Kein Geld und brauche dringend Rat wie ich vorhen soll

Begonnen von Luca, 27. März 2022, 14:33:04

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Luca

Hallo, ich war einige Zeit im Eu Ausland und habe mich als Überlebenskünstler rumgeschlagen und konnte auf der Insel leben ohne den Staat pumpen zu müssen.

Jetzt habe ich endlich eine Wohnung in Deutschland gefunden, die Miete angemessen und habe einen Antrag auf alg2 gestellt. Alles soweit ausgefüllt und eingereicht.

Das Amt wollte von mir eine Mietbescheinigung. Aber mein Vermieter weigert sich Infos an dritte weiterzugeben. Ich habe das dem Amt mitgeteilt und dass sie das rechtlich auch nicht dürfen.

Jetzt kam dieses Schreiben:

Sehr geehrter Herr...
Die o.a Leistungen werden ab 01.02.22 ganz versagt ( ich habe bisher gar keine Leistung bekommen).

Begründung: nach Paragraph 66 Abs. 1 SGB kann der Leistungsträger die Leistung bis zur nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen..........wenn er seinem Mitwirkungspflichten nicht nachkommt..

Als Grund gibt das Jobcenter an: ich hätte keine Nachweise von der Mietbescheinigung ( habe eine Mail geschickt diesbezüglich mit Gerichtsbeschluss und Paragraphen usw.), Kopie der Bankkarte (?? Wurde mir gar nicht mitgeteilt dass dies nötig wäre, aber auch das werde ich schicken),  Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate! ( Obwohl ich schon beim Antrag Geschrieben habe dass ich seit mehreren Jahren nicht mehr arbeite). Stellungnahme wie ich meinem Lebensunterhalt finanziert habe.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Danke schonmal für eure antworten

BigMama

Welche Unterlagen hast du als Nachweis einer Mietzahlungsverpflichtung und deren Zusammensetzung eingereicht?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Luca

Hallo, ich habe alles was sie wollten. Untermietvertrag, Kontoauszüge, ich habe genau geschrieben wie ich meinem Lebensunterhalt finanziert habe usw. Es ist so als ob sie in mein Antrag reingeschaut haben. Das einzige was ich nicht geschickt habe war ein Bild von meiner Bankkarte. Aber das würde nicht verlangt bzw ich wusste nicht dass das nötig wäre.


BigMama

Ah, du wohnst zur Untermiete. Ist in dem Untermietvertrag denn alles aufgeführt was an Kosten anfällt?
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Luca

Ich habe eine Mail vorbereitet den ich der Sachbearbeiterin schicke möchte. Bitte sagt mir ob die E-Mail ok ist.

Sehr geehrte Frau ...

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
Ich bin meiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht vollständig nachgekommen!

Mietbescheinigung:
Ich habe Ihnen meinen Mietvertrag mit allen benötigten Angaben zur Miete, der Heizkosten und Nebenkosten eingereicht. Sogar Name, Adresse und Bankverbindung des Vermieters wurden von mir nicht geschwärzt, obwohl ich dies hätte tun können. Mein Vermieter soll aber unter keinen Umständen erfahren, dass ich Sozialleistungen beziehe und sofern Sie alle benötigten Informationen dem Mietvertrag entnehmen können, ist die Forderung einer Mietbescheinigung nicht zulässig! Zudem ist mein Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietbescheinigung auszufüllen, womit meine Mitwirkungspflicht endet.

Kopie der Bankkarte:
Eine Kopie meiner Bankkarte wurde von Ihnen nicht angefordert, deswegen konnte ich diese auch nicht einreichen. Sehr gerne komme ich aber dieser Forderung nach und übersende Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie meiner Bankkarte mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Lohnabrechnungen:
Sie erwähnen Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate in Ihrem Versagungsbescheid. Ich bin, wie in meinem Antrag bereits angegeben wurde, seit Jahren ohne Arbeit! Wie soll ich Ihnen dann irgendwelche Lohnabrechnungen übermitteln??? Ebenso habe ich mit meinem Antrag meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate eingereicht, ebenso ersichtlich ist, dass ich keine Einkünfte habe. Ich gehe also nun davon aus, dass auch dieser Punkt erledigt ist.

