Sanktionen vom 08.03.2022.

Begonnen von razoo5, 21. April 2022, 23:39:46

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razoo5

hallo

ich bin neu, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,

habe grad gelesen das die sanktion für bis zu 31.12.2022 gestrichen würden.


bei mir würden etwa 130€ im monat april,mai,juni auf 30% gekürzt.

jetzt ne frage kann ich da noch was machen oder hab ich pech?.

a_good_heart

Da hast du wohl Pech.
Dieses vollmundig angekündigte Sanktionsmoratorium wurde bislang noch gar nicht umgesetzt... :sad:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Abgelehnt

Sanktionen die "Pflichtverletzungen" betreffen sind ausgesetzt bis 31.12.2022 das ist korrekt.

Sanktionen wegen "Meldeversäumnisse" sind davon Gott sei dank nicht betroffen und werden weiterhin umgesetzt (10% pro MV)

a_good_heart

Zitat von: Abgelehnt am 22. April 2022, 07:51:22Sanktionen die "Pflichtverletzungen" betreffen sind ausgesetzt bis 31.12.2022 das ist korrekt.

Das ist nicht korrekt sondern falsch!
Bislang wurde in dieser Richtung noch gar nichts beschlossen, es wurden nur 'Entwürfe' vorgelegt... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Abgelehnt

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung soll ein Moratorium (gesetzlich angeordneter Aufschub) die Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen.

a_good_heart

Zitat von: Abgelehnt am 22. April 2022, 08:12:08Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung soll ein Moratorium (gesetzlich angeordneter Aufschub) die Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen.

Und wer sagt das? Belege bitte deine Aussage mit amtlichen Nachweisen :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

a_good_heart

Hier der aktuelle Stand:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-regelung-eines-sanktionsmoratoriums.html

So lange das Gesetz nicht verkündet wurde, hat das Sanktionsmoratorium auch noch keine Gültigkeit... :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Penny

Zitat von: Abgelehnt am 22. April 2022, 07:51:22Sanktionen wegen "Meldeversäumnisse" sind davon Gott sei dank nicht betroffen und werden weiterhin umgesetzt (10% pro MV)

Wieso

a_good_heart

@ derduisburger
Ein verdeckter SB im HartzIV Untergrund... :mocking:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ratlos

Zitat von: a_good_heart am 22. April 2022, 11:19:24@ derduisburger
Ein verdeckter SB im HartzIV Untergrund...
Ui vielleicht ein Geheimdienstler vom FSB  :ironie:  :lachen:

chrisi01

Zitat von: a_good_heart am 22. April 2022, 06:29:38Da hast du wohl Pech.
Dieses vollmundig angekündigte Sanktionsmoratorium wurde bislang noch gar nicht umgesetzt... :sad:

 :blum:  :mocking:

Ginsu

Bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II sollen ab dem 01.Juli die Sanktionen ausgesetzt werden.
Sanktionen die vor diesem Zeitpunkt ausgesprochen wurden, bleiben unberührt.
Meldeversäumnisse werden weiterhin sanktioniert, da diese in § 32 behandelt werden und nicht in § 31.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

chrisi01

Zitat von: Ginsu am 22. April 2022, 17:25:14Bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II sollen ab dem 01.Juli die Sanktionen ausgesetzt werden.
Sanktionen die vor diesem Zeitpunkt ausgesprochen wurden, bleiben unberührt.
Meldeversäumnisse werden weiterhin sanktioniert, da diese in § 32 behandelt werden und nicht in § 31.
:sleep:

Yavanna

Ziemlich unhöflich @chrisi01. Hast du auch etwas Substanzielles beizutragen? Oder trollst du hier nur rum, weil du nichts besseres mit deiner Zeit anzufangen weißt?