Einstellung der Sozialleistungen da orts abwesend und beruflich auf 450

Begonnen von Wuschwlkopf, 31. März 2022, 18:41:03

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Wuschwlkopf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte darum mir einen Ratschlag zu geben

Mir wurden alle Sozialleistungen eingestellt da ich nach Auffassung der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt bei der bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung

Obwohl nie ein Vermittlungs Vorschlag gekommen ist und ich weiß nicht wie ich meine Miete jetzt noch zahlen soll
Ich lebe in Niedersachsen bin dort gemeldet und ich arbeite aber in Baden-Württemberg wie gesagt auf 450 Euro

Da ich in der Region in der ich lebe keine berufliche Perspektive habe und dann die Möglichkeit hatte da zu arbeiten habe ich daß gemacht


Nun soll ich der Dame bis zum 08.04.22 mitteilen

Denn Umfang der Arbeitstage und Stunden im Monat

Im Vertrag stehen 45,00 stunden mit einer Vergütung 450 Euro monatlich


Meine erste Frage was antworte ich nun darauf

Meine zweite dürfen Sie mir die ganzen Leistungen zu sofort einstellen

Zählen Emails in der corona Zeit beim Arbeitsamt wie das original

Sie sagt ich hätte ihr keinen Arbeitsvertrag gesendet diesen habe ich auch noch nicht bekommen

Der liegt beim Steuerberater und bekomme ich erst

Ist es rechtens das ich zu sofort alles gesperrt bekomme?

Die Frage der Wohnung ich schlafe in der Zeit bei einer Freundin und fahre dann zurück nach Hause...

Danke für die Hilfe


Hary

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 18:41:03
Sie sagt ich hätte ihr keinen Arbeitsvertrag gesendet diesen habe ich auch noch nicht bekommen
Der liegt beim Steuerberater und bekomme ich erst
Vor Arbeitsbeginn muss dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme gemeldet sein. Das kein Arbeitsvertrag vorliegt erscheint mir etwas seltsam. Ein Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer Beschäftigung und wird vor Beginn der Beschäftigung zwischen beiden geschlossen und jeder bekommt ein Exemplar.

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 18:41:03Ist es rechtens das ich zu sofort alles gesperrt bekomme?
Das wird wohl korrekt sein, da hier eine Pflichtverletzung vorliegt. Wie gesagt der Leistungsbezieher muss VOR Beginn einer Tätigkeit diese mitgeteilt haben. Beispiel du schleißt Samstag einen Vertrag und fängst Sonntag 8 Uhr an, dann muss die Mitteilung über den Beginn der Tätigkeit spätestens Sonntag 7:59 eingegangen sein. Das geht per Mail, Fax oder auch Anruf und Mitteilung auf dem Anrufbeantworter. Das einreichen der Unterlagen hat dann etwas Zeit.

Wuschwlkopf

Auch wenn ich kein anderes Geld bekomme und die 450 Euro nicht ausreichend sind um Miete zu zahlen und zu leben


Und das der Arbeitsvertrag beim Steuerberater liegt und die nicht so schnell machen wie ich es gerne hätte

Das nicht korrekt

JensM1

Es gibt vermutlich Zweifel an deinem gewöhnlichen Aufenthalt, der 450 Euro Job allein hätte normalerweise - falls kein weiteres Einkommen vorhanden - nur zu einer teilweisen Zahlungseinstellung i. H. v. 280,00 Euro (Minderungsbetrag) führen sollen.

Hättest du alles vermeiden können, in dem du deinen Mitwirkungspflichten nachgekommen wärst. Also unverzügliche Mitteilung nach Abschluss Arbeitsvertrag, dass eine geringfügige Beschäftigung bei der Firma xy in xy aufgenommen wurde und Unterlagen dazu nach Erhalt nachgereicht werden würden.

Jetzt hast du vermutlich eine vorläufige Zahlungseinstellung bekommen, wäre imo absolut legitim.

