Fragen zum Wohngeldantrag

Begonnen von ElkWei, 13. April 2022, 11:37:03

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ElkWei

Hallo zusammen,

nachdem mein Mann und ich seit Dez. 2021 kein ergänzendes ALG II mehr bekommen (wir haben freiwillig darauf verzichtet) habe ich nun einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Nun zu meinem Problem, wir wohnen mit unseren Töchtern in einem 1-2 Familienhaus, die Töchter haben ihre eigenen Zimmer und ein eigenes Bad, lediglich die Küche nutzen wir gemeinsam.
Ich habe den Antrag über die Summe gestellt die mein Mann und ich an Miete zahlen.
Nun will die Sachbearbeiterin zusätzlich zu unseren Einkommensnachweisen auch die Einkommensnachweise unserer Töchter haben, ist das legitim?
Der Antrag ist für unseren Mietanteil gestellt. Und dann noch eine Frage, das Amt (es ist ein kleines Amt, da wir sehr ländlich wohnen) hat alle Unterlagen vorliegen, noch von der Zeit als wir ergänzendes ALG II bezogen haben, können die nicht darauf zurück greifen?

Danke für eure Antworten.

E. W.

Sheherazade

Zitat von: ElkWei am 13. April 2022, 11:37:03Nun will die Sachbearbeiterin zusätzlich zu unseren Einkommensnachweisen auch die Einkommensnachweise unserer Töchter haben, ist das legitim?

Ja, alle Haushaltsangehörigen müssen ihre Einkünfte beim Wohngeldantrag nachweisen. Wie alt sind die Töchter?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ElkWei

HAllo und danke für die schnelle Antwort.

Meine Töchter sind 28 und 33 JAhre alt und bilden mit uns eine WG.
Daher wurde von uns ja auch nur Wohngeld für unseren Mietanteil gestellt.

Gruß
Elke