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Mein Sohn U25 soll trotz eigenem Einkommen in der BG bleiben?

Begonnen von mascha, 28. April 2022, 08:20:33

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mascha

Mein Sohn, U25 , hat seit ein paar Monaten eine Arbeit wo er netto 950,- verdient.
Ich habe die Änderung, dass er ab dem Zeitpunkt der Jobannahme kein Bedarf mehr hat, also raus der Bedarfsgemeinschaft ist, dem JC sofort mitgeteilt. Kindergeld kriegt er auch keins mehr. Neuer WBA eingereicht.

Die Sachbearbeiterin meinte, dass er, weil er U25  ist und mit uns in einer Wohnung lebt, zur Bedarfsgemeinschaft gehört, sie wolle die Gehaltsabrechnungen - bis laufend haben.


Ich erhob Widerspruch und wir erklärten an Eidesstatt, dass wir uns gegenseitig nicht unterstützen (usw.) und er mit uns eine WG  bildet und nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 Halbsatz 2 SGB  II keine BG  besteht.



Am 1.11. bekam er die Arbeitsstelle.
Lohnnachweise vom vorherigen Minijob wurde dem JC bis Oktober eingereicht.

Im letzte Brief von JC schrieb die SB, dass ab Sept. die Abrechnungen fehlen.
(Stimmt aber nicht, haben wir mit dem neuen Arbeitsvertrag eingereicht)

Und: "Entgegen Ihrer Angaben, dass ........ nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, fehlen hier Einkommensnachweise um dies zu prüfen"

Weiterhin erklärte die Sachbearbeiterin, dass mein Sohn bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr in der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen ist, auch wenn er aufgrund seines Einkommens kein Anspruch auf Leistungen besteht.

Und sie schrieb: "Einkommen konnte bisher nur in vorläufiger Höhe nach Ihren mitgeteilten Angaben angerechnet werden, so dass teilweise für ....... noch ein geringer Anspruch besteht."


Wenn wir nun die Gehaltsabrechnungen nicht einreichen will sie nach Aktenlage entscheiden.

Mein Sohn will aber eigentlich nicht dem JC irgendwelche Abrechnung übergeben, er sagt, er will ja auch nix von denen. Und ich will und kann meinen 19 Jährigen Sohn nicht dazu zwingen...

(Bei meinen anderen 2 Söhnen hat damals das JC das akzeptiert, dass sie nicht mehr in der BG  oder HG  sind...)


Machen wir uns zu viel Sorgen, können wir dem JC einfach die Abrechnungen geben?
Macht es nix aus ob nun BG; HG oder WG?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!
Gruß Mascha

justine1992

@Helga40 hat keinen Grund Dich anzulügen. Ich würde ihr vertrauen.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 08:20:33Mein Sohn will aber eigentlich nicht dem JC irgendwelche Abrechnung übergeben, er sagt, er will ja auch nix von denen. Und ich will und kann meinen 19 Jährigen Sohn nicht dazu zwingen...
Dann ist doch alles klar. Er will nicht, Du kannst nicht.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 08:20:33Machen wir uns zu viel Sorgen, können wir dem JC einfach die Abrechnungen geben?
Ich würde es tun.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 08:20:33Macht es nix aus ob nun BG; HG oder WG?
Das kannst Du Die nicht aussuchen, das "entscheidet" der Gehaltszettel des U25.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

mascha

@Justine1992
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, ich bin sehr unsicher, daher möchte ich natürlich mehrere Meinungen einholen.

Quinky

1. Durch sein Einkommen, sofern sein anrechenbares Einkommen seinen Bedarf deckt, gehört er nicht mehr zur BG der Eltern. Das ist durch den § 7 SGBII völlig unmöglich. Selbst ein Baby, was ausreichend eigenes Einkommen bzw. Vermögen hat, gehört NICHT zur BG der Eltern.
2. Durch die Übersendung der Gehaltsabrechnung, die dem Jobcenter rechtlich NICHT zusteht, versucht (so ist meine Meinung) das Jobcenter, den Überschuss des Lohnes auf die anderen Mitglieder der BG (zu der er nicht gehört) anzurechnen.
3. da er kein Kindergeld mehr bezieht, gehört er auch nicht mehr auf den BG-Bescheid (wird nur dann mit 0€ aufgeführt, wenn überschüssiges Kindergeld übertragen werden soll).

mascha

Zitat von: Quinky am 28. April 2022, 11:23:551. Durch sein Einkommen, sofern sein anrechenbares Einkommen seinen Bedarf deckt, gehört er nicht mehr zur BG der Eltern. Das ist durch den § 7 SGBII völlig unmöglich. Selbst ein Baby, was ausreichend eigenes Einkommen bzw. Vermögen hat, gehört NICHT zur BG der Eltern.
2. Durch die Übersendung der Gehaltsabrechnung, die dem Jobcenter rechtlich NICHT zusteht, versucht (so ist meine Meinung) das Jobcenter, den Überschuss des Lohnes auf die anderen Mitglieder der BG (zu der er nicht gehört) anzurechnen.
3. da er kein Kindergeld mehr bezieht, gehört er auch nicht mehr auf den BG-Bescheid (wird nur dann mit 0€ aufgeführt, wenn überschüssiges Kindergeld übertragen werden soll).

