Waschmaschine / waschen

Begonnen von Beluga2, 27. März 2022, 08:40:45

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Beluga2

Nach § 24 Abs. 1 SGB II heißt es,
dass der Geldbetrag dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (kurz: eLB)
als ,,Darlehen" von der Behörde gewährt wird.

Auf der Internet-Seite https://harald-thome.de von Herr Harald Thomé, Rechtsanwalt,
gibt es folgenden Direktlink: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2021/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2016-2022.pdf.
Es ist im vorstehenden Link bzw. Internetseite festzustellen das der ,,Regel-Bedarf" (Auflistung von Nr. 01 bis Nr. 12)
die ,,Waschmaschine" und ,,Waschmittel" unter Nr. 05 eingeordnet ist,
lt. ,,Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" vom 14.07.2020.

Nachfolgend ist die Webseite des Referentenentwurfs vom 14.07.2020 mit
Direktlink: http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2020/2020-07-14_RBEG_2021_Referentenentwurf.pdf
Frage: Wie kann (in diesem ,,Referentenentwurf") ein ,,Regel-Bedarf" unter Nr. 05 und unter Nr. 33 nicht als ,,regelbedarfsrelevant berücksichtigt" werden?
ZitatZitat: ,,[...] Die Verbrauchsausgaben der Position ,,Chemische Reinigung, Waschen, Bügeln und Färben von Bekleidung" werden weiterhin nicht als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Saubere Wäsche und Bekleidung zählen zwar zum Existenzminimum und werden durch das häusliche Wäschewaschen und - erforderlichenfalls - Bügeln gewährleistet. Hierfür werden jedoch Ausgaben für die Anschaffung einer Wasch- und Bügelmaschine (Tabelle zu Abteilung 05, regelbedarfsrelevante Position 24) sowie die Ausgaben für Waschmittel (Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung, Tabelle zu Abteilung 05, regelbedarfsrelevante Position 33) in vollem Umfang berücksichtigt[/b][/color]. [...]"


asus1402

...und was ist jetzt die Frage bzw das Problem?

MAC517

Ich verstehe das so:
Chemische Reinigung, Waschen, Bügeln und Färben von Bekleidung" werden weiterhin nicht als regelbedarfsrelevant berücksichtigt.
Damit ist außer Haushalt, Waschsaloon oder ähnlich gemeint.

Waschmaschine und Waschmittel sind innerhalb Haushalt, regelbedarfsrelevant und im Regelsatz enthalten.


Kopfbahnhof

Zitat von: Beluga2 am 27. März 2022, 08:40:45nicht als ,,regelbedarfsrelevant berücksichtigt" werden?
Weil es darin nicht Berücksichtigt wird.

WM soll man ja daraus Ansparen, der Posten ist dabei und Waschmittel ist mit im RS drin.
War aber schon immer so gewesen (bei hartz IV), wenn neue WM notwendig nur als Darlehen.

Möglich die Ändern das mal, Abwarten was noch von der Politik dazu kommt.

Ottokar

Im Regelsatz sind nachweislich keine Mittel für Ersatzbeschaffungen von Brillen, Waschmaschinen, Kühlschränken, Fahrrädern u.ä. enthalten, siehe Br-Drucksache 661/10 vom 21.10.2010.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ottokar am 28. März 2022, 10:56:41siehe Br-Drucksache 661/10 vom 21.10.2010.
Ich finde das nicht auf den 36 Seiten.

Ottokar

Ist das dein ernst? Suche nach den Begriffen "Waschmaschinen" und "Kühlschränken".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Die Bäume standen zu dicht. Ich habe den Wald nicht gesehen. Auf Seite 228 Pos. 75 steht es. Danke für Drucksache.