Mietwohnung mit Eltern ,Volljährigkeit des Kindes

Begonnen von Pusteblume, 10. April 2022, 18:02:46

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Pusteblume

Hallo kurze Frage.
Wenn das Kind volljährig geworden ist,verändert sich am Mietvertrag der Eltern doch nichts oder?!Sprich man muss dem Vermieter dies melden...das Kind lebt seit  Geburt mit in der Mietwohnung der Eltern und ist in der Ausbildung.


Birgit63

Nein, beim Vermieter müsst ihr nichts machen. Dem JC habt ihr ja sicherlich mitgeteilt, dass sich das Kind in einer Ausbildung befindet und was es dort verdient.