Notwendikeitsbescheinigung für Umzug

Begonnen von Holzauge, 21. April 2022, 12:18:21

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Holzauge

Hallo,
ich benötige Hilfestellung in folgendem Zusammenhang:

Meine Wohnung hat einen Wasserschaden und der Vermieter hat trotz Aufforderung den Schaden nicht repariert. Vermutlich liegt es daran, dass die Whg in eine Eigentumswhg umgewandelt wurde - ist aber jetzt nicht Gegenstand meiner Frage..

Nachdem ich das JC davon in Kenntnis gesetzt hatte und entsprechende Nachweise (Bildmaterial und Schriftverkehr mit Vermieter) eingereicht hatte, bekam ich heute folgenden Schriftsatz/Notwenigkeitsbescheinigung:

Sehr geehrter Herr XY,
ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde oder ob der Umzug vom Jobcenter veranlasst wurde.
Ich erkenne diese Begründung als wichtigen Grund an bzw. der Umzug wurde vom Jobcenter (XY-aktiv) veranlasst, der Umzug ist somit erforderlich. Sie haben mitgeteilt und nachgewiesen, dass ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung besteht und Sie Ihren Vermieter mehrmals hierauf aufmerksam gemacht haben.Da Ihr Vermieter den Schaden nicht behoben hat, ist die Notwendigkeit gegeben.

Nun meine Frage:
Wie verhalte ich mich bei der Wohnungssuche, was muss ich beachten und wie sieht es aus mit den Kosten für Umzug, evtl. Neuanschaffung von Möbeln, Kaution, Maklerkosten etc.?

Ich freue mich auf Eure konstruktiven Antworten.

das Holzauge

Ratlos

Zitat von: Holzauge am 21. April 2022, 12:18:21wie sieht es aus mit den Kosten für Umzug, evtl. Neuanschaffung von Möbeln, Kaution, Maklerkosten etc.?
Ob das JC diese Kosten übernimmt, weiß ich nicht. Aber auf alle Fälle ist es ein Versicherungsschaden den der VM, alternativ du der Versicherung zeitnah melden muss.
Bei großem Schaden könnte auch ein Gutachter erforderlich sein.
Hast du keine eigene Hausratversicherung hat auf alle Fälle der VM eine Haus-Haftpflichtversicherung wenn er für den Schaden verantwortlich ist.

Fettnäpfchen

Holzauge

Zitat von: Holzauge am 21. April 2022, 12:18:21Wie verhalte ich mich bei der Wohnungssuche, was muss ich beachten und wie sieht es aus mit den Kosten für Umzug, evtl. Neuanschaffung von Möbeln, Kaution, Maklerkosten etc.?
Lies dir mal den Ratgeber Umzug durch. Falls weitere Fragen aufkommen einfach nachfragen.

MfG FN
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Holzauge

Ob das JC diese Kosten übernimmt, weiß ich nicht. Aber auf alle Fälle ist es ein Versicherungsschaden den der VM, alternativ du der Versicherung zeitnah melden muss.
Bei großem Schaden könnte auch ein Gutachter erforderlich sein.
Hast du keine eigene Hausratversicherung hat auf alle Fälle der VM eine Haus-Haftpflichtversicherung wenn er für den Schaden verantwortlich ist.

Danke für Deinen Beitrag..
Ich denke das JC hat mir, weil ich den Nachweis erbringen konnte, dass mein Vermieter trotz Aufforderung nichts unternommen hat und auch nicht unternehmen wird, genau aus diesem Grund die Notwendigkeitsbestätigung erteilt.
Wir reden hier nicht mehr über einen Versicherungsfall - er will mich nach 20 Jahren als Mieter los haben..

in diesem Sinne

madinksa

Ein Versicherungsfall ist es, wenn Dir durch den Wasserschaden ein Schaden an Deinem Eigentum wie Möbeln entstanden ist.
Ist dies nicht der Fall und handelt es sich nur um "alte" Möbel, die Du gern erneuern möchtest, gibt es vom JC dafür nichts.
Die Kaution wird bezahlt, Maklerkosten üblicherweise nicht.

Hary

Die reinen Umzugskosten für Transporter und so weiter kannst du beantragen. Sofern der Umzug notwendig ist (was ja festgestellt wurde) können diese auf Antrag in gewissen Umfang übernommen werden. Was die Möbel betrifft sieht es etwas komplizierter aus.

Eine Erstausstattung wird vermutlich flachfallen, da du durch einen Umzug deine Möbel ja nicht verlierst und weiter nutzen kannst. Ein vorhandenes Sofa erfüllt in einer neuen Wohnung seinen Zweck genau so wie bisher auch. Selbst bei einer Einbauküche die angepasst ist sollte dies nicht der Fall sein, da man diese ja erneut anpassen könnte.

Wenn deine Möbel durch den Wasserschaden jedoch geschädigt und unbrauchbar sind, dann wäre meiner Meinung nach dein Vermieter schadensersatzpflichtig, da durch ein Ereignis in seinem Verantwortungsbereich dein Vermögen geschädigt wurde.

asus1402

Wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar ist, muss der Vermieter dir eine andere Wohnung (wenn er mehrere hat) anbieten. Ansonsten such dir eine neue Wohnung. In beiden Fällen muss der VM den Umzug zahlen.

Birgit63

Warum soll dir das JC den Umzug bezahlen? Dafür ist m. E. der Vermieter zuständig. Der hat nichts gegen den Schaden unternommen. Auch für die Möbel, die durch den Wasserschaden nicht mehr brauchbar sind, muss dein Vermieter aufkommen.