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Erben während ALG2-Bezug

Begonnen von Muggel, 31. März 2022, 11:21:32

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Muggel

Hallo zusammen,   :flag:

durch den Tod meines Vaters Ende Februar bin ich nun zum ersten Mal Teil einer Erbengemeinschaft (mit Mutter und einem Bruder). Dass ich das Erbe nicht ausschlagen darf während Bezug, weiß ich.
Aber da ich nicht nur ALG2 beziehe, sondern auch verschuldet bin inkl. letztes Jahr erneut abgegebener Eidesstattlichen, habe ich doch ein paar Fragen.

Kurz zu meiner Situation : Ich beziehe schon seit ein paar Jahren Hartz4, wohne in einer Dachwohnung (eigtl mehr ein grosses Zimmer mit Bad) in einem Mehrfamilienhaus.
Meine kleine Wohnung gehörte zur großen Wohnung meiner Eltern einen Stock tiefer. Mit dem Tode meines Vaters gehört "meine" Wohnung jetzt auch zur Erbmasse. Aus einer früheren selbständigen Tätigkeit habe ich noch etwa 2500 Euro Privatschulden und 9000 Euro beim Finanzamt.

Die Privatschulden wurden bisher mit Miniraten getilgt, die beim Finanzamt "ruhen", wegen meiner finanziellen Situation.

Mein Achtel des Erbes wären ungefähr 65000 Euro, was auch ungefähr dem Wert meiner kleinen Wohnung entspricht.

Die eine Möglichkeit wäre u.U. mir das bar auszahlen zu lassen, was natürlich das Ende von ALG2 bedeuten würde.
Die andere Möglichkeit wäre, die Wohnung zu erben, die ich gerade bewohne .... Dies wäre vermutlich für mich die bessere Variante.
(Ob die 65000 Euro zum Auszahlen überhaupt so da sind muss erst noch geklärt werden)

Jetzt hab ich gelesen, dass wenn ich die Wohnung erbe, in der ich wohne, der ALG2 Bezug nicht beendet werden muss, weil das dann sog. Vermögen ist , nicht Einkommen ....
Das Amt würde sich zukünftig nur den Mietkostenzuschuss sparen.

Die Erbengemeinschaft würde mir die Miniwohnung also einfach notariell überschreiben. Damit wäre das Erbe angetreten, was ich ja muss, und damit erledigt.

Nun weiss ich allerdings nicht, was das Finanzamt und der Gerichtsvollzieher dazu sagen würden ...
Die Tilgung zumindest der Finanzamtschulden hat da erstmal Priorität, denke ich, oder ?

Habe ich da, in meiner Situtation, Entscheidungsfreiheit, ob ich Geld oder Wohnung erben will ? Oder drehen mir Finanzamt und Gerichtsvollzieher da einen Strick draus, wenn ich mich dezidiert entscheide, kein Geld (mit dem getilgt werden kann) zu erben ?

Könnte man dann sagen, ich hätte eine Tilgung verhindert durch Bevorzugen von Sachwerten ?
Oder pfändet mir das Finanzamt gar sofort meine kleine Immobilie wieder, um ihre 9000 zu einzutreiben ?

Dann würde das mit der Wohnung ja keinen Sinn machen....

Ich blick da im Moment kaum durch, möchte mich aber natürlich auf jeden Fall gesetzeskonform verhalten.

Was ich auf jeden Fall machen werde, ist sowohl Finanzamt also auch JC in einem formlosen Brief informieren, dass ich geerbt habe und dieses auch angenommen habe. Über Höhe und Art des Erbes habe ich noch keine genauen Angaben, da sich gerade noch das Nachlassgericht damit befasst.
So würde ich das denen schreiben.

(Gerichtsvollzieher auch bald informieren ?, da habe ich gehört, reicht innerhalb eines Jahres nach dem sich die finanzielle Situation verbessert hat)

Am Samstag ist der Tod genau 6 Wochen her.

Wie sollte ich nun weitermachen ?


LG Muggel  :smile: