Kinderzuschlag

Begonnen von Juli1974, 05. April 2022, 11:24:39

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Juli1974

Hallo Zusammen,

ich beziehe Kinderzuschlag für mein Kind und habe nun den neuen Bescheid bekommen. Im letzten Jahr wurde meine Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet und zwar der Betrag, der mir ausgezahlt wird. Nun wurde mir aber der Betrag angerechnet, den ich ohne Abzüge auf dem Papier stehen habe, aber nicht ausgezahlt bekomme ... auf telefonische Nachfrage bei der Stelle hieß es nur ich müsse einen Widerspruch einlegen. Man konnte mir aber nicht sagen, ob ich, falls die Sachbearbeiterin dieses Jahr richtig gerechnet hat, ich die für 2021 Zuviel bekommenen Beträge zurück zahlen müsse. Das möchte ich allerdings nicht riskieren. Weiß vielleicht jemand von welchem Betrag die Rente angerechnet wird bzw. wenn ich Widerspruch einlege und ich nicht recht bekomme, wie lange die Kindergeldstelle ein Recht hat die Zuviel gezahlten Beträge zurück zu fordern ? Vielen Dank

Yavanna

KIZ ist nicht meine Materie,  daher alles ohne Gewähr,  aber....

Es darf nichts als zur Verfügung stehendes Einkommen berücksichtigt werden,  was nicht wirklich vorliegt.
WENN die aktuelle Berechnung sich als richtig heraus stellt, darf von der Behörde her nichts mehr an der alten Bewilligung geändert werden. So weit ich weiß, gibt es die Möglichkeit der Vorläufigkeit nicht bei KIZ.
Ansonsten berufst du dich auf den Vertrauensschutz.

Juli1974

Danke dir... ich hatte die am Telefon von der Zentrale gefragt und sie meinte es könnte sein, dass ich die Zuviel bezahlten Beträge dann zurück zahlen muss und das von zwei Jahren davor hab ich echt Bammel