Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Fragen zu Einkommen

Begonnen von ALjae, 26. Mai 2022, 00:03:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ALjae

Hallo.

Normalerweise lässt sich die Berechnung von Zuverdiensten ja leicht googlen, in diesem Fall ist es allerdings etwas schwierig zu finden.

Ich bekomme derzeit 100€ als Aufwandsentschädigung durch ehrenamtliche Arbeit monatlich ausgezahlt.
Zusätzlich hat sich nun das Angebot aufgetan, ein Praktikum über 3 Monate in einem anderen Unternehmen zu absolvieren. Dieser Arbeitgeber bietet an, ebenfalls 100 Euro monatlich zahlen zu wollen.

Der Freibetrag bei einem Praktikum liegt bei 100 Euro, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich, die nicht angerechnet werden. Korrigiert mich gerne, wenn ich dort falsch liegen sollte. Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?

Ich frage hier, weil ich mir gern unangenehme Gespräche ersparen möchte. Nur leider kann ich selbst keine wirkliche Lösung finden.


MfG und Danke im Voraus.

Yavanna

Dann bleibt es bei 100 Euro. Der Grundfreibetrag wird nur erhöht durchs Ehrenamt, wenn die Aufwandsentschädigung höher als 100, max 250 ist. Auf die 100 aus Erwerbseinkommen gibt's die zusätzlichen 20%.
Also 120 frei, 80 anrechenbar.

geraldxx

Soweit ich weiß muss auch für ein Praktikum der Mindestlohn gezahlt werden.

OLD-MAN

Zitat von: geraldxx am 26. Mai 2022, 07:27:03Soweit ich weiß muss auch für ein Praktikum der Mindestlohn gezahlt werden.

In diesem Thead geht es aber nicht um Mindestlohn!!!

Fettnäpfchen

ALjae

Zitat von: ALjae am 26. Mai 2022, 00:03:24ein Praktikum über 3 Monate in einem anderen Unternehmen zu absolvieren. Dieser Arbeitgeber bietet an, ebenfalls 100 Euro monatlich zahlen zu wollen.
Du willst für 100.-/mtl ein Praktikum machen?
Da dürfte ja der Aufwand schon teurer sein und warum ein Praktikum?; hast du keine Ahnung von dem was da zu tun ist.

Zitat von: geraldxx am 26. Mai 2022, 07:27:03Soweit ich weiß muss auch für ein Praktikum der Mindestlohn gezahlt werden.
das könnte man googeln, ich wüsste es auch nicht.
Zitat von: OLD-MAN am 26. Mai 2022, 08:48:09In diesem Thead geht es aber nicht um Mindestlohn!!!
sondern um Mithilfe für Hilfesuchende und da gehört so was schon dazu.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

#5
Zitat von: ALjae am 26. Mai 2022, 00:03:24Der Freibetrag bei einem Praktikum liegt bei 100 Euro, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich, die nicht angerechnet werden. Korrigiert mich gerne, wenn ich dort falsch liegen sollte. Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich
in Höhe von bis zu 250 € im Monat anrechnungsfrei (§11b Abs. 2 S. 3 SGB II / → gilt
auch für SGB XII, so § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII)
Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
250 € anrechnungsfrei
BSG28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R)

geraldxx

Zitat von: OLD-MAN am 26. Mai 2022, 08:48:09In diesem Thead geht es aber nicht um Mindestlohn!!!

Jetzt mal langsam durch die Hose atmen. Beim Thema unbezahltes Praktikum geht es immer auch um den Mindestlohn.

Kein Bittsteller

Ehrenamt und ein Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber haben erstmal nichts miteinander zu tun.
Nur wird dein Einkommen bei einem anderen Arbeitgeber (auch im Praktikum) in diesem Fall auch voll angerechnet. Als Einkommen.

hotwert

Zitat von: CCR am 26. Mai 2022, 14:02:31
Zitat von: ALjae am 26. Mai 2022, 00:03:24Der Freibetrag bei einem Praktikum liegt bei 100 Euro, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich, die nicht angerechnet werden. Korrigiert mich gerne, wenn ich dort falsch liegen sollte. Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich
in Höhe von bis zu 250 € im Monat anrechnungsfrei (§11b Abs. 2 S. 3 SGB II / → gilt
auch für SGB XII, so § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII)
Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
250 € anrechnungsfrei
BSG28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R)

Also dürfte man 100€ verdienen und nochmals zusätzlich 150€ durch ehrenamtliche Tätigkeit? Sehe ich das richtig?

Ich übe selber eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und bekomme 125€ im Monat. Kann man da 20€ Spritgeld geltend machen oder sonstige Ausgaben? Unterm Strich bleiben ja nicht die 125€, da man auch Aufwand hat und dadurch verbundene Ausgaben.

CCR


Zitat von: hotwert am 28. Mai 2022, 07:34:59Kann man da 20€ Spritgeld geltend machen oder sonstige Ausgaben?
sollte das Geld als als Einkommen gewertet werden hat man ja die Versicherungspauschale von 30 €
Zitat von: hotwert am 28. Mai 2022, 07:34:59Also dürfte man 100€ verdienen und nochmals zusätzlich 150€ durch ehrenamtliche Tätigkeit? Sehe ich das richtig?
ja ohne Abzug

ALjae

Zitat von: CCR am 26. Mai 2022, 14:02:31
Zitat von: ALjae am 26. Mai 2022, 00:03:24Der Freibetrag bei einem Praktikum liegt bei 100 Euro, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich, die nicht angerechnet werden. Korrigiert mich gerne, wenn ich dort falsch liegen sollte. Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
ehrenamtlichen Tätigkeit sogar bei 200 Euro monatlich
in Höhe von bis zu 250 € im Monat anrechnungsfrei (§11b Abs. 2 S. 3 SGB II / → gilt
auch für SGB XII, so § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII)
Wie genau sieht aber das Ergebnis aus, wenn diese beiden unterschiedlichen Einkommen zusammenfallen?
250 € anrechnungsfrei
BSG28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R)


Danke erstmal für die Antwort. Es gab nun ein paar verschiedene Antworten, diese hier scheint mir aber fundiert zu sein. Auch, wenn ich mir das Urteil noch nicht komplett durchgelesen habe und es hier und dort auch etwas schwierig nachzuvollziehen ist.

Ich muss sagen, dass ich absolut verwundert bin, dass selbst beim Zusammentreffen meiner beiden Geldbeträge keine Anrechnung stattfindet. Aber dennoch natürlich absolut positiv überrascht.

Danke!

CCR

wenn das Bürgergeld kommt, kann es ja noch mehr werden, um da auch Anreize zu schaffen für Arbeit.