Mitteilen, dass es sich nur um einen Minijob 450 Euro Brutto =Netto mit erstem Zufluss am xy handelt, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Zufluss sofort nach Erhalt nachgereicht werden und dass du weiterhin in xy wohnst und dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.

Wuschwlkopf

Ok also gehe ich wie folgt vor ...


Ich reiche ein Schreiben vom Steuerberater ein in dem steht das ich am 15 angefangen habe zu arbeiten

Dann bitte ich die Dame vom Job center die von mir am 12 geschriebene Email mit der Information für das zuständige Amt das ich am 15 einen 450 Euro Job habe und bin somit der Mitwirkung nachgekommen

Dann reiche ich schnellstmöglich meinen mini Job Vertrag beim Job center ein

Und gebe an das ich weiterhin zur Vermittlung auf eine vollzeit Stelle in meinem Wohnort zur Verfügung stehe und eben nur diesen Job genommen habe um wenigstens einen Teil meines lebenserhaltes selbst verdienen möchte wenn ich schon keine vollzeit Stelle habe

Habe ich was vergessen?

Hary

Ich verstehe nicht was der Arbeitsvertrag bei einem Steuerberater macht... Kannst du erklären warum der Arbeitsvertrag nicht ausgehändigt wird?

Flip

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 18:41:03Sachbearbeiterin im Amt bei der bundesagentur für Arbeit

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 18:41:03nicht zur Verfügung

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 18:41:03Arbeitsamt

Zitat von: Wuschwlkopf am 31. März 2022, 19:35:15bitte ich die Dame vom Job center

Um was geht es jetzt eigentlich genau? Agentur für Arbeit und normales Arbeitslosengeld oder Jobcenter und Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)?

EinMensch22

Zitat von: JensM1 am 31. März 2022, 19:22:39
Es gibt vermutlich Zweifel an deinem gewöhnlichen Aufenthalt
Bei einer Entfernung von 600km (Wohnort arbeitslos gemeldet in Niedersachsen) und einem 450 Euro Job in Baden-Württemberg
das hätte wohl ebenfalls bereits vor Arbeitsantritt geklärt werden müssen, ob das überhaupt so anerkannt wird.

Im Zweifel stehen da bereits ortsabwesenheit ohne Genehmigung seit dem 15.03.22 im Raum, damit wäre der Leistungsanspruch wohl weg.

Panik bringt jetzt nichts, in Ruhe klären, was als nächstes zu beachten ist.

1. die Frist bis zum 08.04.22 und
2. die weitere Ortsabwesenheit bis zur Klärung, der Arbeitsvertrag besteht ja bereits
3. welcher Anspruch auf welche Leistung besteht überhaupt mit diesem 450 Euro Job, weil man der Arbeitsvermittlung womöglich gar nicht mehr zur Verfügung steht

Gibt es eine vorläufige Genehmigung, schriftlich, bis zur Klärung in Baden Württemberg weiter zu arbeiten ?
Wie sehen das andere User hier ?
Denke, da sollte man vorsichtig sein, was man jetzt genau angibt und erst mal überlegen, bevor man da übereilt schreibt.

An die Profis:
Sollte man das nicht als erstes klären ?

Fragen an TE:
Wie viele Tage in der Woche arbeitest Du in Baden Württemberg ?
Wie viele Stunden am Tag ?
Wann bist Du in der Woche noch in Niedersachsen an deinem Wohnort ?
Welche Leistung steht diir bisher zu, ALGI oder Hartz4 ?
Was steht genau im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit, Arbeitsort ?

Was stand genau in der E-Mail vom 12.03.22 ? Was genau ist bereits dem Jobcenter/Agentur für Arbeit mitgeteilt worden ? Was schriftlich ?

Gibt es bereits eine schriftlichen Aufhebungsbescheid oder irgend etwas schriftlich ?

Irgendjemand eine Idee, was man als Soforthilfe beantragen, machen kann ?

