Erhöhung der NK- Pauschale verlangt

Begonnen von Unwissender, 18. April 2022, 10:22:27

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Unwissender

Hallo zusammen!

Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?

Das richtet sich nach meiner Kenntnis doch nach dem Verbrauch und der letzten Abrechnung und ob eine Nachzahlung fällig geworden ist!

Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen ohne zu wissen was der Mieter verbraucht, bloß weil sich die Kosten erhöht haben? :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ratlos

#1
Eigentlich nicht. Die Abschlagszahlungen sollen verhindern, dass der VM mit hohen Beträgen in Vorleistung gehen muss.
Konkret: Die monatlichen Abschlagszahlungen sollen so bemessen sein, dass sich die Kosten am Jahresende fast ausgleichen (geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung).
Andernfalls würde sich der VM durch überhöht verlangte Abschläge ein zinsfreies Darlehen verschaffen und sich nach 812 ungerechtfertigt bereichern. Er wäre dann zur Rückzahlung verpflichtet.
Im Streitfall müsste der VM nachweisen, dass sein Verlangen berechtigt ist.

Der VM muss! nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine Summe festlegen § 556 Abs. 3 S. 1 BGB die in etwa den Verbrauch beträgt.. Bei einer Nachzahlung kann er monatlich 1/12 des Nachzahlungsbetrages mehr verlangen.

Eine Erhöhung während der Abrechnungsperiode geht nur wenn sich z.B. Grundsteuer erhöht und muss im Mietvertrag vereinbart seinVor allem muss der VM das Erhöhungsverlangen begründen. Also frage als erstes nach den Grund der Erhöhung der NK.

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen
Innerhalb einer Abrechnungsperiode ist die Zustimmung vom Mieter erforderlich, diese ist Freiwillig.

Bei jeder BK Abrechnung können die Zahlungen aber an die Zukunft Angepasst werden.
Auch ohne Zustimmung des Mieters. (außer die Höhe ist völlig daneben)

geraldxx

Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Hallo zusammen!

Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?

Das richtet sich nach meiner Kenntnis doch nach dem Verbrauch und der letzten Abrechnung und ob eine Nachzahlung fällig geworden ist!

Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen ohne zu wissen was der Mieter verbraucht, bloß weil sich die Kosten erhöht haben? :weisnich:

Das ist rechtens. Die Versorger wurden angehalten, die Abschläge noch in diesem Jahr anzupassen weil die Nachzahlungen nächstes Jahr viele sehr hart treffen werden. Kaum einer legt was zurück und die Energiepreise sind stark gestiegen, man kann damit rechnen, dass die NKs sich gut um 50-100% erhöhen werden.

Der Hintergrund ist folgender: Die Energieversorger müssen bereits jetzt die höheren Preise bezahlen, die Verbraucher bekommen die Rechnung aber erst im Jahr 2023. Es liegt also im Sinne der Verbraucher, wenn sie bereits jetzt die höheren Abschläge zahlen, statt 2023 große Nachzahlungen leisten zu müssen.

Kopfbahnhof

#4
Zitat von: geraldxx am 18. April 2022, 15:05:34Das ist rechtens.
Es kann kein Mieter dazu gezwungen werden, sein Einverständnis dafür zu geben.
Um die Zahlung kommt man aber eh nicht herum, darum kann es auch besser sein, der Erhöhung zuzustimmen.

Spätestens mit der BK Abrechnung von 2021 kommt die mit Sicherheit.
Das ist dann auch rechtens, vorher ist es Freiwillig.

Spritzenhalter

Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung bedarf zunächst einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung. In diesem Fall hier handelt es sich vielmehr um ein unverbindliches Angebot die Vorauszahlung freiwillig zu erhöhen um eine größere Forderung zu dämpfen. Es ist doch viel einfacher jeden Monat dem Mieter etwas mehr abzuknöpfen anstatt final eine uneinbringliche Forderung durchzusetzen.

Ratlos

Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?
Nein das ist kein Angebot. Wie TE sich ausdrückt ist es eine Forderung ein Erhöhungsverlangen und das muss VM explizit begründen.
TE kann freiwillig mehr bezahlen, er muss dem Verlangen aber rechtlich keine Folge leisten.
Dass sich die Preise für Energie erhöhe ist bekannt. Aber eine hypotetisch berechnete Erhöhung genügt hier nicht.

geraldxx

Zitat von: Ratlos am 18. April 2022, 15:40:11Wie TE sich ausdrückt ist es eine Forderung ein Erhöhungsverlangen und das muss VM explizit begründen.
TE kann freiwillig mehr bezahlen, er muss dem Verlangen aber rechtlich keine Folge leisten.
Dass sich die Preise für Energie erhöhe ist bekannt. Aber eine hypotetisch berechnete Erhöhung genügt hier nicht.

Die Begründung gibt es normalerweise mit: Energiepreise sind stark gestiegen und um große, evtl nicht mehr stemmbare, Nachzahlungen im Jahr 2023 zu vermeiden werden die NKs angepasst. Dies ist eigentlich im Sinne der Mieter. Hat der TE denn 1000-2000€ angespart um 2023 die Nachzahlung tätigen zu können? Wenn nein, dann sollte der der Erhöhung zustimmen, zuviel gezahltes gibt es ja sowieso zurück.

