Krankenversicherung nach Rückkehr von Auswanderern

Begonnen von joergschl, 23. März 2022, 03:12:36

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joergschl

Ich bin 57 Jahre . lebe seit 4 Jahren auf den Philippinen . Habe auf den Philippinen 2 Jahre als Angestellter gearbeiten mit Krankenversicherung usw.
Vorher war ich in Deutschland privat kranken versichert. Wenn ich nach Deutschland zurückkehrte und HARTZ4 beantrage, kann ich mich dann Gesetzlich kranken versichern, weil ich auf den Philippinen 2 Jahre gesetzlich krankenversichert war, oder gilt das nur für den EU Raum?

OLD-MAN

Am Besten mal eine Krankenkasse deiner Wahl fragen!

joergschl

Nur meine PKV vor 5 Jahren war die Barmenia , die werden mir wohl kaum empfehlen in  die GKV wechseln zu können.

MAC517

Frag bei einer gesetzlichen KK deiner Wahl ob sie dich aufnehmen.

jordon

Wenn man in andren EU Ländern gelebt und gearbeitet hat, geht das.
Dazu muss die ausländische Krankenkasse das Formular E-104 ausstellen.
Ob das auch für Länder außerhalb der EU machbar ist, das weiß ich nicht.

Kopfbahnhof

Zitat von: joergschl am 23. März 2022, 03:12:36und HARTZ4 beantrage, kann ich mich dann Gesetzlich kranken versichern
Ja über das JC.
Am besten schon vorher eine passende KK raus suchen. (keine Private)

Zitat von: vanessa am 23. März 2022, 16:20:33Ja über das JC.
Am besten schon vorher eine passende KK raus suchen.

Bist du dir da sicher? Ich bin es nicht.
Ich glaube die GKV nimmt einen eben nicht auf, wenn man vorher privat versichert war.
Dann muss die vorherige PKV den Rückkehrer im Basistarif aufnehmen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

jordon

Wenn man mindestens ein Jahr im EU-Ausland dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, dann muss die GKV auch in Deutschland wieder versichern.
Ich weiß eben nur nicht, ob das auch für Länder außerhalb der EU gilt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 24. März 2022, 08:03:08Bist du dir da sicher?
@TE war über 4 Jahre weg und kommt nun zurück.

Mit kompletter Neuanmeldung in D inkl. Antrag auf Hartz IV.
Dann läuft die KK über das JC daher kann man sich vorher schon eine raus suchen.
Die kann man dann gleich beim JC mit Angeben, bei Antragsabgabe.

Die KK versichert eh erst ab dem Zeitpunkt wo das JC die Beiträge zahlt.
Alles davor, muss man mit der KK klären.

Yavanna

@vanessa
Du verwechselst Ursache und Wirkung
Wenn man Mitglied in einer gesetzlichen KV ist,meldet das Jobcenter einen an und zahlt die Beiträge.
Beim TE stellt sich aber die Frage, ob er in seiner Konstellation überhaupt von einer GKV aufgenommen wird.

Wäre aber auch nicht tragisch, wenn nicht. Dann wieder zur alten PKV und in den Basistarif. Nur ein bisschen umständlich.

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 24. März 2022, 18:47:03meldet das Jobcenter einen an und zahlt die Beiträge.
Ich meinte es so, er soll sich vorher schon eine KK Aussuchen.
Die sagt dann eh Automatisch wie es weiter geht.

Dann kann er diese gleich beim JC mit bekannt geben und wird nicht, bei irgendeiner KK vom JC Angemeldet.

Yavanna

Er kann sich aber nicht unbedingt eine aussuchen, wenn keine ihn immer, da vorher privat versichert..

*Huhn, Ei.. etc*