Geld aus Lebensversicherung bei Hartz IV

Begonnen von Didi58, 04. April 2022, 19:36:43

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Didi58

Guten Abend zusammen,


ich erhalte von der Lebensversicherung meines verstorbenen Ex-Mann eine Zahlung i.H.v ca. 16.000€. Bis vor kurzem wusste ich gar nicht, dass er eine solche Versicherung abgeschlossen hatte. Tatsächlich ist er bereits im Jahre 2011 verstorben.

Diese Zahlung muss ich dem JC melden (ich beziehe Hartz IV) und wenn ich richtig verstanden habe, wird mir das Geld als Einkommen auf sechs (?) Monate angerechnet. Damit falle ich wohl aus dem Bedarf für Sozialleistungen raus.
Nun meine Frage: muss ich das GESAMTE Vermögen i.H.v 16.000€ verbrauchen bis ich wieder Anspruch auf H4 habe, oder muss ich nur 6 Monate von diesem Geld leben und kann den Rest dann zum 7. Monat als Vermögen anmelden, ohne dafür Abzüge zu erhalten?

Wenn ich alles soweit richtig verstanden habe, darf ich in meinem Alter (63) ein Vermögen von 9.450€ haben, ohne dass dies beim JC angerechnet wird, oder?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Quinky

Richtig, Du fällst 6 Monate aus dem ALGII heraus.
Nach diesen 6 Monaten stellst Du einen Neuantrag, da Du ein Vermögen von 9.450€ + 750€* für Anschaffungen besitzen darfst. (Ich nehme an, nach den 6 Monaten wird von der LV nur noch ein Rest in dieser Höhe vorhanden sein.)
*) aktuell darfst Du durch eine Sonderregelung bis Ende des Jahres 60.000€ als Vermögen unangetastet besitzen.