die Belange und das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht zu nehmen und müssen darauf achten, dass ihre Kinder beim Spielen in der Wohnung auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen. Insoweit sind sie als Eltern verpflichtet,  die eigenen Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten bezüglich ihrer Bewegungen und akustischen Äußerungen anzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22.08.2017, Az.: VIII ZR 226/16)."

Genau DAS haben wir auch vorgebracht, dass Dumme an dem ganzen ist aber , wenn wie bei uns die Mutter , einfach nicht mehr in der Lage ist ihre Bälger in den Griff zu bekommen .... Dann ist ein Jahrelanger Rechtsstreit vorprogrammiert !

Da bringt es auch nix mehr Lärmprotokolle zu führen ... Auch das Ordnungsamt ist mit Strafen "Machtlos" wenn die Eltern diese nicht zahlen können usw.....

Im Endeffekt sind wir dann wieder da "
Zitat von: Ottokar am 24. März 2022, 11:30:12Fragt man einen FA für Mietrecht, wird der dazu raten, umzuziehen.
:sad: :sad: :sad:


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Du kannst natürlich auf Grund dieses Urteils (Voraussetzung Lärmprotokoll) die Miete mindern.
Dann hast du Streit mit dem Eigentümer deiner Wohnung.
Eine Minderung um ca. 10-15 % stellt aber den Lärm auch nicht ab.
Kann die höchstens noch passieren, dass dein Vermieter gegen dich vor Gericht zieht.

Gehst du rechtlich gegen die Eltern vor hast du Streit mit denen und beides stört halt den Hausfrieden ganz gewaltig.
Guter Rat ist hier teuer - guten Rat gibt es quasi nicht.

MJBerlinHD

Wie schon im Eingangspost von mir geschildert, möchte ich mich nicht mit der Mieterin (oder auch Hausverwaltung) juristisch auseinandersetzen, mein Wunsch ist es einzig und allein, hier wegzuziehen. Auch eine Mietminderung wäre für mich nutzlos, da ich a) Grusi beziehe, und b) dann ja immer noch den Krach an der Backe hätte.
Ich bin auch ein sehr zurückhaltender und introvertierter Typ, so dass solch eine Auseinandersetzung für mich ohnehin nur negativ enden würde.
Lärmprotokolle habe ich mehr als genug verfasst und an die Hausverwaltung geschickt. Zum Schluss erhielt ich eine E-Mail, in der stand, es ist halt Kinderlärm, was hinzunehmen ist, in jedweder Art und Weise.
Ich habe wie erwähnt keinerlei Rücklagen, um einen Umzug zu finanzieren, geschweige denn die mögliche Kaution. Dazu kommt die miese Schufa.
Ich muss nun erstmal meinen Hausarzt bitten, mir eine Empfehlung o.ä. für das Sozialamt auszustellen, in der steht, dass ein Umzug aus gesundheitlicher Sicht notwendig ist, so dass die Möglichkeit besteht, dass Umzugs- sowie Kautionskosten übernommen werden. Die zweite Hürde ist halt die Wohnungsbeschaffung. Jeder weiss, wie es gerade in Berlin ausschaut.

Birgit63

Das Problem ist einfach, dass man nie weiß, was einen in der neuen Wohnung erwartet. Wenn dort zurzeit auch nur ruhige Mieter leben, kann das nächstes Jahr schon wieder anders aussehen. Zieht ein ruhiger Mieter aus, ziehen Eltern oder alleinerziehende Elternteile mit quirligen Kindern ein. Eine Garantie hast du nicht und ich glaube auch, dass dir das Sozialamt deshalb keinen Umzug finanzieren wird.

Lina

@MJ-Berlin HD

Da Du Ruhe suchst, solltest Du Dich von Berlin verabschieden und ins Umland ziehen, da wirst Du auch preisgünstigeren Wohnraum finden. Gibt es in Deiner jetzigen Wohnung noch andere Mängel, außer Lärm? Z.B. Kakerlaken oder Anderes? Dann ist die Wohnung unbewohnbar und ein Umzugsargument vor dem Sozialamt.

Birgit63

Witzig. Soll sich der TE jetzt erstmal Kakerlaken ins Haus holen?

Lina


Flip

Zitat von: Lina am 30. März 2022, 11:13:19Die sind schon da...die Kakerlaken.

Davon ist sie auch nicht unbewohnbar. Es berechtigt allenfalls zur Mietminderung. Zur Bekämpfung gibt es Schädlingsbekämpfer.

Was ist eigentlich mit Oropax oder Kopfhörer mit Musik gegen den Lärm? Und noch ne Nachtbrille, dann sieht man die Kakerlaken nicht.


Lina

Zitat von: Flip am 30. März 2022, 11:17:27
Zitat von: Lina am 30. März 2022, 11:13:19Die sind schon da...die Kakerlaken.

Davon ist sie auch nicht unbewohnbar. Es berechtigt allenfalls zur Mietminderung. Zur Bekämpfung gibt es Schädlingsbekämpfer.

Was ist eigentlich mit Oropax oder Kopfhörer mit Musik gegen den Lärm? Und noch ne Nachtbrille, dann sieht man die Kakerlaken nicht.



Man kann nicht dauernd die Ohren mit Stöpseln zustopfen, oder sich bei lauten Nachbarn beschweren, Lärmprotokolle führen, den teuren Mietverein bezahlen oder ständig aus der Wohnung flüchten. Lärm macht krank. Und Krankheiten führen zu Kosten, auch für das Gesundheitssystem.

Wohnmängel muß man nicht hinnehmen.

Flip

Du bist dem Thread gefolgt? Es geht um Kinderlärm, der nach Rechtsprechung durchaus hingenommen werden muss. Da Kinder gemeinhin auch irgendwann im Bett liegen, ist auch nicht die Rede von "dauernd zustöpseln".