Erklärung zum Vermögen:
Ich habe doch bereits eine von Ihnen vorgefertigte Erklärung unterzeichnet und verstehe überhaupt nicht, wieso Sie behaupten, dass ich dem Jobcenter nach wie vor eine Erklärung zum Vermögen schuldig bin?! Doch auch dies wiederhole ich vorsorglich: Ich bin völlig mittellos, habe keinerlei Einkünfte oder sonstiges Vermögen, kein Wohneigentum und wie viel Geld auf meinem Konto ist, ist dem Jobcenter ebenso bekannt durch meine eingereichten Kontoauszüge.

Stellungnahme zum Antragsgrund:
Ich bin davon ausgegangen, Ihnen ausreichend dargelegt zu haben, weshalb ich einen Antrag stelle. Doch auch möchte ich diesen Punkt noch mehr für Sie konkretisieren. Ich beantrage ALG II, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde und ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen könnte.

Stellungnahme, wie ich meinen Lebensunterhalt vorher finanziert habe:
Nachdem ich arbeitslos wurde, habe ich ALG I erhalten und sehr sparsam gelebt und somit Geld gespart, wovon ich einige Zeit lang länger leben konnte. Danach hatte ich Unterstützung von einem nahen Bekannten, der mich aber künftig nicht mehr unterstützen kann. Deswegen bin ich nun gezwungen, ALG II zu beantragen.

Angaben zu weiteren Kosten:
Tatsächlich habe ich leider vergessen, die Angaben zu den weiteren Kosten zum Wohnen mitzuteilen. Dies möchte ich hier natürlich umgehend nachreichen: Bei den zusätzlichen Kosten handelt es sich um die Kaution meiner Unterkunft. Ich bitte Sie, dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.

BigMama

Du solltest dich schon auf einen Sprachgebrauch festlegen. Wohnst du zur Miete oder zur Untermiete. Klar, dass das Fragen aufwirft beim Jobcenter.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Luca

@bigmama ja habe ich alles nachgereicht

auf dem Mietverttrag steht Unterrmietvertrag
Mietvertrag steht hier zum 1. Mal, sie hat noch gar nicht gelesen. Davor stand überall Untermietvertrag ich habe es auch so ausgewählt.

Aber klar werde das ändern in meiner Mail...

Flip

Ein Widerspruch mit einfacher Mail ist unzulässig.

Ratlos

Unterschrift ist wichtig! Ausdrucken, unterschreiben, persönlich abgeben gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben für 3,50 € versenden.
Eine qualifizierte signatur für elektronischen Verkehr wirst du bestimmt nicht haben.

Luca

Ok dann werde ich das machen. Aber wie soll ich sonst vorgehen jetzt?

Filip2610

Ich verstehe den Fall nicht ganz. Grundsätzlich hat man die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht formlos einen Eilantrag zu stellen, dass das Gericht das Jobcenter verpflichten soll. sofort ALGII zu bewilligen. Dann guckt sich ein Richter an, ob der Eilantrag gerechtfertigt ist, und entscheidet so oder so. Falls du also meinst, dass dieser Weg jetzt notwendig und aussichtsreich ist, und sich die Sache nicht automatisch regelt, könntest du dich über die Details informieren und dann diesen Weg gehen. Aber wie gesagt: Ich verstehe deinen Fall nicht ganz, der Weg ist nur sinnvoll, wenn wirklich Fehlverhalten vom Jobcenter vorliegt.

Hary

Zitat von: Flip am 27. März 2022, 14:50:21
Ein Widerspruch mit einfacher Mail ist unzulässig.

Es schadet aber nicht vorab die Dinge per E-Mail einzureichen und dann noch einmal auf anderen Wege. Inzwischen gibt es bei Jobcenter.Digital ja offiziell den elektronischen und rechtssicheren online Kontakt.

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 27. März 2022, 14:58:48Ok dann werde ich das machen. Aber wie soll ich sonst vorgehen jetzt?
Das Scxhreiben ist insgesamt ausreichend was mMn fehlt ist eine Fristsetzung mit Datum + 14 Tage max. und wenn bis dahin nicht beschieden würde das SG eingeschaltet werden.

Jetzt ist Ende März und verweigert wird seid/ab .2.22 wenn die nochmal so lange brauchen ist Juni.

MfG FN
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