... So sehe ich das auch, daher will ich das schon klar stellen, dass er definitiv nicht zu unserer BG gehört.
Er muss wohl dann aber nachweisen, dass er genug Geld verdient, also eine Lohnabrechnung vom jetzigen Gehalt schicken... oder muss er eine Verzichtserklärung machen? (Dann wäre es ja m.M. nach auch egal wenn er weniger Verdienen würde - also noch "ein wenig" Anspruch hätte, richtig?)

justine1992

Zitat von: Quinky am 28. April 2022, 11:23:551. Durch sein Einkommen, sofern sein anrechenbares Einkommen seinen Bedarf deckt, gehört er nicht mehr zur BG der Eltern. Das ist durch den § 7 SGBII völlig unmöglich. Selbst ein Baby, was ausreichend eigenes Einkommen bzw. Vermögen hat, gehört NICHT zur BG der Eltern.
Und wie wird das festgestellt? Reicht die Aussage der Eltern/des Kindes? Wohl nicht.

Zitat von: Quinky am 28. April 2022, 11:23:552. Durch die Übersendung der Gehaltsabrechnung
Das ist eher unwahrscheinlich, dass das JC Kindeseinkommen auf den Bedarf der Eltern anrechnet, egal ob BG oder nicht. Falsch wäre es in jedem Fall.

Zitat von: Quinky am 28. April 2022, 11:23:553. da er kein Kindergeld mehr bezieht,
Wie wird das nachgewiesen? Oder auch "auf Zuruf" geglaubt?

Eigentlich war @Quinkys Antwort super. Ich glaube, er hat deutlich gemacht, warum die Vorlage notwendig ist.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 11:42:17daher will ich das schon klar stellen, dass er definitiv nicht zu unserer BG gehört
Das ist aber keine Entscheidung. Es ist exakt festgelegt, wann Kinder zur BG der Eltern gehören. Und wann nicht. Da kannst Du erklären, was und soviel Du willst.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

mascha

Zitat von: justine1992 am 28. April 2022, 11:56:26Und wie wird das festgestellt? Reicht die Aussage der Eltern/des Kindes? Wohl nicht.
Warum nicht, dass Kind kann ja auf seinen Regelbedarf verzichten...

Zitat von: justine1992 am 28. April 2022, 11:56:26Das ist aber keine Entscheidung. Es ist exakt festgelegt, wann Kinder zur BG der Eltern gehören. Und wann nicht. Da kannst Du erklären, was und soviel Du willst.

Und wer legt das fest? Das JC oder der "§ 7"? Das sagt nämlich eindeutig, dass wenn das Kind sein eigenes Einkommen hat und gegenseitig kein Wille sich gegenseitig zu unterstützen da ist dann auch keine BG besteht...

Also deiner Meinung nach ist es tatsächlich so, dass wenn das Kind U25 ist, sein eigenes Einkommen hat, keinen Bedarf hat und auch nicht will aber noch mit in der Wohnung lebt, zur Bedarfsgemeinschaft gehört?

justine1992

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 15:24:30Also deiner Meinung nach ist es tatsächlich so, dass wenn das Kind U25 ist, sein eigenes Einkommen hat, keinen Bedarf hat und auch nicht will aber noch mit in der Wohnung lebt, zur Bedarfsgemeinschaft gehört?
Nein. Woraus liest Du das?
Ja, das Kind gehört bis 25 zur BG. Durch Nachweis, dass es eigenes ausreichendes Einkommen hat, aber nicht mehr. (Ohne diesen Nachweis "hat" es das auch nicht. Du kannst auch anspruchsberechtigt sein - ohne Nachweis kriegst Du nichts.)
Das ist auch exakt das, was @Quinky schrieb: bei ausreichendem Einkommen
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Flip

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 15:24:30Das sagt nämlich eindeutig, dass wenn das Kind sein eigenes Einkommen hat und gegenseitig kein Wille sich gegenseitig zu unterstützen da ist dann auch keine BG besteht...

Das steht dort nicht. Dort steht, dass ein Kind nicht zur BG gehört, wenn es seinen Bedarf selbst deckt. Du übersiehst aber (das habe ich dir anderenorts schon geschrieben), dass es einen sehr hohen Freibetrag auf Erwerbseinkommen gibt, so dass ihm durchaus (je nach Mietanteilshöhe) noch ALG 2 zustehen könnte.

Ansonsten kann er auch auf ALG 2 verzichten (geht aber nur für die Zukunft) oder deine Vertretungsbefugnis für ihn nach § 38 SGB II widerrufen. Dann kannst du für ihn keine Anträge stellen und ohne Antrag kein ALG 2.

