Betriebskostenabrechnung - Brief auf Postweg verloren gegangen

Begonnen von Wolf24, 13. Januar 2022, 11:08:46

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mousekiller

Zitat von: Wolf24 am 26. Januar 2022, 20:03:13
@mousekiller
da Du vom Fach bist - Frage:
Gesetz den Fall, die rücken die Kaution noch nicht raus - Klage oder Mahnbescheid?
Ich tendiere zu letzterem.

Hintergrund: Es kommt noch eine BK-Abrechnung, allerdings nur für Jan + Febr. 2021.
Die Wohnung wurde seit Dez. 2020 nicht mehr bewohnt, kein Verbrauch mehr, nur noch Fixkosten.
Für Jan + Febr. wurde nebst Miete natürlich auch BK-Vorauszahlung geleistet. Aus meiner Sicht ist die Verwaltung daher nicht mehr berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten.

Mahnbescheid ist (erst mal) von den Kosten her günstiger (ca. 35 € glaub ich). Bei den Gerichtskosten geht es dann nach Höhe des eingeklagten Betrages. Kannst du hier genau ausrechnen: https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php. Streitwert wäre der Betrag der Kaution zuzüglich Zinsen.

"Vom Fach" ist gut  :mocking: ich arbeite seit Anfang diesen Jahres für einen Bundestagsabgeordneten ;) Wollte mal was anderes sehen als Juristerei.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Wolf24

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2022, 13:32:40Der Satz passt zu mir da muss man bloß VM in JC ändern.
JC ist mein zweites rotes Tuch  :teuflisch:

Zitat von: mousekiller am 27. Januar 2022, 17:08:44Mahnbescheid ist (erst mal) von den Kosten her günstiger (ca. 35 € glaub ich).
Das hatte ich schon herausgefunden. Ok, ich werde denen noch eine letzte Galgenfrist setzen, mach mich zwischenzeitlich noch ein bisschen schlauer und dann gibt's eine vor den Bug.

Zitat von: mousekiller am 27. Januar 2022, 17:08:44ich arbeite seit Anfang diesen Jahres für einen Bundestagsabgeordneten
:schock: herzliches Beileid  :zwinker: Politikergequatsche oder Juristendeutsch das ist wie Pest oder Cholera  :mocking:

Wärst Du mal lieber bei Deiner alten Chefin geblieben, so hätte ich nicht eine never ending Story an der Backe. Die Klage von 2017 !!! kullert noch immer bei Gericht rum  :teuflisch:
Rückmeldungen von RA kommen nur nach (mitunter mehrfacher) Aufforderung. Seit November schon wieder Ruhe im Wald. Letzte Amtshandlung von ihr war die Anfrage bei Gericht, wann mit einer Fortführung der Angelegenheit gerechnet werden kann.
LG Wolf24  :bye:

mousekiller

Zitat von: Wolf24 am 27. Januar 2022, 19:39:21
Zitat von: mousekiller am 27. Januar 2022, 17:08:44ich arbeite seit Anfang diesen Jahres für einen Bundestagsabgeordneten
:schock: herzliches Beileid  :zwinker: Politikergequatsche oder Juristendeutsch das ist wie Pest oder Cholera  :mocking:

Wärst Du mal lieber bei Deiner alten Chefin geblieben, so hätte ich nicht eine never ending Story an der Backe. Die Klage von 2017 !!! kullert noch immer bei Gericht rum  :teuflisch:
Rückmeldungen von RA kommen nur nach (mitunter mehrfacher) Aufforderung. Seit November schon wieder Ruhe im Wald. Letzte Amtshandlung von ihr war die Anfrage bei Gericht, wann mit einer Fortführung der Angelegenheit gerechnet werden kann.

Leider hat sich unser Verhältnis zum schlechteren gewendet, so dass ich vorletztes Jahr im August die Reißleine ziehen musste. Meine psychische Gesundheit war mir wichtiger. Ich habe aber auch damals schon das Gefühl, sie hat mittlerweile zu viele Akten und ist schlicht überfordert. Was ich noch mitbekommen habe: Kammerzuständigkeit geändert, Richter entweder längerfristig krank oder in Elternzeit (genau weiß ich es nicht mehr). Auf jeden Fall hat das beträchtlich zur Verzögerung beigetragen. Und das Sozialgericht hier in Leipzig krebst ja ständig an einer Falldauer von 4-5 Jahren herum. Selbst für einfache Fälle.

Und der Politiker ist ganz nett, seit vielen Jahren im Landtag gewesen und ich kannte ihn schon aus meiner Vorzeit bei Schäffin.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Wolf24

Zitat von: Wolf24 am 13. Januar 2022, 11:08:46Von der Kaution wurden 2 Monatsbeträge BK-Vorauszahlung = 180,00 € für evtl. BK-Nachzahlungen einbehalten.

Zitat von: Wolf24 am 26. Januar 2022, 20:03:13Gesetz den Fall, die rücken die Kaution noch nicht raus - Klage oder Mahnbescheid?

Problem gelöst - auch Runde 2 war ein kurzer Kampf  :clever:

Am 16.03.2022 hab ich den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids abgeschickt. 10 Tage später hatte meine Tochter das Geld auf ihrem Konto.

Ein Widerspruch seitens der Hausverwaltung wäre auch sinnlos gewesen, da sie keinen Grund hatten, den Teil der Kaution weiterhin einzubehalten.

Das ganze hat die Hausverwaltung jetzt 39,95 € (36,00 € Gebühr Mahnbescheid + 3,95 € Porto) mehr gekostet und zudem eine negative Beurteilung eingebracht.
LG Wolf24  :bye:

Fettnäpfchen

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