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100% Sanktion - Schweigepflichtentbindung

Begonnen von Lu, 25. März 2022, 11:36:32

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Ratlos

Man kann so eine Entbindung von der Schweigepflicht auch begrenzen z.B. "nur von meinem Hausarzt"
nicht gültig aber für alle mich jemals behandelnden Ärzte,Krankenanstalten usw.

Fettnäpfchen

Lu

Du solltest umgehend den Datenschutzbeauftragten und das KRM mit einem Schreiben darüber informieren dass bei deinem JC diese Unterlagen verschwunden sind und du diese mehrmals abgegeben hast! Dabei natürlich um Mithilfe bitten und gleich eine Vollmacht dazu beilegen denn diese wird sonst nachträglich verlangt.

Zum SG ist auch klar!

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357




Bei der Entbindung kommt es darauf an wie die aausgestaltet ist. Manche JC haben eine die es Ihnen erlaubt das man dir "hinterher schnüffeln" kann.
So eine sollte man aufheben und eine wie diese nehmen:
Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

MfG FN
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