Einstellung der Sozialleistungen da orts abwesend und beruflich auf 450

Begonnen von Wuschwlkopf, 31. März 2022, 18:41:03

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Hary

Zitat von: madinksa am 01. April 2022, 09:43:01
@JanMustermann:
Diese Freiheit besteht leider nur dann, wenn man weiterhin am vom JC bezahlten Wohnsitz werktäglich für Briefpost erreichbar ist.

Naja nicht zwingend. Wenn jemand z.B Aufstocker wäre, dann dürfte er nach der Logik auch nicht auf Montage. Natürlich darf man für einen Minijob auch Zeitweise Ortsabwesend sein. Nur sollte das Jobcenter über diese Beschäftigung und der möglichen Ortsabwesenheit auch informiert sein.

Jan Mustermann

Über die Beschäftigung ja, über die dadurch bedingte OA eben nicht, da dies dann keine OA im Sinne der EAO ist.
Das ist so ,wie der LE dem JC nicht mitteilen muß wo er sich Sonnabends und Sonntags aufhält.