EinMensch22

45 Stunden gesamte Arbeitszeit habe ich übersehen, sorry,  :wand:
Gute Nacht  :schaem:

Birgit63

Ein 450 Eurojob in Baden-Württemberg. Von dem natürlich was angerechnet wird. Nach Abzug von Spritkosten ist das eine Nullnummer. Ich denke auch, dass es das ist was dem Amt (egal ob JC oder AfA) aufstößt. Ich gehe für mich davon aus, dass deine Freundin in Baden-Württemberg lebt. Damit du sie legal besuchen kannst, hast du dir dort einen 450 Eurojob gesucht. Du warst der Meinung, dass du damit die Genehmigung zur Ortsabwesenheit (3 Wochen im Jahr) umgehst.

Jan Mustermann

Wenn der Mann dort arbeitet ,dann arbeitet er dort und alles mit der EAO ist essig.

Und jemand der seit dem 15.03.2022 irgendwo anders arbeitet aber seine Wohnung am alten Ort beibehält verändert auch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Ob das dem Amt aufstößt oder nicht ist völlig unerheblich.

Und wenn der Mann einen 450€ Job in Lissabon annehmen würde dann wäre das so.
Niemand darf wegen des Bezuges von Leistungen nach dem SGB III oder SGB II daran gehindert werden sich einen Job im gesamten EU Raum zu suchen oder in so einem Job zu arbeiten. (EU Recht bricht Bundesrecht.)
Regelungen im SGB III wie auch im SGB II dürfen wenn sie diesem EU Recht widersprechen nicht angewandt werden.

Es ist traurig das die meisten nicht den Sinn und die Regelungen des SGB III wie auch des SGB II verstehen. 

madinksa

@JanMustermann:
Diese Freiheit besteht leider nur dann, wenn man weiterhin am vom JC bezahlten Wohnsitz werktäglich für Briefpost erreichbar ist.

EinMensch22

@JanMustermann:
Keiner hindert irgendjemand irgendwo zu arbeiten, die Frage ist gibt dir dafür einer Geld, da besteht nicht einmal ein Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit oder mit dem Thema hier im Thread und damit, dass hier jemand bald ohne Geld dasteht

Jan Mustermann

Zitat von: madinksa am 01. April 2022, 09:43:01
@JanMustermann:
Diese Freiheit besteht leider nur dann, wenn man weiterhin am vom JC bezahlten Wohnsitz werktäglich für Briefpost erreichbar ist.

Ich beziehe Leistungen nach dem SGB II und arbeite teilweise wochenlang auch mal monatelang in Skandinavien.
Und das ist auch schon beim LSG durch.
Also kommt mir bitte nicht mit solchen Beispielen. Ich weiß nicht wo ihr so etwas immer herhabt. Es gibt im SGB II sogar Regelungen zu den Abrechnungsmodalitäten bei einer doppelten Haushaltsführung.
Doppelte Haushaltsführung !! Da sind die Leute wohl nicht werktäglich an ihrem vom JC bezahlten Wohnsitz.
(Monteure,LKW Fahrer, Busfahrer ,Vertreter usw.)

Bei jemanden der arbeitet noch mit werktäglich und Briefpost zu kommen ist schlicht ein überholter Witz. Selbst die Gerichte bauen da die seltsamsten Konstruktionen um einerseits den Klägern ihr Recht zuzustehen,andererseits den Schein des "werktäglich persönlich per Briefpost erreichbar zu sein" Schein aufrecht zu erhalten.

Und dann mal zu den 450 € Jobs. Die sind nicht nichts. Ein EU Bürger der nach Deutschland zieht und einen 450€ Job hier hat, ist mit seinem Einkommen weit im grünen Bereich ,was Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bedeutet. 

Flip

Können wir nicht erstmal abwarten, ob der TE nun SGB II oder III meint? Das ist nämlich ein großer Unterschied.