Hilfe WBA Unterkunft Haushaltsgemeinschaft komische Fragestellung

Begonnen von Timo 96, 23. Mai 2022, 19:42:30

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Timo 96

Hallo, muss mein Weiterbewilligungsantrag demnächst ausfüllen, hätte da Fragen da ziemlich irritierende Fragestellungen im Antrag stehen. Also zum Sachverhalt wohne noch beim Vater in Wohnung,aber keine Bedarfsgemeinschaft, Kauf meine Lebensmittel usw selbst,Vater geht arbeiten und zahlt Miete, hat nix mit Amt zu tun. Zahl ein Anteil monatlich dazu.
Im Antrag steht " allgemeine Angaben zu meinem Haushalt, Anzahl der Personen in meiner Unterkunft ( insgesamt)". Muss da jetzt eine 1 oder 2 eingetragen werden? Dann ziehe Ich demnächst um, Umzug wurde bewilligt.
Nächste Textpassage: " Meine gesamte Bedarfsgemeinschaft wird am ... in eine neue Wohnung ziehen bzw. ist bereits in eine neue Wohnung gezogen"
Mich irritiert das Wort meine gesamte Bedarfsgemeinschaft?
Darunter steht" Eine oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ist ein oder ausgezogen bzw wird ein oder ausziehen".
Wo soll ich jetzt meinen Umzug der demnächst stattfindet eintragen? Bei " meine gesamte Bedarfsgemeinschaft..." Oder bei " Ein oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft....?

Blick da nicht durch.

Danke für Antworten.

CCR

ist doch aber in dem Video genau erklärt vielleicht hilft es.


Timo 96

In dem Video ist die Fragestellung noch anders formuliert, scheint älter zu sein das nützt mir leider nix.

OLD-MAN

Die Miete wird im allgemeinen "pro Kopf" aufgeteilt, daher die Frage: ...

Zitat von: Timo 96 am 23. Mai 2022, 19:42:30Anzahl der Personen in meiner Unterkunft ( insgesamt)"

Antwort also = 2 Personen

Wenn du umziehst / umziehen willst, dann ziehst du (alleine = BG) um, daher die Frage: ....

Zitat von: Timo 96 am 23. Mai 2022, 19:42:30Eine oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

Antwort also = 1 Personen

Erst wenn du wirklich umziehst, solltest du über eine VÄM stellen und Angaben machen.

Fettnäpfchen

Timo 96

unten die Antwort ist falsch.
Zitat von: OLD-MAN am 24. Mai 2022, 08:12:41Antwort also = 2 Personen
Zitat von: Timo 96 am 23. Mai 2022, 19:42:30Also zum Sachverhalt wohne noch beim Vater in Wohnung,aber keine Bedarfsgemeinschaft, Kauf meine Lebensmittel usw selbst,Vater geht arbeiten und zahlt Miete, hat nix mit Amt zu tun.
Da kommt unter Punkt 2 eine 1 für dich rein. Hab ich dir aber schon geschrieben genauso wie andere User ist ja nicht dein erster Thread zum Umzugsthema bzw. WBA.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf

Zitat von: Timo 96 am 23. Mai 2022, 19:42:30Wo soll ich jetzt meinen Umzug der demnächst stattfindet eintragen?
Nirgends bzw.  Wann ist der Umzug?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Timo 96

Hallo, danke für die Antworten, habe 1 geschrieben bei Punkt 2, der Umzug wäre noch vor Ablauf Bewilligungszeitraum.

Fettnäpfchen

Timo 96

Zitat von: Timo 96 am 24. Mai 2022, 23:20:05der Umzug wäre noch vor Ablauf Bewilligungszeitraum.
und wieso willst du dann einen WBA stellen.

Manchmal verstehe ich die Welt nicht.

Und die Salamitatik die du fährst genauso nicht. Infos gehören auf den Tisch wenn man Hilfe sucht und Fragen hat und das von Anfang an und nicht scheibchenweise. > Netiquette
Hinterher kommt dann ich bleibe im selben JC Bezirk oder ich ziehe in einen anderen Zuständigkeitsbezirk.

MfG FN
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