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Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?

Begonnen von Frosti, 28. März 2022, 18:34:13

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Frosti

Wenn es eine Nachzahlung gegeben hat, kann diese übernommen werden. Werden die als Darlehen übernommen und dann anschließend vom Regelsatz abgezogen? Denn irgendwie ist mir nicht klar, warum bei Übernahme der Nachzahlung dann zukünftig die Auszahlungen "angepasst" werden.

Ist es wirklich so, dass dann 10% zukünftig abgezogen werden, wenn die Übernahme erfolgt ist?

Hary

Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden.

Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung, sofern diese nicht unangemessen ist. Daher muss sie nicht erstattet werden. Bekommst du allerdings Geld zurück, dann wird das Jobcenter dies zurückfordern.

OLD-MAN

 Ist Heiz und Nebenkostennachzahlung ein Darlehen?

Nein!

Üblicherweise sind Heiz- und Nebenkosten pauschale Abschlagszahlungen, die einmal jährlich mit den Endabrechnungen abgerechnet werden. Guthaben gehören dem JC, sofern sie diese Leistsungen auch bezahlt haben (siehe deinen Leistungsbescheid) und Nachzahlungen übernehmen die JC, sofern diese Nachzahlungen (incl. der Abschlagszahlungen) angemessen sind.

Demzufolge sind, wie oben schon beantwortet, Nachzahlungen kein Darlehen!

Unwissender

Guthaben stehen dem JC aber nur zu, wenn auch die nachzahlungen übernommen werden!

War bei mir auch so, das ich ein Guthaben abdrücken sollte, obwohl vorher die Nachzahlung (ca. 49 €) nicht übernommen wurde! Und nein, die Kosten sind nicht unangemessen (mir werden ca. 60 € im Monat gezahlt, der Höchstsatz liegt bei uns bei 83 €). Ich habe den Abschlag so belassen (trotz Guthaben)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Meph1977

Auch wenn die Angemessenheit überschritten wird muss die Nachzahlung vollständig übernommen werden vom Jobcenter. Das Jobcenter muss dann erst eine Kostensenkungsaufforderung schreiben. Es spielt auch keine Rolle ob der Höchstsatz der Heizkosten überschritten wird solange die KDU insgesamt unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Unwissender

Das mag ja sein! Wenn sie es aber einfach nicht bezahlen? Dann muss man das einklagen!

Bei mir haben die sich ins eigene Fleisch geschnitten! Hätten sie die 49,- € bezahlt, hätten sie danach die Rückzahlungen (die wesentlich höher waren) kassiert! So gehen sie leer aus!  :grins:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Yavanna

Schulden beim Energie Versorger können als Darlehen erbracht werden, wenn es sich um Altschulden handelt. Z.b. aus einer älteren Abrechnung als der letzten oder wenn vor Leistungsbezugsbeginn Abschläge nicht gezahlt werden.

Oder auch bei Stromschulden, wenn eine Sperre droht gibt es nur ein Darlehen.

Zu den regulären Forderungen aus Abrechnung wurde ja schon geschrieben.