Aufnahme einer Teilzeit Stelle

Begonnen von SarahBonn, 06. Mai 2022, 15:43:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

SarahBonn

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Teilzeit Stelle in Aussicht ENDLICH.
Mehr geht leider nicht da ich nur einen 35Std Platz für meine Tochter habe, und ich mit den Öffis Unterwegs bin.

Nun zu meiner Frage....bzw evtl Fragen.

Wenn ich diese TZ Stelle nun antrete, lässt mich das JC dann in ruhe? oder gehen die mir weiterhin auf den Keks. Aktuell sind die nämlich sehr aufdringlich.
Muss ich, wenn ich Urlaub machen will, immer noch beim JC um Erlaubnis fragen?

Vorraussichtlich Ende des Jahres werde ich den Betrieb meiner Eltern übernehmen, habe ich trotz der TZ Stelle dann noch Anspruch auf das Einstiegsgeld? Oder kann ich das sogar jetzt für die TZ Stelle schon beantragen?

Wird das Einstiegsgeld eigentlich ON TOP kommen oder wird das zu der Aufstockung dazu gerechnet?

Danke schonmal


Fettnäpfchen

SarahBonn

Zitat von: SarahBonn am 06. Mai 2022, 15:43:34ich habe eine Teilzeit Stelle in Aussicht ENDLICH.
Gratuliere Dir!

Das JC kann/wird weiterhin darauf bestehen dass du einen noch besser bezahlten Job antrittst.
Allerdings können sie nicht viel mehr machen. Und wenn es zu nervig ist fragst du hier nach. Vorab kann man eh nichts anderes schreiben.

Zitat von: SarahBonn am 06. Mai 2022, 15:43:34Muss ich, wenn ich Urlaub machen will, immer noch beim JC um Erlaubnis fragen?
Ja schriftlich natürlich
bzw teilst du es mit. Genau beschrieben ist es im Ratgeber Ortsabwesenheit

Für die TZ stellst du die Anträge auf Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
da es Einstiegsgeld nur gibt wenn man durch die Tätigkeit komplett aus dem Bezug fällt.
Also wenn du Vollzeit in Aussicht hast kurz davor den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Damit kenne ich mich nicht wirklich aus weiß aber das es auch Verhandlungssache ist um, einfach gesagt, nicht abgespeist zu werden.

Hab da einen Link der könnte aber veraltet sein. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16b.html

Ein schönes WE
FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

OLD-MAN

Zitat von: SarahBonn am 06. Mai 2022, 15:43:34Wenn ich diese TZ Stelle nun antrete, lässt mich das JC dann in ruhe?

Das kommt darauf an, was du dann verdienst und ob dieser Verdienst dich vom JC unabhängig macht.

CCR

Einstiegsgeld ist eine kann Leistung des JC.