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Elternzeit/ 2 Kind kommt demnächst

Begonnen von Hexe, 29. März 2022, 13:40:32

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Hexe

@ll, wie verhält es sich damit. Die Mutter ist in Elternzeit(eigentlich bis Oktober) mit dem ersten Kind.Mutterschutz für das 2 Kind beginnt im April.
Nun wurde ihr gesagt, das sie die Elternzeit aufheben soll(damit sich das mit dem Mutterschutz) nicht überlappt.
Das ausstehende Elterngeld würde sie dann ausgezahlt bekommen.
Wird dann die gesamte Summe vom JC angerechnet ?

LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Ottokar

Wer hat gesagt, dass die Mutter ihre Elternzeit aufheben soll? Das JC?
Ist die Mutter erwerbstätig oder arbeitslos?
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Hexe

Zitat von: Ottokar am 03. Mai 2022, 11:20:37Wer hat gesagt, dass die Mutter ihre Elternzeit aufheben soll? Das JC?

Eltergeldstelle hat dazu geraten, und sich die noch ausstehende Summe auszahlen lassen.

Ist die Mutter erwerbstätig oder arbeitslos?

Sie hat einen Arbeitsvertrag, danach wurde das erste Elterngeld berechnet, was bis Oktober laufen würde.

2 Kind kommt demnächst.

LG Hexe
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Ottokar

#3
Und wer hat gesagt, dass die Mutter ihre Elternzeit aufheben soll?
Weil diese Aussage macht so keinen Sinn, da die Mutter ja dann während dem Mutterschutz vor der Geburt wieder arbeiten gehen müsste.
Was hier Sinn macht ist, dass die Mutter mit der Geburt des 2. Kindes die bisherige Elternzeit für das 1. Kind beendet. Den Rest der Elternzeit für Kind 1 kann sie dann an die Elternzeit von Kind 2 anhängen.
Siehe auch: https://www.meyer-koering.de/meldungen/1100/ueberschneidung-von-elternzeiten-vorzeitige-beendigung-und-uebertragung-zulaess
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Hexe

Und wer hat gesagt, dass die Mutter ihre Elternzeit aufheben soll?

Die Elterngeldstelle und das restliche Geld wird ausgezahlt.

Nach den 8 Wochen beginnt dann die Elterzeit für das 2 Kind
Sie bekommt Geld wegen Mutterschutz 6 Wochen vorher und die 8 Wochen danach.

Das sie die restliche Elternzeit anhängen kann, weiß sie.
 LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Ottokar

Sorry, ich hatte übersehen das in den 6 Wochen vor der Geburt ja auch ein Beschäftigungsverbot besteht.
In dem Fall macht es natürlich Sinn, bereits 6 Wochen vor dem Geburtstermin von Kind 2 die Elternzeit von Kind 1 zu beenden.
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