Quinky

Eine Pauschale Begründung: Energiepreise sind stark gestiegen reicht nicht aus, um die Nebenkostenerhöhung zu begründen. Es müssen schon NACHWEISE erbracht werden, welche Preise sich erhöhen bei welchem Anbieter.
Es gibt sogar Senkungen der Energiepreise ( durch Reduzierung der EEG-Umlage).
Bei mir wird ab 1.6.22. die kWh von 27,91 Cent auf 21,84 Cent reduziert!

Unwissender

Danke schon mal für die Antworten! Er würde einer geringen Erhöhung der Vorauszahlung (ca. 20, 00 € ja zustimmen (auch wenn es für ihn als Rentner schwer wird das Geld aufzubringen) aber nicht gleich  60,00 €! Noch dazu, wenn es keinerlei Abrechnung für die letzte Periode gibt!

Er hat das geld einfach nicht, weil auch der Strom schon um 20,00 € erhöht wurde! Wenn er nachzahlen müsste, könnte er sich das Geld leihen! Ok es gibt ein Rentenerhöhung ab Juli, aber die fällt bei ihn (wegen der niedrigen rente, auch nicht so toll aus)

Er kann sich auch an kein Amt wenden, das diese Kosten übernimmt!? Er spart eh schon Energie wo es geht (beim Strom z.b hat er im Monat nur noch 100 kW gebraucht! zuvor waren es 130 kw) Bei der Heizung dreht er nur noch einen kleinen Hk im Whz auf und im Bad nur, wenn er duscht!
Außerdem hat in den Vorjehren immer was zurückbekommen! Deswegen kann diese Höhe nicht nachvollzogen werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ratlos

Er kann doch etwas ganz einfaches machen:
Die Stadtwerke anrufen und fragen was bereits alles teurer geworden ist bzw. wird, z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr usw.
Das sind Kosten an denen er nichts ändern kann.
Die Teuerung der Haus-Haftpflichtversicherung muss ihm der VM mitteilen.
Die einzelnen Positionen kann er seiner letzten BKabrechnung entnehmen.

Beispiel: Beträgt die Gesamt-Teuerung aller Positionen 120 € darf der VM eine Erhöung von 1/12 tel der Teuerungsrate = 10 € vornehmen.
Es geht immer nur darum, dass die Abschlagszahlungen möglichst die Jahreskosten abdecken.
Wer die Vorauszahlungen quasi verdoppeln will muss Nachweise vorlegen und begründen.
Eine hypothetische Anhebung so pi mal Daumen ist rechtlich nicht vertretbar.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 10:34:56Die Stadtwerke anrufen und fragen was bereits alles teurer geworden ist
Was soll das denn bringen?
Erstens kennt er nicht die Konditionen zwischen VM und Stadtwerken und zudem sind sie für das
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 10:34:56Grundsteuer, Müllabfuhr usw.
gar nicht Zuständig.

Er kann dem VM das Angebot machen, freiwillig 20€ mehr zu zahlen oder eben warten bis die BK Abrechnung kommt.
Da ist mit Sicherheit die neue Vorauszahlung mit dabei.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:28:08Da ist mit Sicherheit die neue Vorauszahlung mit dabei.
Es geht nicht um die neue Vorauszahlung sondern darum dass keine extrem hohe Nachzahlung 2023 leisten muss und die fast doppelt Vorauszahlung nicht begründet ist.

Die Konditionen für Müllabfuhr, Dachflächenentwässerung usw. erfährt er von der Stadtverwaltung, die für die Müllabfuhr von den Stadtwerken und die Gaspreiserhöhung vom Lieferanten.
Das isst natürlich alles nur hilfsweise zur Überprüfung.
Ich würde dem VM schreiben dass er seine nun fast doppelte Vorauszahlung begründen soll was seine Pflicht ist.
Dann sieht man korrekt weiter.
Den Mieter trifft derzeit überhaupt keine Pflicht, zumal er jeden € umdrehen muss

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 15:35:58Die Konditionen für Müllabfuhr, Dachflächenentwässerung usw. erfährt er von der Stadtverwaltung,
Was soll er mit den Daten Anfangen können?
Zumal die es gar nicht bei der Stadtverwaltung gibt.

Es gibt VM die sind nicht Kunde bei den Stadtwerken und die Müllabfuhr ist oft in privater Hand.
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 15:35:58sondern darum dass keine extrem hohe Nachzahlung 2023 leisten muss
Darum hatte ich geschrieben, freiwilliges Angebot an den VM mit 20€ oder BK Abrechnung Abwarten.

Alles andere führt doch hier zu gar nichts.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:41:53Darum hatte ich geschrieben, freiwilliges Angebot an den VM mit 20€ oder BK Abrechnung Abwarten
Und ich habe geschrieben der VM soll diese maßlose Erhöhung begründen.
Das ist m. E. der richtige Weg.
Woher willst du denn wissen dass 20 € mehrzahlung eine extrem hohe Nachzahlung verhindern?
Und wenn die neue Abrechnung erst vorliegt ist es zu spät
Nochmals: Bei jetziger Sachlage hat der Mieter überhaupt keine Pflicht.