Zitat von: Quinky am 28. April 2022, 11:23:552. Durch die Übersendung der Gehaltsabrechnung, die dem Jobcenter rechtlich NICHT zusteht, versucht (so ist meine Meinung) das Jobcenter, den Überschuss des Lohnes auf die anderen Mitglieder der BG (zu der er nicht gehört) anzurechnen.

Man wird keinen Lohn eines Kindes auf die anderen Personen der BG anrechnen. Das ist Quatsch.

mascha

Zitat von: justine1992 am 28. April 2022, 15:51:39Ja, das Kind gehört bis 25 zur BG. Durch Nachweis, dass es eigenes ausreichendes Einkommen hat, aber nicht mehr. (Ohne diesen Nachweis "hat" es das auch nicht. Du kannst auch anspruchsberechtigt sein - ohne Nachweis kriegst Du nichts.)

Eben! Und dadurch, dass das Kind (oder auch sonst wer) auf´s Geld vom Amt verzichtet brauchen die keinen Nachweis über sein Gehalt...


Zitat von: Flip am 28. April 2022, 15:53:05Das steht dort nicht. Dort steht, dass ein Kind nicht zur BG gehört, wenn es seinen Bedarf selbst deckt. Du übersiehst aber (das habe ich dir anderenorts schon geschrieben), dass es einen sehr hohen Freibetrag auf Erwerbseinkommen gibt, so dass ihm durchaus (je nach Mietanteilshöhe) noch ALG 2 zustehen könnte.

"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Im Umkehrschluss heißt das doch, dass wenn ein Kind sein Einkommen hat, es nicht mehr zur BG gehört...
Oder lese ich das tatsächlich so falsch?

Wie auch immer, auch wenn ihm noch ALG2 zustehen könnte, will er es ja nicht.


Zitat von: Flip am 28. April 2022, 15:53:05Man wird keinen Lohn eines Kindes auf die anderen Personen der BG anrechnen. Das ist Quatsch.

Wenn das so ist, ist ja alles gut... Aber was macht man denn indem Fall, wenn das Volljährige Kind seine Unterlagen nicht bereit stellen will?


Ach ja, sorry für meine "Sturheit" und nachfragerei, ich hab nicht oft damit zu tun und bin "wissenlos"...
Und danke an alle für die aufklärenden Worte.

justine1992

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 16:25:46Und dadurch, dass das Kind (oder auch sonst wer) auf´s Geld vom Amt verzichtet brauchen die keinen Nachweis über sein Gehalt...
Hat es jemals verzichtet? Wann und per wann?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Flip

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 16:25:46Und dadurch, dass das Kind (oder auch sonst wer) auf´s Geld vom Amt verzichtet brauchen die keinen Nachweis über sein Gehalt...

Dazu muss aber nunmal auch offiziell verzichtet werden. Und das geht nur für die Zukunft.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 16:25:46Im Umkehrschluss heißt das doch, dass wenn ein Kind sein Einkommen hat, es nicht mehr zur BG gehört...

Nicht, wenn es irgendein Einkommen hat, sondern wenn das Einkommen den Bedarf deckt. Und das will das JC errechnen.

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 16:25:46Aber was macht man denn indem Fall, wenn das Volljährige Kind seine Unterlagen nicht bereit stellen will?

Teile es dem JC mit. Das wird sich dann die Bescheinigungen beim Arbeitgeber holen. Wenn ihm das lieber ist...

CCR

Zitat von: mascha am 28. April 2022, 08:20:33Mein Sohn will aber eigentlich nicht dem JC irgendwelche Abrechnung übergeben, er sagt, er will ja auch nix von denen. Und ich will und kann meinen 19 Jährigen Sohn nicht dazu zwingen...
Warum sollte er auch wenn er vom JC kein Geld bekommt, aber sein Wohngeld wird das JC schon von euch wollen.

Quinky

Flip:

Rechtlich ist das : Man wird keinen Lohn eines Kindes auf die anderen Personen der BG anrechnen (völlig richtig. Das ist Quatsch ist daher nicht richtig

jedoch, in meiner Zeit, wo ich in verschiedenen Foren seit 2005 Bescheide nachgerechnet habe, ist das öfters aufgetreten, daher ist das kein Quatsch.
Auch gehen manche Jobcenter-MA hin und behaupten, U25-Personen, die mit den Eltern zusammenwohnen gehören grundsätzlich zur BG, sogar in offiziellen Briefen. (selbst gelesen)
Daher mein Hinweis, vorsichtig zu sein, nachträglich nämlich zu berichtigen ist teilweise großer Aufwand, und durchaus Monate kann Geld fehlen.

Flip

Allein schon das Rechenprogramm verteilt den Lohn des Kindes nicht auf die anderen BG Mitglieder. Da müsste schon viel zusammen kommen, dass da was falsch angerechnet wird. Und wenn, dann hilft ein Widerspruch.

Die Unterlagen nicht einzureichen, wird dazu führen, dass das JC sie sich beim Arbeitgeber holt.